Schusswaffen beschlagnahmt/ im Umlauf

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Wie viele Schusswaffen wurden im Jahr 2023 beschlagnahmt und wie viele sind ihres Wissen oder ihrer Schätzung nach im Umlauf?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Daniel Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Schusswaffen wurden im Jahr…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Daniel Sachs
Betreff
Schusswaffen beschlagnahmt/ im Umlauf [#306324]
Datum
15. April 2024 21:00
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Schusswaffen wurden im Jahr 2023 beschlagnahmt und wie viele sind ihres Wissen oder ihrer Schätzung nach im Umlauf?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Sachs Anfragenr: 306324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306324/ Postanschrift Daniel Sachs << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Sachs

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Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: Z I 5 - i - 146/24 Berlin, 19.04.2024 Sehr geehrter Herr Sachs, wir haben …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN] Schusswaffen beschlagnahmt/ im Umlauf [#306324]
Datum
19. April 2024 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: Z I 5 - i - 146/24 Berlin, 19.04.2024 Sehr geehrter Herr Sachs, wir haben Ihren IFG-Antrag vom 15.04.2024 erhalten. Hierzu müssen wir Ihnen jedoch Folgendes mitteilen: Das Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz – WaffRG) trifft abschließende Spezialregelungen zu den im Nationalen Waffenregister (NWR) gespeicherten Daten. Die im WaffRG abschließend aufgelisteten Auskunftsansprüche nach dem WaffRG sperren den in § 1 Abs. 1 niedergelegten Jedermann-Anspruch nach dem IFG. Die Übermittlung von im NWR gespeicherten Daten wäre noch im Rahmen von presserechtlichen Auskunftsansprüchen zulässig. Da Sie auch nicht über einen presserechtlichen Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG verfügen, haben Sie keinen Anspruch auf die begehrten Informationen. Der Antrag auf Auskunft ist daher gemäß § 1 Abs. 3 IFG abzulehnen. Falls Sie hierzu die Erstellung eines förmlichen Bescheides wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Ausgewählte Statistik-Kennzahlen werden quartalsweise auf Bundes- und Landesebene im Internet unter www.waffenregister.net veröffentlicht. Dort finden Sie ebenfalls weiterführende Informationen zum NWR. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen