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Schwimmhalle Helene Weigel Platz

In der heutigen Pressemitteilung ist von einem "Leck" die Rede.
"bei den vorbereitenden Arbeiten für die Inbetriebnahme der Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz – Helmut Behrendt – in Marzahn wurde leider ein kleines Leck in dem 50-Meter-Becken festgestellt."

In einer Antwort vom 01.06.21 (20267) auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz teilten Sie uns mit, es gäbe kein Leck.
Zitat:"nein, das neue Becken in der Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz hat kein Leck."

Wir fragen erneut: Gab es zum Zeitpunkt Ihrer Antwort ein Leck, ja oder nein?

Ist die Information, die wir erhalten haben, dass es sich um eine Verzögerung der Betriebsaufnahme wegen Legionellen handelt, falsch?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schwimmhalle Helene Weigel Platz [#224942]
Datum
14. Juli 2021 19:01
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der heutigen Pressemitteilung ist von einem "Leck" die Rede. "bei den vorbereitenden Arbeiten für die Inbetriebnahme der Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz – Helmut Behrendt – in Marzahn wurde leider ein kleines Leck in dem 50-Meter-Becken festgestellt." In einer Antwort vom 01.06.21 (20267) auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz teilten Sie uns mit, es gäbe kein Leck. Zitat:"nein, das neue Becken in der Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz hat kein Leck." Wir fragen erneut: Gab es zum Zeitpunkt Ihrer Antwort ein Leck, ja oder nein? Ist die Information, die wir erhalten haben, dass es sich um eine Verzögerung der Betriebsaufnahme wegen Legionellen handelt, falsch?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224942/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Anfrage Schwimmhalle Helene Weigel Platz [#2249…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Bestätigung Eingang Anfrage Schwimmhalle Helene Weigel Platz [#224942]
Datum
19. Juli 2021 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Anfrage Schwimmhalle Helene Weigel Platz [#224942]. Ich werde mich schnellstmöglich darum kümmern. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Bäderbetriebe
Unsere Antwort auf Ihre Frage [#224942] Sehr Antragsteller/in gern beantworten wir Ihre Frage nach dem "Lec…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Unsere Antwort auf Ihre Frage [#224942]
Datum
2. August 2021 14:19
Status
Sehr Antragsteller/in gern beantworten wir Ihre Frage nach dem "Leck" in der Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz: Nein, zum Zeitpunkt der Antwort auf Frage #20267 gab es kein Leck in der Schwimmhalle. Wie bereits geschildert, war aus einer undichten Schweißnaht Flüssigkeit ausgetreten, der Schaden war aber behoben worden. Bei dem Leck, von dem in der Pressemitteilung zur Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz die Rede war, tritt an anderer Stelle in sehr geringer Menge Wasser aus. Wo genau das ist, wird aktuell ermittelt. Dann wird der Schaden behoben und erneut Wasser ins Becken gefüllt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.