Schweigepflicht Verfahrensbeistand
Anfrage an:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Unterliegt der Verfahrensbeistand aus 158 FamFG einer Schweigepflicht?
Darf er Daten über Eltern von einem nicht der Schweigepflicht entbundenen Kindergarten -ohne selbst von der Schweigepflicht entbunden zu sein- weitergeben?
Die Informationen stammen von einer Nicht-Bezugsperson des Kindes im Kindergarten, welche nicht explizit in der erweiterten Aufgabe per Beschluss des AG (aus 158 FamFG) genannt waren.
Weder Aufgabe, noch Befugnis sind hier Datenschutzrechtlich vorhanden?
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Juli 2021
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31. August 2021
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