Schulungsunterlagen des zertifizierten Führungskräftetrainings zum Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm (AAHP) ab 2021

Schulungsunterlagen des zertifizierten Führungskräftetrainings zum Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm (AAHP) von 2021 bis heute sowie Unterlagen für künftig stattfindende derartige Trainings (sofern vorliegend speziell mit Bezug auf Tunesien, sofern nicht länderbezogen bitte ich um die allgemein vorliegenden Materialien)

Vgl. https://www.dhpol.de/berichte_und_bekanntmachungen/Taetigkeitsbericht-2019_FINAL_online.pdf. S. 5

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
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Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sc…
An Deutsche Hochschule der Polizei (Münster) Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Schulungsunterlagen des zertifizierten Führungskräftetrainings zum Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm (AAHP) ab 2021 [#290360]
Datum
17. Oktober 2023 11:34
An
Deutsche Hochschule der Polizei (Münster)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schulungsunterlagen des zertifizierten Führungskräftetrainings zum Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm (AAHP) von 2021 bis heute sowie Unterlagen für künftig stattfindende derartige Trainings (sofern vorliegend speziell mit Bezug auf Tunesien, sofern nicht länderbezogen bitte ich um die allgemein vorliegenden Materialien) Vgl. https://www.dhpol.de/berichte_und_bekanntmachungen/Taetigkeitsbericht-2019_FINAL_online.pdf. S. 5
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter Anfragenr: 290360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290360/ Postanschrift Sabrina Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)

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Deutsche Hochschule der Polizei (Münster)
Sehr geehrte Frau Winter, die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster ist Universität des Landes NRW (§…
Von
Deutsche Hochschule der Polizei (Münster)
Betreff
AW: Schulungsunterlagen des zertifizierten Führungskräftetrainings zum Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm (AAHP) ab 2021 [#290360]
Datum
30. Oktober 2023 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Winter, die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster ist Universität des Landes NRW (§ 81a HG-NW). Daher gilt § 2 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz NW. Mit freundlichen Grüßen