Sehr Antragsteller/in
danke für Ihren Antrag. Zunächst eine Vorbemerkung über die Arbeitsweise der Schulpsychologie.
Schulpsychologie unterstützt die Schule und berät alle am Schulleben Beteiligten. Ein wesentlicher Leitgedanke hierbei ist die Fokussierung auf Ressourcen, die im Sinne der Resilienzförderung Ratsuchende (Schüle-innen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern) sowie Fortbildungsteilnehmende dazu befähigen soll, Herausforderungen im Kontext Schule mittels der Aktivierung individueller Ressourcen selbstverantwortlich zu meistern. Im Sinne eines systemischen Beratungsansatzes werden – so möglich – alle Beteiligten in den Beratungsprozess einbezogen, um gemeinsam zu Problemlösungen zu kommen und um die Stabilität von Beziehungen im Kontext Schule zu fördern.
Fortbildungen werden im Bereich der Schulpsychologie – abgesehen von den Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Programme zur Gewaltprävention – in der Regel nicht getrennt zahlenmäßig aufbereitet, sondern fließen in die Veranstaltungszahlen ein.[1] Sie machen einen nicht unwesentlichen Teil der schulpsychologischen Arbeit aus. Denn Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind unter anderem häufig als Dozentinnen und Dozenten in Fortbildungsveranstaltungen des PL und von Kooperationspartnern eingebunden, so zum Beispiel bei Fortbildungen mit Fokus auf die Zielgruppe Schulleitung.
Die Corona-Pandemie hat auch die Schulpsychologie vor besondere Herausforderungen gestellt. Sowohl in der Beratung als auch in der Fortbildung mussten neue Wege gefunden werden, um den Bedürfnissen von Schulen unter Pandemiebedingungen adäquat gerecht werden zu können. Im Kontext Beratung und Fortbildung wurden daher verstärkt Videokonferenzsysteme eingesetzt. Fortbildungen wurden, dort wo es möglich und fachlich sinnvoll erschien, in digitale Formate umgewandelt.
Bezüglich der „Anzahl der Anforderung“ unterscheiden wir in Beratung von Einzelpersonen und Beratung von Schulen.
Zur Beratung von Einzelpersonen: Grundsätzlich können alle Schulen und Eltern bei schulbezogenen Fragen, die einzelne Schülerinnen und Schüler betreffen und bei denen psychologische Aspekte bei der Klärung der Frage bzw. Problemstellung besonders bedeutsam erscheinen, eine schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen. Schulpsychologische Arbeit hat sowohl das Ziel, die Betroffenen individuell zu stärken, um ihre vorhandenen Möglichkeiten weiter auszubauen, als auch Beratungsstrukturen zu stärken, von denen Schülerinnen und Schüler profitieren können. Hier gilt es Ressourcen zu entdecken, um diese den Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Eltern zugänglich zu machen. Dies kann sich z. B. auf die gezielte Unterstützung schulischer Beratungssysteme für die Hilfe von einzelnen Schülerinnen und Schülern beziehen als auch auf die Schaffung von schulexternen Unterstützungsstrukturen.
Wenn sich im Beratungsprozess die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Begleitung oder einer flankierenden Jugendhilfemaßnahme ergeben sollte, kooperieren Schulpsychologinnen und Schulpsychologen regional eng mit niedergelassenen psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen oder aber mit Jugendhilfeeinrichtungen. Hierbei sind sowohl Agenturleistungen im Sinne einer Weitervermittlung denkbar, aber auch eine Einbeziehung der genannten Institutionen im Rahmen von Gesprächen am runden Tisch.
Jedes der 14 Schulpsychologischen Beratungszentren besitzt regionale Zuordnungen, so dass in der Region gezielt und durch die Nutzung kurzer Wege in gewachsenen Beziehungsstrukturen beraten, unterstützt und vermittelt werden kann.
Zur Beratung von Schulen: Der Fokus der Schulberatung richtet sich auf das Gesamtsystem Schule. Anfragende sind in der Regel Lehrkräfte, Schulleitungen oder auch Schulleitungsteams beziehungsweise Teilkollegien. Dies unterscheidet die Schulberatung von der individuellen Problemberatung, bei der der Fokus stärker auf dem Individuum im Kontext Schule liegt.
Bei Schulberatungen handelt es sich in der Regel ebenfalls um längerfristige Prozesse, die eine hohe Feldkompetenz im Bereich Schule erfordern. Die Beratung von Schule als System erfolgt in der Schulpsychologie in der Regel erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit neuer Kolleginnen und Kollegen. Aufgrund des Generationenwechsels in der Schulpsychologie und einigen Elternzeitvertretungen besteht das Kollegium derzeit anteilig auch aus Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit geringer Berufserfahrung. Schulberatungen werden daher zur Qualitätssicherung in einigen Fällen mit kollegialer Unterstützung wahrgenommen.
Darüber hinaus sind schulpsychologische Kapazitäten in landes- und bundesweite Projekte eingebunden z. B. „Leistung macht Schule (LemaS)“ oder „Schule gegen sexuelle Gewalt“ und „Schule hoch 4“. Auch aus dieser Ressourcenbindung sind Schwankungen in den Fallzahlen erklärbar.
Wir beantworten unter Berücksichtigung der Erläuterungen Ihre Fragen wie folgt, siehe Tabelle. Diese finden Sie auch als PDF-Datei anbei.
Jahr
2018
2019
2020
2021
Anzahl der Anforderung des Schulpsychologischen Dienst aus den Schulen
Beratungen von Einzelpersonen
(entspricht Beratung von Eltern und Schülerinnen und Schülern)
2.200
2.087
1.437
1.594
Schulberatungen
(entspricht Beratungen von Lehrkräften, Schulsozialarbeiterinnen/ Schulsozialarbeitern und Schulleitungen)
3.032
2.954
2.085
2.903
Verteilung der Anforderungen auf die Gruppen
1. Schüler
Die Verteilung der Anforderungen auf die Gruppen entspricht den Zahlen oben. In der Schulberatung sind die Beratungen von Beschäftigten in den Schulen enthalten. Die Eltern – und somit die Schülerinnen und Schüler – sind in den Beratungen von Einzelpersonen erfasst.
2. Beschäftigte in den Schulen
Stellenplan des Schulpsychologischen Dienstes
62
62
62
65
Besetzung der im Stellenplan des Schulpsychologischen Dienstes vorgesehenen Stellen
59,69
59,96
59,91
59,66
Mit freundlichen Grüßen