Schulungsunterlagen für das IT-Fachverfahren CoSachNT

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Schulungsunterlagen und das Handbuch für das IT-Fachverfahren CoSachNT

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schulungsunterlagen und da…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulungsunterlagen für das IT-Fachverfahren CoSachNT [#167516]
Datum
29. September 2019 13:12
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schulungsunterlagen und das Handbuch für das IT-Fachverfahren CoSachNT Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 - 50/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu nachstehendem Antrag nach dem IFG teile ich mit, dass das I…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Schulungsunterlagen für das IT-Fachverfahren CoSachNT [#167516]
Datum
4. Oktober 2019 15:27
Status
Warte auf Antwort
RCE 1409.1 - 50/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu nachstehendem Antrag nach dem IFG teile ich mit, dass das IT-Fachverfahren CoSachNT inzwischen unter dem Namen COSACH betrieben wird. COSACH (computerunterstützte Sachbearbeitung) unterstützt die Abwicklung fast aller Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. zum Begriff "Aktive Arbeitsförderung" und den dazugehörenden Leistungen das Dritte Kapitel des SGB III, §§ 29 ff SGB III). Zur Erläuterung sende ich Ihnen die Beschreibung des Funktionsumfangs von COSACH ( Anlage 1). Wegen der Vielzahl möglicher Leistungen existiert kein "Handbuch". Ausgehend von der jeweils möglichen Leistung gibt es eine Vielzahl von Schulungsmodulen zu COSACH. Hierzu wird die Übersicht "Anwenderunterlagen -. Auszug aus den Inhalten" beigefügt (Anlage 2). Schon angesichts der Anzahl und des Umfangs der verfügbaren Informationen kann man nicht mehr von einer "einfachen" Information im Sinne der Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV sprechen. Sollten Sie Zugang zu allen vorhandenen Schulungsmodulen wünschen, schätze ich den Aufwand für die Sichtung, ob diese insgesamt zugänglich gemacht werden können, bei 22 Modulen auf mindestens 40 Stunden, so dass nach Nr. 2.2 des Auslagen- und Gebührenverzeichnisses der Höchstsatz von 500, 00 € sicher erreicht würde. Ich schlage daher vor, dass Sie mitteilen, ob und ggf. welche Schulungsmodule aus der beigefügten Übersicht Sie haben möchten. Ich würde Ihnen anschließend mitteilen, welche Gebühren für die Zusendung der ausgewählten Module entstehen. Mit freundlichen Grüßen