Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schwimmerbecken im Sommerbad Wilmersdorf ist seit 2021 wegen Sanierung geschlossen. Gemäß öffentlicher Aussagen der Bäderbetriebe sollte es zunächst 2022 wieder öffnen, dann im Juni 2023, letzter genannter Öffnungstermin war der Juli 2023. Das Becken ist jedoch weiterhin nicht nutzbar. Dazu folgende Fragen:
- Was sind die HInderungsgründe, das Becken trotz augenscheinlich weitgehend abgeschlossener Arbeiten zu öffnen?
- Laut Tagesspiegel bestehen „technische Fragen zur Betreibssicherheit“: Was konkret und genau ist darunter zu verstehen?
- Wann ist eine Eröffnung geplant?
- Reichen die Personalkapazitäten, um das Bad samt Schwimmerbecken zu betreiben?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 285562
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