Schwattachfilz: gelagerte/entsorgte, mit Steinkohleteeröl imprägnierte Bahnschwellen

Da mir seit dem 22.12.2023 keine weiteren Informationen zum Sachstand übermittelt wurden, meine Fragen zur aktuellen Lage nach dem BayUIG:
- Wurde eine Beseitigungsanordnung erteilt bzw. bis wann kann damit gerechnet werden?
- Ist eine Bodensanierung (Abtragen von belasteten Erdreich) erforderlich?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Gefährdung von Mensch, Wasser und Umwelt auszuschließen?
- Was sind die nächsten Schritte?

Vielen Dank im Voraus.

22.12.2023
Sehr << Antragsteller:in >>
zu Ihrem u.a. Auskunftsersuchen/Antrag nach BayUIG nehmen wir zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:
zu Frage 1:
Der Verbau der Bahnschwellen wurde der Bodenschutzbehörde im Oktober 2013 bekannt.
Uns wurde ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.10.1991 vorgelegt, wonach eine Probenahme des direkt an den verlegten Eisenbahnschwellen angrenzenden Bodens am 25.06.1991 ergeben hat, dass der Eisenbahnschwellenweg zu diesem Zeitpunkt insgesamt keine Gefährdung für den Wasserhaushalt
darstellte. Hierauf beruft sich auch der aktuelle Eigentümer des Grundstücks.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ergab sich damals deshalb kein weiterer Handlungsbedarf.
zu Frage 2:
Um feststellen zu können, ob bzw. in welchem Maße derzeit eine Bodenbelastung vorliegt, war eine aktuelle Beprobung erforderlich.
zu Frage 3:
Siehe Erläuterungen zu Frage 1
zu Frage 4:
Dies ist abhängig vom Einzelfall
zu Frage 5:
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden,da auch dies einzelfallabhängig ist.
zu Frage 6:
Die Beprobung hat das Vorliegen einer Altlast bestätigt.
zu Frage 7:
Ein Verbau von Eisenbahnschwellen in einem Nachbargrundstück ist uns nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen

Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung
Pütrichstr. 8
82362 Weilheim

11.12.2023
Sehr geehrter Herr , sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.09.2023.
Laut dem Bericht im Weilheimer Tagblatt „Wirbel um entsorgte Bahnschwellen im Weilheimer
Moos“ vom 18.09.2023 sollte eine „Probenahme zur Gefärdungsabschätzung durchgeführt*“ und
das Landratsamt bis „Anfang/Mitte Oktober*“ informiert worden sein.
* Zitate Weilheimer TagblattDa ich bisher keine weiteren Kenntnisse über die Entwicklung erhalten habe und bezugnehmend auf
Ihre Antworten, beantrage ich nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG), Art. 3
Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, Art. 4 Antrag und Verfahren, Art. 5 Unterstützung
des Zugangs zu Umweltinformationen, die Beantwortung folgender Fragen bzw. Informationen
dazu.
1. Seit wann ist dem Landratsamt der Verbau/die Entsorgung der Bahnschwellen auf dem
Grundstück bekannt?
2. Warum wurden Probenahmen und Untersuchungen als notwendig erachtet, obwohl einschlägig
(Berufsgenossenschaften, eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA in
Dübendorf u. a.) bekannt ist, dass Steinkohleteeröle schädlich für Mensch und Umwelt sind?
3. Weshalb wurden nicht schon früher Probenahmen und Untersuchungen bzw. die Entsorgung
eingeleitet?
4. Ist es grundsätzlich üblich, dass vor einer Veranlassung zur Entsorgung aufwendige
Probenahmen und Untersuchungen durchgeführt werden?
5. Welcher Zeitraum ist durchschnittlich ab der Anzeige einer (ähnlichen) Belastung der Umwelt bis
zur Veranlassung zur Entsorgung üblich?
6. Welche Ergebnisse erbrachte die im Weilheimer Tagblatt zitierte Probenahme und
Untersuchung?
7. Wurde dem Verdacht nachgegangen, dass eventuell auch Bahnschwellen im Nachbargrundstück
(lt. Parzellkarte Bayernatlas) entsorgt wurden?
Eigens beauftragte Untersuchungen behalte ich mir vor.
Dieses Schreiben geht auch an die Presse und Medien.
Vielen Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen,
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

12.09.2023
Sehr << Antragsteller:in >>
in o.g. Angelegenheit bzw. auf Ihre untenstehende E-Mail können wir auf Anhieb Folgendes
mitteilen:
1. Der vormalige Verbau alter Bahnschwellen auf einem Grundstück im WMer Moos ist dem
Landratsamt bereits bekannt.
2. Eine aufgelassene Altholzdeponie oder Genehmigung zum Verbau dieser Bahnschwellen ist hier
hingegen nicht bekannt.
3. Eine Rückführung des vormaligen Verbaus auf eine „privilegiert landwirtschaftliche“ Nutzung ist hier ebenfalls nicht bekannt.
4. Das betreffende Grundstück ist im Altlastenkataster als sog. „Verdachtsfläche“ erfasst.
5. Eine Entsorgung der Bahnschwellen nach der Altholzverordnung wurde von unserer Seite bislang
nicht veranlasst.
6. – die Bahnschwellen wurden noch nicht beseitigt -
7. Eine aussagekräftige und belastbare horizontale und vertikale Abgrenzung der mit den Bahnschwellen derzeit ggf. noch verbundenen schädlichen Bodenveränderungen liegt bislang nicht vor.
Dies zu Ihrer Information/Kenntnisnahme, und für evtl. weitere Rückfragen in diesem Zusammenhang stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Landratsamt Weilheim-Schongau
Sachgebiet Umweltschutz
Pütrichstr.8
<< Adresse entfernt >>

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da mir seit dem 22.12.2023 keine w…
An Landratsamt Weilheim-Schongau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schwattachfilz: gelagerte/entsorgte, mit Steinkohleteeröl imprägnierte Bahnschwellen [#301533]
Datum
29. Februar 2024 10:50
An
Landratsamt Weilheim-Schongau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da mir seit dem 22.12.2023 keine weiteren Informationen zum Sachstand übermittelt wurden, meine Fragen zur aktuellen Lage nach dem BayUIG: - Wurde eine Beseitigungsanordnung erteilt bzw. bis wann kann damit gerechnet werden? - Ist eine Bodensanierung (Abtragen von belasteten Erdreich) erforderlich? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Gefährdung von Mensch, Wasser und Umwelt auszuschließen? - Was sind die nächsten Schritte? Vielen Dank im Voraus. 22.12.2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem u.a. Auskunftsersuchen/Antrag nach BayUIG nehmen wir zu Ihren Fragen wie folgt Stellung: zu Frage 1: Der Verbau der Bahnschwellen wurde der Bodenschutzbehörde im Oktober 2013 bekannt. Uns wurde ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.10.1991 vorgelegt, wonach eine Probenahme des direkt an den verlegten Eisenbahnschwellen angrenzenden Bodens am 25.06.1991 ergeben hat, dass der Eisenbahnschwellenweg zu diesem Zeitpunkt insgesamt keine Gefährdung für den Wasserhaushalt darstellte. Hierauf beruft sich auch der aktuelle Eigentümer des Grundstücks. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ergab sich damals deshalb kein weiterer Handlungsbedarf. zu Frage 2: Um feststellen zu können, ob bzw. in welchem Maße derzeit eine Bodenbelastung vorliegt, war eine aktuelle Beprobung erforderlich. zu Frage 3: Siehe Erläuterungen zu Frage 1 zu Frage 4: Dies ist abhängig vom Einzelfall zu Frage 5: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden,da auch dies einzelfallabhängig ist. zu Frage 6: Die Beprobung hat das Vorliegen einer Altlast bestätigt. zu Frage 7: Ein Verbau von Eisenbahnschwellen in einem Nachbargrundstück ist uns nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Landratsamt Weilheim-Schongau Umweltschutzverwaltung Pütrichstr. 8 82362 Weilheim 11.12.2023 Sehr geehrter Herr , sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.09.2023. Laut dem Bericht im Weilheimer Tagblatt „Wirbel um entsorgte Bahnschwellen im Weilheimer Moos“ vom 18.09.2023 sollte eine „Probenahme zur Gefärdungsabschätzung durchgeführt*“ und das Landratsamt bis „Anfang/Mitte Oktober*“ informiert worden sein. * Zitate Weilheimer TagblattDa ich bisher keine weiteren Kenntnisse über die Entwicklung erhalten habe und bezugnehmend auf Ihre Antworten, beantrage ich nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG), Art. 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, Art. 4 Antrag und Verfahren, Art. 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen, die Beantwortung folgender Fragen bzw. Informationen dazu. 1. Seit wann ist dem Landratsamt der Verbau/die Entsorgung der Bahnschwellen auf dem Grundstück bekannt? 2. Warum wurden Probenahmen und Untersuchungen als notwendig erachtet, obwohl einschlägig (Berufsgenossenschaften, eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA in Dübendorf u. a.) bekannt ist, dass Steinkohleteeröle schädlich für Mensch und Umwelt sind? 3. Weshalb wurden nicht schon früher Probenahmen und Untersuchungen bzw. die Entsorgung eingeleitet? 4. Ist es grundsätzlich üblich, dass vor einer Veranlassung zur Entsorgung aufwendige Probenahmen und Untersuchungen durchgeführt werden? 5. Welcher Zeitraum ist durchschnittlich ab der Anzeige einer (ähnlichen) Belastung der Umwelt bis zur Veranlassung zur Entsorgung üblich? 6. Welche Ergebnisse erbrachte die im Weilheimer Tagblatt zitierte Probenahme und Untersuchung? 7. Wurde dem Verdacht nachgegangen, dass eventuell auch Bahnschwellen im Nachbargrundstück (lt. Parzellkarte Bayernatlas) entsorgt wurden? Eigens beauftragte Untersuchungen behalte ich mir vor. Dieses Schreiben geht auch an die Presse und Medien. Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 12.09.2023 Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Angelegenheit bzw. auf Ihre untenstehende E-Mail können wir auf Anhieb Folgendes mitteilen: 1. Der vormalige Verbau alter Bahnschwellen auf einem Grundstück im WMer Moos ist dem Landratsamt bereits bekannt. 2. Eine aufgelassene Altholzdeponie oder Genehmigung zum Verbau dieser Bahnschwellen ist hier hingegen nicht bekannt. 3. Eine Rückführung des vormaligen Verbaus auf eine „privilegiert landwirtschaftliche“ Nutzung ist hier ebenfalls nicht bekannt. 4. Das betreffende Grundstück ist im Altlastenkataster als sog. „Verdachtsfläche“ erfasst. 5. Eine Entsorgung der Bahnschwellen nach der Altholzverordnung wurde von unserer Seite bislang nicht veranlasst. 6. – die Bahnschwellen wurden noch nicht beseitigt - 7. Eine aussagekräftige und belastbare horizontale und vertikale Abgrenzung der mit den Bahnschwellen derzeit ggf. noch verbundenen schädlichen Bodenveränderungen liegt bislang nicht vor. Dies zu Ihrer Information/Kenntnisnahme, und für evtl. weitere Rückfragen in diesem Zusammenhang stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Landratsamt Weilheim-Schongau Sachgebiet Umweltschutz Pütrichstr.8 << Adresse entfernt >>
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301533/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Weilheim-Schongau
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer u.a. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie versichert sein könn…
Von
Landratsamt Weilheim-Schongau
Betreff
WG: Schwattachfilz: gelagerte/entsorgte, mit Steinkohleteeröl imprägnierte Bahnschwellen [#301533]
Datum
4. März 2024 07:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer u.a. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie versichert sein können, dass der Angelegenheit nachgegangen wird mit dem Ziel, dass sämtliche Bahnschwellen ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt werden, um eine Gefährdung von Mensch, Wasser und Umwelt abzuwenden. Da Sie nicht Verfahrensbeteiligter sind, werden Sie nicht über den jeweiligen Verfahrensstand informiert. Sollte der Rechtsweg beschritten werden, könnte sich das Verfahren noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Ant…
An Landratsamt Weilheim-Schongau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schwattachfilz: gelagerte/entsorgte, mit Steinkohleteeröl imprägnierte Bahnschwellen [#301533]
Datum
4. März 2024 09:59
An
Landratsamt Weilheim-Schongau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301533/