Schulportal itslearning

1. Aufstellung Kosten (einmalig und laufend) für die Anwendung itslearning (schule-sh.de)

2. Zuständigkeit für den Datenschutz der Anwendung itslearning.

3. Anzahl der Anfragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz der Anwendung itslearning.

4. Ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten über itslearning zulässig und vorgesehen?

5. Ist die Plattform vorgesehen und geeignet mit den Eltern zu kommunizieren und Informationen ausschließlich über diese Plattform bereitzustellen?

6. Ist es vorgesehen, dass sich die Eltern und das Kind den Zugang des Kindes „teilen“?

7. Ist es zulässig, dass die Zugangsdaten (inkl. Passwort) der Kinder durch die Schule zusätzlich erfasst werden und anderweitig gespeichert (und ggf. genutzt) werden?

8. Sofern es zulässig ist, dass die Lehrkräfte über das Passwort verfügen und sich die Eltern und das Kind einen Zugang teilen, würden insgesamt mindestens vier Personen den gleichen Zugang nutzen (können), wie ist es vorgesehen, dass die Kommunikation mit den vorgesehenen Personen erfolgt ist und die Kommunikation nicht kompromittiert wurde? (Anhand des Absenders ist nicht möglich)

9. Die Plattform ist augenscheinlich dazu geeignet und leitet dazu an, dass Schüler miteinander kommunizieren. Im Hinblick auf das Briefgeheimnis, wer hat Zugriff auf die Verläufe? Wie ist der Sachverhalt zu werten, dass die Lehrkräfte der Schule die Zugangsdaten der Kinder wissen und demnach auch auf private Nachrichtenverläufe zugreifen könnten? Ist es zulässig, dass Lehrkräfte (z.B. bei Missbrauchsverdacht) die Chatverläufe einsehen? Wie wird dieser Zugriff dokumentiert? Bedarf es einer Zustimmung durch die Eltern?

10. Wie ist es zu werten, dass die Eltern die Chatverläufe der Kinder einsehen können bzw. eine sorgeberechtigte Person die Chatverläufe der anderen sorgeberechtigten Person einsehen könnte?

11. Ist die Schule berechtigt die erfassten Zugangsdaten (inkl. Passwörter) an dritte z.B. Ermittlungsbehörden herauszugeben?

12. Welcher Übermittlungsweg für Zugangsdaten ist als zulässig zu werten? (Telefonisch, unverschlüsselte E-Mail, Persönlich, Postmappe des Kindes etc.)

13. Ist die Verwendung ohne eine Nutzungsvereinbarung zulässig?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Aufstellung Kosten (einmalig und l…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulportal itslearning [#294171]
Datum
4. Dezember 2023 20:08
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Aufstellung Kosten (einmalig und laufend) für die Anwendung itslearning (schule-sh.de) 2. Zuständigkeit für den Datenschutz der Anwendung itslearning. 3. Anzahl der Anfragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz der Anwendung itslearning. 4. Ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten über itslearning zulässig und vorgesehen? 5. Ist die Plattform vorgesehen und geeignet mit den Eltern zu kommunizieren und Informationen ausschließlich über diese Plattform bereitzustellen? 6. Ist es vorgesehen, dass sich die Eltern und das Kind den Zugang des Kindes „teilen“? 7. Ist es zulässig, dass die Zugangsdaten (inkl. Passwort) der Kinder durch die Schule zusätzlich erfasst werden und anderweitig gespeichert (und ggf. genutzt) werden? 8. Sofern es zulässig ist, dass die Lehrkräfte über das Passwort verfügen und sich die Eltern und das Kind einen Zugang teilen, würden insgesamt mindestens vier Personen den gleichen Zugang nutzen (können), wie ist es vorgesehen, dass die Kommunikation mit den vorgesehenen Personen erfolgt ist und die Kommunikation nicht kompromittiert wurde? (Anhand des Absenders ist nicht möglich) 9. Die Plattform ist augenscheinlich dazu geeignet und leitet dazu an, dass Schüler miteinander kommunizieren. Im Hinblick auf das Briefgeheimnis, wer hat Zugriff auf die Verläufe? Wie ist der Sachverhalt zu werten, dass die Lehrkräfte der Schule die Zugangsdaten der Kinder wissen und demnach auch auf private Nachrichtenverläufe zugreifen könnten? Ist es zulässig, dass Lehrkräfte (z.B. bei Missbrauchsverdacht) die Chatverläufe einsehen? Wie wird dieser Zugriff dokumentiert? Bedarf es einer Zustimmung durch die Eltern? 10. Wie ist es zu werten, dass die Eltern die Chatverläufe der Kinder einsehen können bzw. eine sorgeberechtigte Person die Chatverläufe der anderen sorgeberechtigten Person einsehen könnte? 11. Ist die Schule berechtigt die erfassten Zugangsdaten (inkl. Passwörter) an dritte z.B. Ermittlungsbehörden herauszugeben? 12. Welcher Übermittlungsweg für Zugangsdaten ist als zulässig zu werten? (Telefonisch, unverschlüsselte E-Mail, Persönlich, Postmappe des Kindes etc.) 13. Ist die Verwendung ohne eine Nutzungsvereinbarung zulässig?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294171/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulportal itslearning“ vom 04.12.2023 (#294171) wurde von Ihnen …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulportal itslearning [#294171]
Datum
6. Januar 2024 08:08
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulportal itslearning“ vom 04.12.2023 (#294171) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulportal itslearning“ vom 04.12.2023 (#294171) wurde von Ihnen …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulportal itslearning [#294171]
Datum
5. Februar 2024 17:25
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulportal itslearning“ vom 04.12.2023 (#294171) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>