Schulungen zu Informationsfreiheit für Behörden

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bietet der Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalt Schulungen für Behörden zum Thema Informationsfreiheit an oder empfiehlt er diese? Wann fand das letzte Mal eine solche Schulung statt und können Sie mir bitte die Schulungsunterlagen zusenden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Letzte Schulung war 2019-08-27. Weitere Fortbildungen sind momentan nicht geplant.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren! Bietet der Landesdatenschutzbeauftragt…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulungen zu Informationsfreiheit für Behörden [#263474]
Datum
17. November 2022 17:15
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren! Bietet der Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalt Schulungen für Behörden zum Thema Informationsfreiheit an oder empfiehlt er diese? Wann fand das letzte Mal eine solche Schulung statt und können Sie mir bitte die Schulungsunterlagen zusenden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263474/

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Antwort
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
23. November 2022
Status
Warte auf Antwort