Schwerbehinderung Merkzeichen aG bei fortgeschrittener Parkinsonerkrankung

Wie oft wurde das Merkzeichen "aG" von den Versorgungsämtern in Bayern wegen einer fortgeschrittenen Parkinsonerkrankung im Jahr 2021 und 2022 vergeben. Bitte schlüsseln Sie die Auskunft nach den Regionen des ZBFS auf. Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
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Arno Bock
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie oft wurde das Merkzeichen &quo…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
Arno Bock
Betreff
Schwerbehinderung Merkzeichen aG bei fortgeschrittener Parkinsonerkrankung [#265493]
Datum
12. Dezember 2022 22:33
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft wurde das Merkzeichen "aG" von den Versorgungsämtern in Bayern wegen einer fortgeschrittenen Parkinsonerkrankung im Jahr 2021 und 2022 vergeben. Bitte schlüsseln Sie die Auskunft nach den Regionen des ZBFS auf. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arno Bock Anfragenr: 265493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265493/ Postanschrift Arno Bock << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arno Bock

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Bock, das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG bezieht sich auf vorhandene Daten. Es…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Schwerbehinderung Merkzeichen aG bei fortgeschrittener Parkinsonerkrankung [#265493]
Datum
28. Dezember 2022 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,8 KB


Sehr geehrter Herr Bock, das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG bezieht sich auf vorhandene Daten. Es bezieht sich nicht auf Inhalte, die erst erarbeitet werden müssten. Es verleiht daher keinen Anspruch auf Erstellung von Statistiken alleine für den Antragsteller (vgl. „Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz – Erläuterungen und Materialien“, herausgegeben vom Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Randnummer 150, abrufbar unter https://www.datenschutz-bayern.de/auskunftsrecht/). Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfrage nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen