Schutzbereich Verteidigungsanlage Idar-Oberstein

Das BmVg hat schon 2016 beantragt, die Verteidigungsanlage Idar-Oberstein zum Schutzbereich zu erklären. Normalerweise dauert eine solche Erklärung von der Beantragung bis zur Erklärung max. 18 Monate. Wieso dauert es in diesem Fall schon über 2 Jahre und wann wird es zur Erklärung kommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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Ralf Müller
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BmVg hat s…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Ralf Müller
Betreff
Schutzbereich Verteidigungsanlage Idar-Oberstein [#31591]
Datum
4. Juli 2018 12:37
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BmVg hat schon 2016 beantragt, die Verteidigungsanlage Idar-Oberstein zum Schutzbereich zu erklären. Normalerweise dauert eine solche Erklärung von der Beantragung bis zur Erklärung max. 18 Monate. Wieso dauert es in diesem Fall schon über 2 Jahre und wann wird es zur Erklärung kommen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Müller, die SGD Nord hat im Juli 2016 das Anhörungsverfahren nach § 1 Abs. 3 Schutzbereichgese…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Schutzbereich Verteidigungsanlage Idar-Oberstein
Datum
7. August 2018 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, die SGD Nord hat im Juli 2016 das Anhörungsverfahren nach § 1 Abs. 3 Schutzbereichgesetz eingeleitet. Ein Zwischenergebnis lag im März 2017 vor. Daraus ergaben sich allerdings Nachfragen an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw). Im September 2017 beantwortete das BAIUDBw die Nachfragen. Seitdem wird das Anhörungsverfahren fortgesetzt. Das Endergebnis liegt noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen