Schulsozialindex

1) In NRW wurde 2020 der „schulscharfe Sozialindex“ eingeführt und findet seit 2023 in einer aktualisierten Form Anwendung. Ein Bestandteil zur Ermittlung des Index ist der „Anteil Schüler mit vorwiegend nicht deutscher Familiensprache“, wie stellen Sie die Familiensprache fest?

2) Ein weiterer Parameter zur Berechnung des Sozialindex ist der „Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland“. Wie stellen Sie fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler selbst immigriert ist?

3) Bezugnehmend auf Frage 2: Stellen Sie sicher, dass es nicht zu einer Verzerrung des Index durch Migration deutschsprachiger Schülerinnen und Schüler, z.B. aus dem deutschsprachigen Ausland kommt? Und wenn ja, wie?

4) Wie stellen Sie sicher, dass es nicht zu einer Schlechterstellung sozial schwacher oder ausländischer Schülerinnen und Schüler kommt? Hintergrund dieser Frage ist, dass es in einigen Schulleitungen das Bestreben gibt, einen möglichst „guten“ bzw. niedrigen Sozialindex zu erzielen, mit dem Ziel, höhere Anmeldezahlen zu erreichen. (Um den Score zu verbessern, muss eine Schule den Anteil ausländischer und sozial schwacher Schülerinnen und Schüler verringern. Sprich diese vermehrt ablehnen oder für diese Zielgruppen möglichst unattraktiv werden)
Wie verhindern Sie, dass es zu den geschilderten Befürchtungen kommt und somit zu einer Diskriminierung von ausländischen und sozial schwachen Schülerinnen und Schülern?

5) Bezugnehmend auf Frage 4: Durch die Veröffentlichung des Sozialindex kommt es zur Konkurrenz unter den Schulen. Da dieser teilweise ausschlaggebend für die Schulwahl einiger Schülerinnen und Schüler ist. Weshalb wird das Ergebnis des Sozialindex veröffentlicht und nicht lediglich intern zur Berechnung des Personalverteilungsschlüssels verwendet?

PS:
Persönlich finde ich es prinzipiell wichtig, den Personalbedarf von Schulen individuell zu ermitteln und zu steuern. Leider führt der schulscharfe Sozialindex meiner Meinung nach dazu, dass sowohl Schulen als auch Schülerinnen und Schüler gelabelt werden.

Für alle Mitlesenden: Der schulscharfe Sozialindex wird anhand von 4 Parametern errechnet:
1. Kinder- und Jugendarmut
2. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache
3. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland
4. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache

Quelle: https://www.schulministerium.nrw/schulsozialindex#

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-1568.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1)…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulsozialindex [#296984]
Datum
12. Januar 2024 15:50
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) In NRW wurde 2020 der „schulscharfe Sozialindex“ eingeführt und findet seit 2023 in einer aktualisierten Form Anwendung. Ein Bestandteil zur Ermittlung des Index ist der „Anteil Schüler mit vorwiegend nicht deutscher Familiensprache“, wie stellen Sie die Familiensprache fest? 2) Ein weiterer Parameter zur Berechnung des Sozialindex ist der „Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland“. Wie stellen Sie fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler selbst immigriert ist? 3) Bezugnehmend auf Frage 2: Stellen Sie sicher, dass es nicht zu einer Verzerrung des Index durch Migration deutschsprachiger Schülerinnen und Schüler, z.B. aus dem deutschsprachigen Ausland kommt? Und wenn ja, wie? 4) Wie stellen Sie sicher, dass es nicht zu einer Schlechterstellung sozial schwacher oder ausländischer Schülerinnen und Schüler kommt? Hintergrund dieser Frage ist, dass es in einigen Schulleitungen das Bestreben gibt, einen möglichst „guten“ bzw. niedrigen Sozialindex zu erzielen, mit dem Ziel, höhere Anmeldezahlen zu erreichen. (Um den Score zu verbessern, muss eine Schule den Anteil ausländischer und sozial schwacher Schülerinnen und Schüler verringern. Sprich diese vermehrt ablehnen oder für diese Zielgruppen möglichst unattraktiv werden) Wie verhindern Sie, dass es zu den geschilderten Befürchtungen kommt und somit zu einer Diskriminierung von ausländischen und sozial schwachen Schülerinnen und Schülern? 5) Bezugnehmend auf Frage 4: Durch die Veröffentlichung des Sozialindex kommt es zur Konkurrenz unter den Schulen. Da dieser teilweise ausschlaggebend für die Schulwahl einiger Schülerinnen und Schüler ist. Weshalb wird das Ergebnis des Sozialindex veröffentlicht und nicht lediglich intern zur Berechnung des Personalverteilungsschlüssels verwendet? PS: Persönlich finde ich es prinzipiell wichtig, den Personalbedarf von Schulen individuell zu ermitteln und zu steuern. Leider führt der schulscharfe Sozialindex meiner Meinung nach dazu, dass sowohl Schulen als auch Schülerinnen und Schüler gelabelt werden. Für alle Mitlesenden: Der schulscharfe Sozialindex wird anhand von 4 Parametern errechnet: 1. Kinder- und Jugendarmut 2. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache 3. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland 4. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache Quelle: https://www.schulministerium.nrw/schulsozialindex# https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-1568.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 296984 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage zu dieser E-Mail erhalten Sie die erbetene Auskunft. Mit f…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Schulsozialindex [#296984]
Datum
31. Januar 2024 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage zu dieser E-Mail erhalten Sie die erbetene Auskunft. Mit freundlichen Grüßen