Schwerbehinderte Frauen

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte die Beamtwortung folgender Fragen:

1.) In wievielen Fällen wurden schwerbehinderte Frauen bei Entscheidungen zu Stellenbesetzungen in Fällen von gleicher Eignung mehrerer Kandidaten bevorzugt berücksichtigt?

2.) Wie hoch ist die Quote an Schwerbehinderten in der Deutschen Bundesbank? Wie hoch ist der Anteil an Frauen an diesen Personen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2016
  • Frist
    7. Oktober 2016
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Marcel Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte die Beamtwortung folgender Fragen: 1.) …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Schwerbehinderte Frauen [#17768]
Datum
4. September 2016 16:39
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte die Beamtwortung folgender Fragen: 1.) In wievielen Fällen wurden schwerbehinderte Frauen bei Entscheidungen zu Stellenbesetzungen in Fällen von gleicher Eignung mehrerer Kandidaten bevorzugt berücksichtigt? 2.) Wie hoch ist die Quote an Schwerbehinderten in der Deutschen Bundesbank? Wie hoch ist der Anteil an Frauen an diesen Personen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Müller, mit Ihrer Mail vom 4. September 2016 baten Sie um Beantwortung folgender Fragen. Aus …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Ihre IFG Anfrage: Schwerbehinderte Frauen [#17768]
Datum
4. Oktober 2016 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, mit Ihrer Mail vom 4. September 2016 baten Sie um Beantwortung folgender Fragen. Aus Gründen der Vereinfachung haben wir die Antworten direkt hinter den Fragen eingefügt. 1.) In wie vielen Fällen wurden schwerbehinderte Frauen bei Entscheidungen zu Stellenbesetzungen in Fällen von gleicher Eignung mehrerer Kandidaten bevorzugt berücksichtigt? Entsprechende Übersichten werden nicht geführt. 2.) Wie hoch ist die Quote an Schwerbehinderten in der Deutschen Bundesbank? Wie hoch ist der Anteil an Frauen an diesen Personen? Die Schwerbehindertenquote der Deutschen Bundesbank betrug im Jahr 2015 8,61%. 41% der schwerbehinderten Beschäftigten waren Frauen. Mit freundlichen Grüßen