Sechtemer Weg: Sichere Querungsmöglichkeit

Fährt man von der L 190 Kaiserstraße in die K 42 Sechtemer Weg, so findet man im Kreuzungsbereich einen beginnenden linken Gehweg. Etwas weiter dahinter wird daraus ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240), allerdings ohne sichere Querungsmöglichkeit. Ich bitte um Übersendung der Begründung der Abwesenheit einer sicheren Querungsmöglichkeit bei einem nutzungspflichtigen linken Radweg.

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  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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Martin Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fä…
An Kommunalverwaltung Bornheim Details
Von
Martin Ueding
Betreff
Sechtemer Weg: Sichere Querungsmöglichkeit [#285579]
Datum
6. August 2023 11:03
An
Kommunalverwaltung Bornheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fährt man von der L 190 Kaiserstraße in die K 42 Sechtemer Weg, so findet man im Kreuzungsbereich einen beginnenden linken Gehweg. Etwas weiter dahinter wird daraus ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240), allerdings ohne sichere Querungsmöglichkeit. Ich bitte um Übersendung der Begründung der Abwesenheit einer sicheren Querungsmöglichkeit bei einem nutzungspflichtigen linken Radweg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 285579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285579/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Martin Ueding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding

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