Schwarzfahren, Containern, Falschparken - Straftaten?

Schwarzfahren und Containern sind derzeit Straftaten währenddessen Falschparken eine Ordnungswidrigkeit ist. Im Gegensatz zu den anderen beiden Vergehen kann Falschparken Menschenleben gefährden und wird auch sonst fast nie geahndet.
Meine Frage: Gibt es Pläne, dass Schwarzfahren und Containern nicht mehr als Straftat geahndet wird und gibt es Pläne, dass härter gegen Falschparken vorgegangen wird? Danke.

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  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    22. Februar 2023
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Konrad Hoffmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schwarzfahren und Containern sind der…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Konrad Hoffmann
Betreff
Schwarzfahren, Containern, Falschparken - Straftaten? [#268202]
Datum
20. Januar 2023 11:56
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schwarzfahren und Containern sind derzeit Straftaten währenddessen Falschparken eine Ordnungswidrigkeit ist. Im Gegensatz zu den anderen beiden Vergehen kann Falschparken Menschenleben gefährden und wird auch sonst fast nie geahndet. Meine Frage: Gibt es Pläne, dass Schwarzfahren und Containern nicht mehr als Straftat geahndet wird und gibt es Pläne, dass härter gegen Falschparken vorgegangen wird? Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konrad Hoffmann Anfragenr: 268202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268202/ Postanschrift Konrad Hoffmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konrad Hoffmann

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Hoffmann, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Januar 2023. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürger…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Bet.-IFG-Schwarzfahren, Containern, Falschparken - Straftaten?[#268202] - BMJ-ID: [31055002]
Datum
3. Februar 2023 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hoffmann, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Januar 2023. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Ich weise zunächst darauf hin, dass das Bundesministerium der Justiz (BMJ) in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst ist. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Dagegen kann das BMJ keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen leisten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten, vorbehalten. Allgemein kann ich Ihnen aber gern Folgendes mitteilen: Das BMJ und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzen sich dafür ein, dass Strafverfahren wegen des sogenannten Containerns eingestellt werden, wenn die Umstände des Einzelfalls dies zulassen. In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister/innen und Justizsenator/innen der Länder haben sie daher jüngst um Unterstützung für den Vorschlag des Landes Hamburg, der auf eine entsprechende Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren gerichtet ist, geworben. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben zudem in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu überprüfen und hierbei einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz zu legen. Der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen nach § 265a des Strafgesetzbuches, der auch die Beförderungserschleichung unter Strafe stellt, ist Teil dieser Überprüfung. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich des Falschparkens plant das BMJ derzeit keine Änderungen. Im Übrigen ist für Fragen im Zusammenhang mit dem Falschparken das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zuständig. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium für Digitales und Verkehr 11030 Berlin Telefon: 030 18 300-0 Telefax: 030 18 300-1920 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmvi.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen