Schulpflichtiger Samstag

- wie lange im Voraus muss ein schulpflichtiger Samstag angekündigt werden von der Schulleitung?
- welche Kriterien gelten für einen schulpflichtigen Samstag?
- kann pauschal eine Beurlaubung abgelehnt werden von der Schulleitung ohne den Fall zu prüfen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulpflichtiger Samstag [#278956]
Datum
15. Mai 2023 19:31
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - wie lange im Voraus muss ein schulpflichtiger Samstag angekündigt werden von der Schulleitung?<< Antragsteller:in >> - welche Kriterien gelten für einen schulpflichtigen Samstag? << Antragsteller:in >> - kann pauschal eine Beurlaubung abgelehnt werden von der Schulleitung ohne den Fall zu prüfen? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278956/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage leite ich Ihnen …
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
23. Mai 2023 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage leite ich Ihnen mein Antwortschreiben zu Ihrem Schreiben vom 15.05.2023 zu. Mit freundlichen Grüßen