Schusswaffengebrauch durch und gegen Polizeibeamten

Anfrage an: Polizei Berlin

Gibt es Statistiken zu den Themen:
- Im Polizeieinsatz durch Schusswaffengebrauch getötete Personen, aufgeschlüsselt nach Art der Person (z.B. Tatverdächtiger, unbeteiligte Person, Polizeibeamter)
- Art, Folgen und Zulässigkeit des Schusswaffengebrauches durch Polizeibeamte

Könnten Sie mir bitte diese Statistiken zusenden für den Zeitraum 1995 bis heute?
Vielen Dank,

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
  • Kosten dieser Information:
    55,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Michael Kreil
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
Michael Kreil
Betreff
Schusswaffengebrauch durch und gegen Polizeibeamten [#12513]
Datum
14. Januar 2016 11:52
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Statistiken zu den Themen: - Im Polizeieinsatz durch Schusswaffengebrauch getötete Personen, aufgeschlüsselt nach Art der Person (z.B. Tatverdächtiger, unbeteiligte Person, Polizeibeamter) - Art, Folgen und Zulässigkeit des Schusswaffengebrauches durch Polizeibeamte Könnten Sie mir bitte diese Statistiken zusenden für den Zeitraum 1995 bis heute? Vielen Dank,
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kreil <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Kreil << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kreil
Michael Kreil
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schusswaffengebrauch durch und gegen Poli…
An Polizei Berlin Details
Von
Michael Kreil
Betreff
AW: Schusswaffengebrauch durch und gegen Polizeibeamten [#12513]
Datum
16. Februar 2016 00:04
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schusswaffengebrauch durch und gegen Polizeibeamten" vom 14.01.2016 (#12513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Kreil Anfragenr: 12513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Kreil << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, anliegende Kosteninformation übermittle ich zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Schusswaffengebrauch durch und gegen Polizeibeamten [#12513]
Datum
19. Februar 2016 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, anliegende Kosteninformation übermittle ich zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen