Schulpsychologischer Dienst Behandlungen Stellenplan Stellenbesetzung

eine Aufstellung aus den Jahren 2018-2021 über jeweils
- die Anzahl der Anforderung des Schulpsychologischen Dienst aus den Schulen
- die die Verteilung der Anforderungen auf die Gruppen 1. Schüler und 2. Beschäftigte in den Schulen
- den Stellenplan des Schulpsychologischen Dienst
- die Besetzung der im Stellenplan des Schulpsychologischen Dienstes vorgesehenen Stellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellu…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulpsychologischer Dienst Behandlungen Stellenplan Stellenbesetzung [#239082]
Datum
28. Januar 2022 08:24
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung aus den Jahren 2018-2021 über jeweils - die Anzahl der Anforderung des Schulpsychologischen Dienst aus den Schulen - die die Verteilung der Anforderungen auf die Gruppen 1. Schüler und 2. Beschäftigte in den Schulen - den Stellenplan des Schulpsychologischen Dienst - die Besetzung der im Stellenplan des Schulpsychologischen Dienstes vorgesehenen Stellen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239082/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in mit Mail-Schreiben vom 28.01.2022 beantragen Sie Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Schulpsychologischer Dienst Behandlungen Stellenplan Stellenbesetzung [#239082]
Datum
9. Februar 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Mail-Schreiben vom 28.01.2022 beantragen Sie Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG). Ich möchte Sie darüber unterrichten, dass ich Ihren Antrag gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 LTranspG an das Pädagogische Landesinstitut (PL) weitergeleitet habe, da dem PL, in welchem die Schulpsychologie Rheinland-Pfalz organisatorisch und strukturell verortet ist, bezüglich Ihres Informationsbegehrens aufgrund des sogenannten Urheberprinzips (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.2011 - 7 C4/11-) die größte Sachnähe zukommt. Eine Entscheidung über Ihren Antrag wird von dort fristgerecht im Rahmen der in § 12 Abs. 3 LTranspG gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in danke für Ihren Antrag. Zunächst eine Vorbemerkung über die Arbeitsweise der Schulpsycholog…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Neuer Antrag nach dem LTranspG - Frist 28.02.2022: Schulpsychologischer Dienst Behandlungen Stellenplan Stellenbesetzung [#239082]
Datum
21. Februar 2022 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihren Antrag. Zunächst eine Vorbemerkung über die Arbeitsweise der Schulpsychologie. Schulpsychologie unterstützt die Schule und berät alle am Schulleben Beteiligten. Ein wesentlicher Leitgedanke hierbei ist die Fokussierung auf Ressourcen, die im Sinne der Resilienzförderung Ratsuchende (Schüle-innen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern) sowie Fortbildungsteilnehmende dazu befähigen soll, Herausforderungen im Kontext Schule mittels der Aktivierung individueller Ressourcen selbstverantwortlich zu meistern. Im Sinne eines systemischen Beratungsansatzes werden – so möglich – alle Beteiligten in den Beratungsprozess einbezogen, um gemeinsam zu Problemlösungen zu kommen und um die Stabilität von Beziehungen im Kontext Schule zu fördern. Fortbildungen werden im Bereich der Schulpsychologie – abgesehen von den Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Programme zur Gewaltprävention – in der Regel nicht getrennt zahlenmäßig aufbereitet, sondern fließen in die Veranstaltungszahlen ein.[1] Sie machen einen nicht unwesentlichen Teil der schulpsychologischen Arbeit aus. Denn Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind unter anderem häufig als Dozentinnen und Dozenten in Fortbildungsveranstaltungen des PL und von Kooperationspartnern eingebunden, so zum Beispiel bei Fortbildungen mit Fokus auf die Zielgruppe Schulleitung. Die Corona-Pandemie hat auch die Schulpsychologie vor besondere Herausforderungen gestellt. Sowohl in der Beratung als auch in der Fortbildung mussten neue Wege gefunden werden, um den Bedürfnissen von Schulen unter Pandemiebedingungen adäquat gerecht werden zu können. Im Kontext Beratung und Fortbildung wurden daher verstärkt Videokonferenzsysteme eingesetzt. Fortbildungen wurden, dort wo es möglich und fachlich sinnvoll erschien, in digitale Formate umgewandelt. Bezüglich der „Anzahl der Anforderung“ unterscheiden wir in Beratung von Einzelpersonen und Beratung von Schulen. Zur Beratung von Einzelpersonen: Grundsätzlich können alle Schulen und Eltern bei schulbezogenen Fragen, die einzelne Schülerinnen und Schüler betreffen und bei denen psychologische Aspekte bei der Klärung der Frage bzw. Problemstellung besonders bedeutsam erscheinen, eine schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen. Schulpsychologische Arbeit hat sowohl das Ziel, die Betroffenen individuell zu stärken, um ihre vorhandenen Möglichkeiten weiter auszubauen, als auch Beratungsstrukturen zu stärken, von denen Schülerinnen und Schüler profitieren können. Hier gilt es Ressourcen zu entdecken, um diese den Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Eltern zugänglich zu machen. Dies kann sich z. B. auf die gezielte Unterstützung schulischer Beratungssysteme für die Hilfe von einzelnen Schülerinnen und Schülern beziehen als auch auf die Schaffung von schulexternen Unterstützungsstrukturen. Wenn sich im Beratungsprozess die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Begleitung oder einer flankierenden Jugendhilfemaßnahme ergeben sollte, kooperieren Schulpsychologinnen und Schulpsychologen regional eng mit niedergelassenen psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen oder aber mit Jugendhilfeeinrichtungen. Hierbei sind sowohl Agenturleistungen im Sinne einer Weitervermittlung denkbar, aber auch eine Einbeziehung der genannten Institutionen im Rahmen von Gesprächen am runden Tisch. Jedes der 14 Schulpsychologischen Beratungszentren besitzt regionale Zuordnungen, so dass in der Region gezielt und durch die Nutzung kurzer Wege in gewachsenen Beziehungsstrukturen beraten, unterstützt und vermittelt werden kann. Zur Beratung von Schulen: Der Fokus der Schulberatung richtet sich auf das Gesamtsystem Schule. Anfragende sind in der Regel Lehrkräfte, Schulleitungen oder auch Schulleitungsteams beziehungsweise Teilkollegien. Dies unterscheidet die Schulberatung von der individuellen Problemberatung, bei der der Fokus stärker auf dem Individuum im Kontext Schule liegt. Bei Schulberatungen handelt es sich in der Regel ebenfalls um längerfristige Prozesse, die eine hohe Feldkompetenz im Bereich Schule erfordern. Die Beratung von Schule als System erfolgt in der Schulpsychologie in der Regel erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit neuer Kolleginnen und Kollegen. Aufgrund des Generationenwechsels in der Schulpsychologie und einigen Elternzeitvertretungen besteht das Kollegium derzeit anteilig auch aus Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit geringer Berufserfahrung. Schulberatungen werden daher zur Qualitätssicherung in einigen Fällen mit kollegialer Unterstützung wahrgenommen. Darüber hinaus sind schulpsychologische Kapazitäten in landes- und bundesweite Projekte eingebunden z. B. „Leistung macht Schule (LemaS)“ oder „Schule gegen sexuelle Gewalt“ und „Schule hoch 4“. Auch aus dieser Ressourcenbindung sind Schwankungen in den Fallzahlen erklärbar. Wir beantworten unter Berücksichtigung der Erläuterungen Ihre Fragen wie folgt, siehe Tabelle. Diese finden Sie auch als PDF-Datei anbei. Jahr 2018 2019 2020 2021 Anzahl der Anforderung des Schulpsychologischen Dienst aus den Schulen Beratungen von Einzelpersonen (entspricht Beratung von Eltern und Schülerinnen und Schülern) 2.200 2.087 1.437 1.594 Schulberatungen (entspricht Beratungen von Lehrkräften, Schulsozialarbeiterinnen/ Schulsozialarbeitern und Schulleitungen) 3.032 2.954 2.085 2.903 Verteilung der Anforderungen auf die Gruppen 1. Schüler Die Verteilung der Anforderungen auf die Gruppen entspricht den Zahlen oben. In der Schulberatung sind die Beratungen von Beschäftigten in den Schulen enthalten. Die Eltern – und somit die Schülerinnen und Schüler – sind in den Beratungen von Einzelpersonen erfasst. 2. Beschäftigte in den Schulen Stellenplan des Schulpsychologischen Dienstes 62 62 62 65 Besetzung der im Stellenplan des Schulpsychologischen Dienstes vorgesehenen Stellen 59,69 59,96 59,91 59,66 Mit freundlichen Grüßen