Schulungsmaterial für Sommeliers

Schulungsmaterial zur Gesundheitsprävention mit der Zielgruppe Sommeliers

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Lea Schubert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schulungsmaterial zur Gesundheitspräv…
An Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Schulungsmaterial für Sommeliers [#291185]
Datum
28. Oktober 2023 09:21
An
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schulungsmaterial zur Gesundheitsprävention mit der Zielgruppe Sommeliers
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 291185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291185/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lea Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert
Lea Schubert
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsmaterial für Sommeliers“ vom 28.10.2023 (#291185) wurde v…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Lea Schubert
Betreff
AW: Schulungsmaterial für Sommeliers [#291185]
Datum
2. Dezember 2023 11:01
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungsmaterial für Sommeliers“ vom 28.10.2023 (#291185) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Schubert, vielen Dank für Ihre an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Nachricht vom 2. Dezember 2023 | Schulungsmaterial für Sommeliers [#291185]
Datum
12. Dezember 2023 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schubert, vielen Dank für Ihre an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gerichtete Anfrage (per E-Mail über Internet-Portal "fragdenstaat", vom 28. Oktober 2023) mit der Sie um Schulungsmaterial zur Gesundheitsprävention für die Zielgruppe Sommeliers bitten und an deren Beantwortung Sie erinnern. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt keinen Anspruch auf die Beantwortung allgemeiner Fragen ohne Aktenbezug sowie die Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in tatsächlich vorhandene amtliche Informationen hinaus geht. Sie bitten die BGN vielmehr um "Schulungsmaterial für Sommeliers". Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegen hierzu keine Informationen vor. Ich gehe davon aus, dass Sie von der BGN eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen