Schwattachfilz: gelagerte/entsorgte, mit Steinkohleteeröl imprägnierte Bahnschwellen
Da mir seit dem 22.12.2023 keine weiteren Informationen zum Sachstand übermittelt wurden, meine Fragen zur aktuellen Lage nach dem BayUIG:
- Wurde eine Beseitigungsanordnung erteilt bzw. bis wann kann damit gerechnet werden?
- Ist eine Bodensanierung (Abtragen von belasteten Erdreich) erforderlich?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Gefährdung von Mensch, Wasser und Umwelt auszuschließen?
- Was sind die nächsten Schritte?
Vielen Dank im Voraus.
22.12.2023
Sehr << Antragsteller:in >>
zu Ihrem u.a. Auskunftsersuchen/Antrag nach BayUIG nehmen wir zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:
zu Frage 1:
Der Verbau der Bahnschwellen wurde der Bodenschutzbehörde im Oktober 2013 bekannt.
Uns wurde ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.10.1991 vorgelegt, wonach eine Probenahme des direkt an den verlegten Eisenbahnschwellen angrenzenden Bodens am 25.06.1991 ergeben hat, dass der Eisenbahnschwellenweg zu diesem Zeitpunkt insgesamt keine Gefährdung für den Wasserhaushalt
darstellte. Hierauf beruft sich auch der aktuelle Eigentümer des Grundstücks.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ergab sich damals deshalb kein weiterer Handlungsbedarf.
zu Frage 2:
Um feststellen zu können, ob bzw. in welchem Maße derzeit eine Bodenbelastung vorliegt, war eine aktuelle Beprobung erforderlich.
zu Frage 3:
Siehe Erläuterungen zu Frage 1
zu Frage 4:
Dies ist abhängig vom Einzelfall
zu Frage 5:
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden,da auch dies einzelfallabhängig ist.
zu Frage 6:
Die Beprobung hat das Vorliegen einer Altlast bestätigt.
zu Frage 7:
Ein Verbau von Eisenbahnschwellen in einem Nachbargrundstück ist uns nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung
Pütrichstr. 8
82362 Weilheim
11.12.2023
Sehr geehrter Herr , sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.09.2023.
Laut dem Bericht im Weilheimer Tagblatt „Wirbel um entsorgte Bahnschwellen im Weilheimer
Moos“ vom 18.09.2023 sollte eine „Probenahme zur Gefärdungsabschätzung durchgeführt*“ und
das Landratsamt bis „Anfang/Mitte Oktober*“ informiert worden sein.
* Zitate Weilheimer TagblattDa ich bisher keine weiteren Kenntnisse über die Entwicklung erhalten habe und bezugnehmend auf
Ihre Antworten, beantrage ich nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG), Art. 3
Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, Art. 4 Antrag und Verfahren, Art. 5 Unterstützung
des Zugangs zu Umweltinformationen, die Beantwortung folgender Fragen bzw. Informationen
dazu.
1. Seit wann ist dem Landratsamt der Verbau/die Entsorgung der Bahnschwellen auf dem
Grundstück bekannt?
2. Warum wurden Probenahmen und Untersuchungen als notwendig erachtet, obwohl einschlägig
(Berufsgenossenschaften, eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA in
Dübendorf u. a.) bekannt ist, dass Steinkohleteeröle schädlich für Mensch und Umwelt sind?
3. Weshalb wurden nicht schon früher Probenahmen und Untersuchungen bzw. die Entsorgung
eingeleitet?
4. Ist es grundsätzlich üblich, dass vor einer Veranlassung zur Entsorgung aufwendige
Probenahmen und Untersuchungen durchgeführt werden?
5. Welcher Zeitraum ist durchschnittlich ab der Anzeige einer (ähnlichen) Belastung der Umwelt bis
zur Veranlassung zur Entsorgung üblich?
6. Welche Ergebnisse erbrachte die im Weilheimer Tagblatt zitierte Probenahme und
Untersuchung?
7. Wurde dem Verdacht nachgegangen, dass eventuell auch Bahnschwellen im Nachbargrundstück
(lt. Parzellkarte Bayernatlas) entsorgt wurden?
Eigens beauftragte Untersuchungen behalte ich mir vor.
Dieses Schreiben geht auch an die Presse und Medien.
Vielen Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen,
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
12.09.2023
Sehr << Antragsteller:in >>
in o.g. Angelegenheit bzw. auf Ihre untenstehende E-Mail können wir auf Anhieb Folgendes
mitteilen:
1. Der vormalige Verbau alter Bahnschwellen auf einem Grundstück im WMer Moos ist dem
Landratsamt bereits bekannt.
2. Eine aufgelassene Altholzdeponie oder Genehmigung zum Verbau dieser Bahnschwellen ist hier
hingegen nicht bekannt.
3. Eine Rückführung des vormaligen Verbaus auf eine „privilegiert landwirtschaftliche“ Nutzung ist hier ebenfalls nicht bekannt.
4. Das betreffende Grundstück ist im Altlastenkataster als sog. „Verdachtsfläche“ erfasst.
5. Eine Entsorgung der Bahnschwellen nach der Altholzverordnung wurde von unserer Seite bislang
nicht veranlasst.
6. – die Bahnschwellen wurden noch nicht beseitigt -
7. Eine aussagekräftige und belastbare horizontale und vertikale Abgrenzung der mit den Bahnschwellen derzeit ggf. noch verbundenen schädlichen Bodenveränderungen liegt bislang nicht vor.
Dies zu Ihrer Information/Kenntnisnahme, und für evtl. weitere Rückfragen in diesem Zusammenhang stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Weilheim-Schongau
Sachgebiet Umweltschutz
Pütrichstr.8
<< Adresse entfernt >>
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Februar 2024
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3. April 2024
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