Schulungsunterlagen zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 wurde unter TOP 2, "Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID 19-Epidemie" der unter https://fragdenstaat.de/dokumente/4177-beschluss-zu-beschrankungen-des-offentlichen-lebens-zur-eindammung-der-covid-19-epidemie/ veröffentlichte Beschluss getroffen. Darin heißt es: "Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die
Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt online-Schulungen durch."

Das Bundesverwaltungsamt hat mir dazu mitgeteilt: "Die zur Unterstützung des RKI beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingestellten Containment-Scouts, die an die kommunalen Gesundheitsbehörden abgeordnet sind, werden mittels online verfügbarer Materialien (Online-Schulung) auf ihre Containment-Aufgaben vorbereitet. Diese gesundheitsfachlichen (Fern-)Schulungen für das unterstützende BVA-Personal erfolgt durch das RKI. Eine vom BVA erstellte Online-Schulung existiert nicht."

Beim Robert-Koch-Institut soll demnach Herr Dr. Fouquet zuständig sein.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Schulungsunterlagen, möglichst in einem gängigen elektronischen Format (zum Beispiel Powerpoint oder PDF)
- oder, falls es sich um eine automatisiert ablaufende interaktive Online-Schulung handelt, die bei Ihnen intern veraktete Wiedergabe der Schulungsinhalte, die dem tatsächlichen Schulungsablauf am nächsten kommt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzler…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Jens Müller
Betreff
Schulungsunterlagen zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen [#186295]
Datum
9. Mai 2020 21:07
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 wurde unter TOP 2, "Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID 19-Epidemie" der unter https://fragdenstaat.de/dokumente/4177-beschluss-zu-beschrankungen-des-offentlichen-lebens-zur-eindammung-der-covid-19-epidemie/ veröffentlichte Beschluss getroffen. Darin heißt es: "Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt online-Schulungen durch." Das Bundesverwaltungsamt hat mir dazu mitgeteilt: "Die zur Unterstützung des RKI beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingestellten Containment-Scouts, die an die kommunalen Gesundheitsbehörden abgeordnet sind, werden mittels online verfügbarer Materialien (Online-Schulung) auf ihre Containment-Aufgaben vorbereitet. Diese gesundheitsfachlichen (Fern-)Schulungen für das unterstützende BVA-Personal erfolgt durch das RKI. Eine vom BVA erstellte Online-Schulung existiert nicht." Beim Robert-Koch-Institut soll demnach Herr Dr. Fouquet zuständig sein. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Schulungsunterlagen, möglichst in einem gängigen elektronischen Format (zum Beispiel Powerpoint oder PDF) - oder, falls es sich um eine automatisiert ablaufende interaktive Online-Schulung handelt, die bei Ihnen intern veraktete Wiedergabe der Schulungsinhalte, die dem tatsächlichen Schulungsablauf am nächsten kommt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 186295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186295 Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fac…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Schulungsunterlagen zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen [#186295]
Datum
9. Mai 2020 21:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen- sowie Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen - werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jeder Anfrage im einzelnen Stellung nehmen können. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger un Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Eine Entscheidungshilfe bezüglich eines Arztbesuchs oder Coronavirus-Tests bietet die CovApp der Charité: https://covapp.charite.de/ Hilfreiche Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.zusammengegencorona.de/ sowie auf den Seiten der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße aus dem Robert Koch-Institut. ------------------------------------------------------------------------------------------ Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 11.05.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.05.2020
Datum
24. Juni 2020 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen