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Schwimmkurse für Kinder in den Sommerferien

Wie viele Schwimmkursplätze wird es im Sommer für Kinder in den Bädern der Berliner Bäderbetriebe geben?
Welche Bäder werden dafür in welchem Umfang zur Verfügung stehen?
In welchem Umfang (Zeit und Bahnenanzahl) wird für die zahlende Öffentlichkeit in welchen Schwimmhallen Wasserfläche vorgehalten um bei bei entsprechender Wetterlage ausweichen zu können?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schwimmkurse für Kinder in den Sommerferien [#214785]
Datum
10. März 2021 15:05
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Schwimmkursplätze wird es im Sommer für Kinder in den Bädern der Berliner Bäderbetriebe geben? Welche Bäder werden dafür in welchem Umfang zur Verfügung stehen? In welchem Umfang (Zeit und Bahnenanzahl) wird für die zahlende Öffentlichkeit in welchen Schwimmhallen Wasserfläche vorgehalten um bei bei entsprechender Wetterlage ausweichen zu können?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214785/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
Bestätigung Ihrer Anfrage #214785 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang ihrer Frage nach den Sc…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Bestätigung Ihrer Anfrage #214785
Datum
10. März 2021 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang ihrer Frage nach den Schwimmkursen für Kinder #214785. Wir kümmern uns um die Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Bäderbetriebe
Unsere Antwort auf Ihre Anfrage #214785 Sehr Antragsteller/in auf ihre Anfrage Nr. #214785 antworten wir wie fo…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Unsere Antwort auf Ihre Anfrage #214785
Datum
15. März 2021 08:01
Status
Sehr Antragsteller/in auf ihre Anfrage Nr. #214785 antworten wir wie folgt: Wie viele Schwimmkursplätze wird es im Sommer für Kinder in den Bädern der Berliner Bäderbetriebe geben? Welche Bäder werden dafür in welchem Umfang zur Verfügung stehen? In welchem Umfang (Zeit und Bahnenanzahl) wird für die zahlende Öffentlichkeit in welchen Schwimmhallen Wasserfläche vorgehalten um bei entsprechender Wetterlage ausweichen zu können? Die aktuellen Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie lassen derzeit eine sportliche Betätigung nur bei stabilen Inzidenz-Werten zwischen 50 und 100 zu und frühestens ab dem 23. März. Aktuell steigen die Werte allerdings gerade, die Rede ist von einer 3. Corona-Welle. Wie das Geschehen im Sommer sein wird, kann derzeit niemand sagen. Damit ist auch nicht zuverlässig voraussagbar, wann und unter welchen Umständen die Berliner Bäder wieder öffnen. Belastbare Aussagen über geplante Schwimmkurse für Kinder im Sommer oder Bahnbelegungen für die zahlende Öffentlichkeit können wir daher zurzeit nicht treffen. Selbstverständlich arbeiten wir an verschiedenen Szenarien, wie Schwimmen und Schwimmen-Lernen im Sommer unter Pandemie-Bedingungen möglich sein kann. Was davon in die Tat umgesetzt werden kann, unterliegt dem Pandemiegeschehen und aktuellen politischen Entscheidungen. Tut uns leid, dass wir nicht konkret auf ihre Fragen antworten können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.