Schwerpunktkontrollen Tempo 30 Mechthildisstraße

Erfasste Statistiken (wie z.B. Anzahl der Verstöße, Verstoßquote) der anlässlich der Einführung von Tempo 30 in der Mechthildisstraße durchgeführten Schwerpunktkontrollen der Geschwindigkeit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2022
  • Frist
    31. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schwerpunktkontrollen Tempo 30 Mechthildisstraße [#264296]
Datum
29. November 2022 09:34
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erfasste Statistiken (wie z.B. Anzahl der Verstöße, Verstoßquote) der anlässlich der Einführung von Tempo 30 in der Mechthildisstraße durchgeführten Schwerpunktkontrollen der Geschwindigkeit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264296/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerpunktkontrollen Tempo 30 Mechthildisstraße“ vom 29.11.2022 (…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwerpunktkontrollen Tempo 30 Mechthildisstraße [#264296]
Datum
25. Januar 2023 13:18
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerpunktkontrollen Tempo 30 Mechthildisstraße“ vom 29.11.2022 (#264296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> https://fragdenstaat.de/a/264296/ Ich bin der Meinung, die Anfrag…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schwerpunktkontrollen Tempo 30 Mechthildisstraße“ [#264296]
Datum
22. Februar 2023 13:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> https://fragdenstaat.de/a/264296/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 264296.pdf Anfragenr: 264296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264296/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung Ihrer Anfrage hat bedauerlicher Weise etwas länger gedau…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AZ: 209.2.3.2.3-1390/23 IFG Antrag Zugang zu Schwerpunktkontrollen Tempo 30 Mechthildisstraße
Datum
30. März 2023 12:50
Status
image001.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung Ihrer Anfrage hat bedauerlicher Weise etwas länger gedauert. Es liegen hier folgende Messergebnisse vor: 02.03.2023 bis 09.03.2023 ,Einsatz der semistationäre Anlage: 60.172 Durchfahrten, 2099 Verstöße = 3,5% 15.03.2023, 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr ,Einsatz des Messwagens: 1.168 Durchfahrten, 87 Verstöße = 7,5% Es liegen keine weiteren Messungen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für die Antwort. Könnten Sie mir bitte noch mitteilen wie jeweils die Verteilung der Verst…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.3-1390/23 IFG Antrag Zugang zu Schwerpunktkontrollen Tempo 30 Mechthildisstraße [#264296]
Datum
30. März 2023 17:30
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die Antwort. Könnten Sie mir bitte noch mitteilen wie jeweils die Verteilung der Verstöße nach Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten aussahen? Also z.B. wie viele davon 5, 10, 15, 20, 30, 50+ km/h zu schnell waren und wo genau gemessen wurde? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264296/

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail vom 30.3.2023 an den Verkehrsdienst der Stadt Köln bitte…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.3-1390/23 IFG Antrag Zugang zu Schwerpunktkontrollen Tempo 30 Mechthildisstraße [#264296]
Datum
18. April 2023 12:53
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail vom 30.3.2023 an den Verkehrsdienst der Stadt Köln bitten Sie um weitere Informationen. - Könnten Sie mir bitte noch mitteilen wie jeweils die Verteilung der Verstöße nach Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten aussahen? Also z.B. wie viele davon 5, 10, 15, 20, 30, 50+ km/h zu schnell waren und wo genau gemessen wurde? Die Messstelle war in der Mechthildisstraße vor Hausnummer 10-4 in Richtung Serverinsbrücke. Zu den Verteilungen der Verstöße kann ich Ihnen keine Angaben machen, da diese Informationen nicht vorliegen. Zu Ihrer Information: Der Informationszugangsanspruch des IFG erstreckt sich auf die bei der öffentlichen Stelle vorhanden amtlichen Informationen. Vorhanden in diesem Sinne meint, dass die öffentliche Stelle die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Informationen bzw. die Datenträger hat. Der Informationszugangsanspruch ist kein „Informationsbeschaffungsanspruch“. Ebenso ist die öffentliche Stelle nicht verpflichtet, im „Auftrag“ des Antragstellers Informationen erst noch zu schaffen, bspw. vorhanden Informationen erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung - also neu geschaffene Informationen, die bis dahin gar nicht existierten - dann zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen