Seekrone

Auf Grund der hohen Entschädigungszahlungen an den Pächter der Seekrone und der mangelden Aufklärung hierüber wie es zu den 2,8 Million Euro kam beantrage ich Akteneinsicht um den Werdegang nachvollziehen zu können. Darin muss das Gutachten enthalten sein, dass die Höhe des Schadensersatzes festgestellt hat.
Begründung:
Die Gemeinde braucht sicherlich nicht ein Hotel zu betreiben, das ist aber poliitsch gewollt. Offenbar sind aber die Bürgermeister aus der Vergangenheit und die Verwaltung damit überfordert mit so einer Immobilie umzugehen. Da es noch weitere gastronomische Betriebe im Besitz der Gemeinde sind, mache ich mir Sorgen, dass es dort zu ähnlichen Schadensersatzklagen kommen könnte.

Ergebnis der Anfrage

Ja dem Antrag wurde nicht stattgegeben es folgt aber noch eine Information an die Öffentlichkeit, da werd ich noch mal nachfragen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
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Johannes Enders
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Grund der …
An Gemeinde Wasserburg - Landkreis Lindau (Bodensee)- Details
Von
Johannes Enders
Betreff
Seekrone [#228394]
Datum
15. September 2021 14:14
An
Gemeinde Wasserburg - Landkreis Lindau (Bodensee)-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Grund der hohen Entschädigungszahlungen an den Pächter der Seekrone und der mangelden Aufklärung hierüber wie es zu den 2,8 Million Euro kam beantrage ich Akteneinsicht um den Werdegang nachvollziehen zu können. Darin muss das Gutachten enthalten sein, dass die Höhe des Schadensersatzes festgestellt hat. Begründung: Die Gemeinde braucht sicherlich nicht ein Hotel zu betreiben, das ist aber poliitsch gewollt. Offenbar sind aber die Bürgermeister aus der Vergangenheit und die Verwaltung damit überfordert mit so einer Immobilie umzugehen. Da es noch weitere gastronomische Betriebe im Besitz der Gemeinde sind, mache ich mir Sorgen, dass es dort zu ähnlichen Schadensersatzklagen kommen könnte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Enders Anfragenr: 228394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228394/ Postanschrift Johannes Enders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Enders

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Gemeinde Wasserburg - Landkreis Lindau (Bodensee)-
Sehr geehrter Herr Enders, Zum Akteneinsichtsrecht kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Zunächst besteht kein a…
Von
Gemeinde Wasserburg - Landkreis Lindau (Bodensee)-
Betreff
WG: Seekrone [#228394]
Datum
22. September 2021 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Enders, Zum Akteneinsichtsrecht kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Zunächst besteht kein allgemeines Recht auf Akteneinsicht außerhalb eines konkreten Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwGE 61,15, Urteil vom 16.09.1980). Ein Gemeindebürger hat das Recht, Einsicht in die Niederschriften des Gemeinderats über öffentliche Sitzungen zu nehmen. Ansonsten bestehen Akteneinsichtsrechte für Beteiligte an Verwaltungsverfahren nach Art. 29, 30 BayVwVfG und nach §§ 99, 100 VwGO für Beteiligte eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Nach Art 54 Abs. 2 Satz 2 GO besteht ein Recht auf Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Gemeinderatssitzungen, das sich aber ausdrücklich nicht auf die Niederschriften nicht-öffentlicher Sitzungen erstreckt. Art. 39 Abs 1 Satz 1 BayDSG verlangt die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Die vorgetragene Sorge, dass es zu weiteren Schadenersatzforderungen kommen könnte, ist sehr allgemein gehalten. Das Auskunftsersuchen kann nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 BayDSG verweigert werden, wenn es sich auf vertrauliche Inhalte laufender oder abgeschlossener behördeninterner Beratungen bezieht. Gem. § 3 Abs. 1 UGI hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Umweltinformationen sind in § 2 Abs. 3 UIG definiert, sofern im Vorgang zur Seekrone derartige Informationen enthalten wären, bestünde ein Recht auf Einsicht in diese Informationen, was aber kaum vorstellbar ist. Ein allgemeines Akteneinsichtsrecht lässt sich daraus nicht ableiten. Gleiches gilt für einen Antrag auf Anspruch auf Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG. Wie bereits erwähnt, wird der Gemeinderat nach Fertigstellung der staatlichen und örtlichen Rechnungsprüfung nicht-öffentlich informiert. Dann wird entschieden, welche Informationen veröffentlicht werden, wobei immer die Rechter Dritte berücksichtigt werden müssen. Wir hoffen, Ihnen damit eine ausreichende Antwort zur Bürgersprechstunde gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen