Schutzbedarfsanalyse für die Nutzung von EGVP, BeA, BePo

Nach den Grundsätzen des BfDI unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/DEMail/DeMailHandreichung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
haben Sie für die Nutzung der og. Dienste bzw. Fachverfahren eine Schutzbedarfsanalyse durchzuführen. Ich Bitte um Übersendung der entsprechenden Dokumente.

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  • Datum
    1. September 2023
  • Frist
    9. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach den Grundsätzen des BfDI unter h…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schutzbedarfsanalyse für die Nutzung von EGVP, BeA, BePo [#287491]
Datum
1. September 2023 20:15
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach den Grundsätzen des BfDI unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/DEMail/DeMailHandreichung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 haben Sie für die Nutzung der og. Dienste bzw. Fachverfahren eine Schutzbedarfsanalyse durchzuführen. Ich Bitte um Übersendung der entsprechenden Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.09.2023 – [#287491]
Datum
4. September 2023 14:47
Status
Warte auf Antwort
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.09.2023 – [#287491] Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unsere Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages vom 01.09.2023. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.09.2023…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.09.2023 - [#287491]
Datum
2. Oktober 2023 14:01
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,6 KB


Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.09.2023 - [#287491] Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren über die Website https://fragdenstaat.de/ gestellten IFG-Antrag vom 01.09.2023 - [#287491]. Ihr Antrag betrifft Daten Dritter i.S.v. § 6 S. 2 IFG. Daher bitten wir Sie, Ihren Antrag gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG zu begründen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.09.…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.09.2023 - [#287491]
Datum
6. Oktober 2023 05:59
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für Ihre Antwort. Gerne begründe ich meine Anfrage. Die vorliegenden Informationen sind erforderlich um zu prüfen, ob alle datenschutzrechtlichen und strafrechtlichen Belange bei der Vertragsgestaltung und der TOMs beachtet wurden. Da die BRAK nach öffentlich vorliegenden Informationen eine Behörde darstellt und damit auch BeA-Nachrichten unter Anwält:innen und zu den gesamten Gerichten und Behörden entschlüsseln kann, ist zu prüfen ob die Vorgaben der DSGVO, des § 30 AO; §§ 203; 353d; 355 StGB sowie Art. 8; 9 DSGVO von der organisatorisch technisch implementierten Lösung eingehalten werden kann. Denn sollten die Punkte nicht eingehalten werden können, so wären möglichweise Straftaten der Anwaltschaft im Raum. §§ 203; 355 StGB ist dabei ein nur vom Erfolg abhängig. Die Rechtsprechung des BGH zum BeA beschäftigt sich nicht mit den datenschutzrechtlichen Belangen nach der DSGVO. Nur mit den vollständigen Unterlagen bin ich in der Lage zu prüfen, ob meine Grundrechte nach Art. 1; 2 GG, Art. 7; 8 GRCh und Art. 8 EMRK eingehalten werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.09.2023 – [#287491]
Datum
11. Oktober 2023 15:42
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,6 KB


Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.09.2023 – [#287491] Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 01.09.2023 – [#287491]. In dieser Angelegenheit ist ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG notwendig. Nach dessen Abschluss kommen wir unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen