Schuster, bleib bei deinem Leisten

Seit beginn der Pandemie wurde ein eigentlich medizinisches Problem plötzlich ein politisches. Mit unbändigen Anstrengungen wird die "Bedrohungslage" hochgelhalten, was jeglicher Grundlage entbehrt. Ungeimpfte werden stigmatisiert und die Spaltung in der Bevölkerung vorangetrieben. Warum?
Warum lässt man 4 Impfstoffe im Eiltempo zu und übernimmt die Haftung? Warum verschwendet man Millionen bei der Anschaffung von Masken und macht sich dabei die Taschen voll?
Warum beschließt man nicht kurzfristig die Anschaffung von Filteranlagen in den Schulen? Warum muss diese Entscheidung 1 1/2 Jahre nach Beginn der Pandemie getroffen werden? Bei jeder neuen Entscheidung zur Bekämpfung der Pandemie werden die Minister zusammengerufen, 10 Minuten ein oder zwei Experten gehört und schon hat man einen neuen Beschluss, der sogar die Grundrechte einschränkt - wohlgemerkt das höchste Gut unserer Demokratie (oder zumindest war sie das mal). Aber so etwas sinnvolles wie Filteranlagen werden auf die lange Bank geschoben.

Warum und auf welcher Grundlage dürfen sich BWLer zu Gesundheitsthemen äußern und sogar das Robert Koch Institut überstimmen, wenn ich als Laie noch nicht mal eine Empfehlung für eine Kopfschmerztablette herausgeben darf????

Auf welcher Basis und Grundlage ermächtigt sich die Politik gerade folgende Behauptungen zu treffen:
- Tests sind für nicht geimpfte nicht mehr von der (geimpften) Allgemeinheit zu tragen, es wird aber laut darüber nachgedacht den geimpften einen kostenlosen Antikörper-Test zu ermöglichen. Warum sollen nicht geimpfte denn den zahlen?
- Keine Lohnfortzahlung für ungeimpfte. Seit wann schauen wir auf den Grund wenn jemand krank wird? Weisen wir alle Lungenkrebs-Patienten ab, die in ihrem Leben schonmal geraucht haben? Warum zahle ich als Arbeitnehmer einen großen Prozentsatz meines Gehalts für solche selbst verschuldeten Kranken?
- Warum wird Novavax und Valneva nicht genauso schnell zugelassen wie der neuartige Kram von Biontech?
- Warum werde ich als nicht geimpfter von der Gesellschaft ausgestoßen, wenn doch ich mich wenigstens teste und doch bewiesen ist, dass geimpfte einen ebenso großen Virenausstoß haben? Das entbehrt doch jedweder Grundlage!
- Warum versucht man mit aller Macht eine Impfpflicht ohne Impfpflicht durchzudrücken? Hier geht es doch schon lange nicht mehr um die Pandemiebekämpfung....

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit beginn der P…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schuster, bleib bei deinem Leisten [#232459]
Datum
6. November 2021 11:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit beginn der Pandemie wurde ein eigentlich medizinisches Problem plötzlich ein politisches. Mit unbändigen Anstrengungen wird die "Bedrohungslage" hochgelhalten, was jeglicher Grundlage entbehrt. Ungeimpfte werden stigmatisiert und die Spaltung in der Bevölkerung vorangetrieben. Warum? Warum lässt man 4 Impfstoffe im Eiltempo zu und übernimmt die Haftung? Warum verschwendet man Millionen bei der Anschaffung von Masken und macht sich dabei die Taschen voll? Warum beschließt man nicht kurzfristig die Anschaffung von Filteranlagen in den Schulen? Warum muss diese Entscheidung 1 1/2 Jahre nach Beginn der Pandemie getroffen werden? Bei jeder neuen Entscheidung zur Bekämpfung der Pandemie werden die Minister zusammengerufen, 10 Minuten ein oder zwei Experten gehört und schon hat man einen neuen Beschluss, der sogar die Grundrechte einschränkt - wohlgemerkt das höchste Gut unserer Demokratie (oder zumindest war sie das mal). Aber so etwas sinnvolles wie Filteranlagen werden auf die lange Bank geschoben. Warum und auf welcher Grundlage dürfen sich BWLer zu Gesundheitsthemen äußern und sogar das Robert Koch Institut überstimmen, wenn ich als Laie noch nicht mal eine Empfehlung für eine Kopfschmerztablette herausgeben darf???? Auf welcher Basis und Grundlage ermächtigt sich die Politik gerade folgende Behauptungen zu treffen: - Tests sind für nicht geimpfte nicht mehr von der (geimpften) Allgemeinheit zu tragen, es wird aber laut darüber nachgedacht den geimpften einen kostenlosen Antikörper-Test zu ermöglichen. Warum sollen nicht geimpfte denn den zahlen? - Keine Lohnfortzahlung für ungeimpfte. Seit wann schauen wir auf den Grund wenn jemand krank wird? Weisen wir alle Lungenkrebs-Patienten ab, die in ihrem Leben schonmal geraucht haben? Warum zahle ich als Arbeitnehmer einen großen Prozentsatz meines Gehalts für solche selbst verschuldeten Kranken? - Warum wird Novavax und Valneva nicht genauso schnell zugelassen wie der neuartige Kram von Biontech? - Warum werde ich als nicht geimpfter von der Gesellschaft ausgestoßen, wenn doch ich mich wenigstens teste und doch bewiesen ist, dass geimpfte einen ebenso großen Virenausstoß haben? Das entbehrt doch jedweder Grundlage! - Warum versucht man mit aller Macht eine Impfpflicht ohne Impfpflicht durchzudrücken? Hier geht es doch schon lange nicht mehr um die Pandemiebekämpfung....
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232459/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Schuster bleib bei deinem Leisten [#232459] Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anf…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Schuster bleib bei deinem Leisten [#232459]
Datum
9. November 2021 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken.. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Schuster bleib bei deinem Leisten [#232459] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. November …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Schuster bleib bei deinem Leisten [#232459]
Datum
9. November 2021 15:38
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. November 2021. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Antragsteller/in erfolgen, werden grundsätzlich nicht beantwortet (§ 14 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Ich bitte Sie daher, Ihren Nachnamen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen