Schweinezuchtanlage Alt Tellin, Stallbrand mit ca. 57.000 verendeten Tieren, insbesondere Ihre gefahrpräventiven Amtshandlungen
Auskunftsantrag nach IFG-MV
Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren Amtsveterinär*innen,
erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung über den Stallbrand mit über 57.000 elendig verendeten Muttersauen und Ferkeln in Ihrem Zuständigkeitsbereich wahrgenommen.
Ich wende mich als Verbraucherin an Sie, mein Interesse ist privat.
Die Berichte haben mich wirklich erschüttert und werfen Fragen bei mir auf, zu denen ich Sie als zuständige Veterinärbehörde um Auskunft bitte:
- hatte diese Zuchtanlage keine Rauchwarnmelder?
- wie oft haben Sie diesen Zuchtbetrieb im Rahmen einer Gefahrenverhütungsvorschau - insbesondere ab dem Erstickungstod von ca. 1000 Tieren durch eine defekte Lüftungsanlage in 2019 - persönlich kontrolliert/persönlich kontrollieren lassen?
- wer ist für die Abnahme des Brandschutzkonzeptes dieser Anlage zuständig?
- gab es Beanstandungen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Ihrerseits und wenn ja, wie genau haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert?
- konnten einzelne Tiere geretten werden und wenn ja, was ist mit diesen Tieren im Nachgang genau passiert?
- wann genau waren Sie und/oder Ihre Mitarbeiter*innen am Unglücksort, für wie lange genau und welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um das Leid der Tiere zu mindern?
- bitte stellen Sie mir die Protokolle Ihrer Fleischbeschauen hinsichtlich dieses Betriebes ab Anfang 2019 zur Verfügung.
Gerne nehme ich wie gesagt diesbzgl. und generell auch Akteneinsicht vor Ort.
- haben Sie Strafanzeige gegen den Zuchtbetrieb gestellt?
- inwiefern waren Sie und/oder Ihre Kolleg*innen am Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Stillegung der Zuchtanlage wegen mangelndem Brandschutz u.a. vor dem Verwaltungsgericht Greifswald tätig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Gerne nehme ich Akteneinsicht vor Ort. Bitte unterbreiten Sie mir hierfür Ihre Terminvorschläge.
Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen vorab sehr für Ihre Mühe.
Herzliche Grüße
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Mai 2021
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8. Juni 2021
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