Schwere Nebenwirkungen bei den Corona Impfstoffen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

In einer Korrektur zur einer Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministerium haben Sie eine Korrektur veröffentlicht. Dort heißt es: " Bei 1000 Impfdosen kommt es zu 0,2 schweren Impfnebenwirkungen. Zu dieser Kennziffer und zu der grundsätzlichen Zahl habe ich ein paar weiterführende Fragen.
1. Wie konkret lassen sich diese 0,2 Nebenwirkungen bezeichnen und/oder aufschlüsseln?
2. Wie werden die Behandlungen und Heilungen dieser Nebenwirkungen "begleitet"?
Weiterhin gibt es ja mehrere internationale Studien zur Untererfassungen von Medikamenten-Nebenwirkungen. Es gibt hier ja nachweislich mehrere Gründe für eine Untererfassung. Neben der sehr bürokratischen Erfassung und dem reinen Fakt, daß niedergelassene Ärzte und/oder Kliniken dafür auch kein Honorar erhalten ist ja gerade bei neuartigen Medikamenten oft auch die Herstellung eines konkreten Zusammenhang für Ärzte schwierig bis unmöglich. In den internationalen Studien geht man im Durchschnitt von einer 5-15 fachen Untererfassung aus. Wie schätzen Sie die Quote einer möglichen Untererfassung in Deutschland ein? Auch unter dem Aspekt, das auch im internationalen Vergleich,wie zum Beispiel die Niederlande, auch schon ein massiver Unterschied bei der Erfassung von Nebenwirkungen der Corona Impfstoffe festzustellen ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Korrektu…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schwere Nebenwirkungen bei den Corona Impfstoffen [#254596]
Datum
22. Juli 2022 21:59
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Korrektur zur einer Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministerium haben Sie eine Korrektur veröffentlicht. Dort heißt es: " Bei 1000 Impfdosen kommt es zu 0,2 schweren Impfnebenwirkungen. Zu dieser Kennziffer und zu der grundsätzlichen Zahl habe ich ein paar weiterführende Fragen. 1. Wie konkret lassen sich diese 0,2 Nebenwirkungen bezeichnen und/oder aufschlüsseln? 2. Wie werden die Behandlungen und Heilungen dieser Nebenwirkungen "begleitet"? Weiterhin gibt es ja mehrere internationale Studien zur Untererfassungen von Medikamenten-Nebenwirkungen. Es gibt hier ja nachweislich mehrere Gründe für eine Untererfassung. Neben der sehr bürokratischen Erfassung und dem reinen Fakt, daß niedergelassene Ärzte und/oder Kliniken dafür auch kein Honorar erhalten ist ja gerade bei neuartigen Medikamenten oft auch die Herstellung eines konkreten Zusammenhang für Ärzte schwierig bis unmöglich. In den internationalen Studien geht man im Durchschnitt von einer 5-15 fachen Untererfassung aus. Wie schätzen Sie die Quote einer möglichen Untererfassung in Deutschland ein? Auch unter dem Aspekt, das auch im internationalen Vergleich,wie zum Beispiel die Niederlande, auch schon ein massiver Unterschied bei der Erfassung von Nebenwirkungen der Corona Impfstoffe festzustellen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254596/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalte…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Schwere Nebenwirkungen bei den Corona Impfstoffen [#254596]
Datum
5. August 2022 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Es handelt sich jedoch um eine allgemeine A…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Schwere Nebenwirkungen bei den Corona Impfstoffen [#254596]
Datum
22. August 2022 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Es handelt sich jedoch um eine allgemeine Anfrage, nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Informationen zu Pharmakovigilanz von COVID-19-Impfstoffen finden Sie in unseren Sicherheitsberichten unter www.pei.de/sicherheitsbericht<http://www.pei.de/sicherheitsbericht> . Mit freundlichen Grüßen