Segmentierung der Wissenschaften / Informatik

Die vernünftigen Gründe für die Zuordnung der Informatik zu den Ingeniörswissenschaften.

Bedeutet die Bildung einer neuen Ingeniörswissenschaft „Informatik“ neben der „Nachrichtentechnik“ Ihrer Meinung nach, dass der ursprüngliche Grund für die Einrichtung des Studiengangs „Diplom(U)-Informatik“ in Vergessenheit geraten ist?

Und: Sind Sie entschlossen, dieser Tatsache vis-à-vis der quälende Tage des Terrors dauernden Suche nach Hilferufen des ansonsten von malignen, tollwütigen Psychosen kontrollierten Lubitz (mit den damaligen Rechenanlagen hätte diese Suche in keinem Fall länger als wenige Sekunden dauern dürfen, was genug Zeit für Gegenmaßnahmen gelassen hätte; nota bene: Wer stellt schon den Autopiloten in kurzer Folge auf zwei verschiedene Arten der Selbstzerstörung ein? Wer würde so jemanden für einen weiteren Flug und auch noch wieder als Pilot einteilen?) mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?

Ich verstehe Ihre Einteilung unter
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Tabellen/studierende-mint-faechern.html
so, dass es Menschen in Wiesbaden gibt, die wünschen, dass die Informatiker wie die Nachrichtentechnik-Ingeniöre denken, die jedoch eigentlich in gewissen Problemfeldern voll ausgelöscht respektive abgelöst werden sollten. Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht Bestand haben dürfte, da sie ersichtlich lebensrettende Bestrebungen des Staates über die Maßen plump sabotiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vernünf…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Segmentierung der Wissenschaften / Informatik [#170520]
Datum
17. November 2019 11:49
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vernünftigen Gründe für die Zuordnung der Informatik zu den Ingeniörswissenschaften. Bedeutet die Bildung einer neuen Ingeniörswissenschaft „Informatik“ neben der „Nachrichtentechnik“ Ihrer Meinung nach, dass der ursprüngliche Grund für die Einrichtung des Studiengangs „Diplom(U)-Informatik“ in Vergessenheit geraten ist? Und: Sind Sie entschlossen, dieser Tatsache vis-à-vis der quälende Tage des Terrors dauernden Suche nach Hilferufen des ansonsten von malignen, tollwütigen Psychosen kontrollierten Lubitz (mit den damaligen Rechenanlagen hätte diese Suche in keinem Fall länger als wenige Sekunden dauern dürfen, was genug Zeit für Gegenmaßnahmen gelassen hätte; nota bene: Wer stellt schon den Autopiloten in kurzer Folge auf zwei verschiedene Arten der Selbstzerstörung ein? Wer würde so jemanden für einen weiteren Flug und auch noch wieder als Pilot einteilen?) mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen? Ich verstehe Ihre Einteilung unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Tabellen/studierende-mint-faechern.html so, dass es Menschen in Wiesbaden gibt, die wünschen, dass die Informatiker wie die Nachrichtentechnik-Ingeniöre denken, die jedoch eigentlich in gewissen Problemfeldern voll ausgelöscht respektive abgelöst werden sollten. Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht Bestand haben dürfte, da sie ersichtlich lebensrettende Bestrebungen des Staates über die Maßen plump sabotiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 312: Segmentierung der Wissenschaften / Informatik
Datum
26. November 2019 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17. November 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30312 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben mit Nachricht vom 17. November 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30312) eine …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Segmentierung der Wissenschaften / Informatik (Az.: A-IR/11100100-IF30312)
Datum
3. Dezember 2019 11:40
Status
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben mit Nachricht vom 17. November 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30312) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser sprechen Sie den folgenden Sachverhalt an: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Zahlen zu Studierenden in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft (MINT) und Technik-Fächern unter dem folgenden Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel… Hier ist der Studiengang Informatik den Ingenieurswissenschaften zugeordnet. Sie möchten den Grund hierfür erfahren. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Die Fächersystematiken der amtlichen Hochschulstatistiken sind eine lebende Klassifikation. Dauerhafte Veränderungen im akademischen Angebot bzw. in der Nachfrage seitens der Studierenden führen bei entsprechender statistischer Relevanz auch zu einer Anpassung der Fächersystematiken. Dabei findet diese Anpassung mit Blick auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht jährlich statt. Die letzte grundlegende Revision erfolgte zum Wintersemester 2014/2015. Seit dieser Revision wird der Studienbereich „Informatik“ (statt wie bisher in der Fächergruppe „Mathematik, Naturwissenschaften“) in der Fächergruppe „Ingenieurwissenschaften“ nachgewiesen. Basis für diese und die weiteren Änderungen waren entsprechende Empfehlungen einer Arbeitsgruppe „Fächerklassifikation und Thesauri“ des Wissenschaftsrates. Die Vorschläge wurden unter Einbeziehung der Wissenschaft in einem transparenten Verfahren erarbeitet. Die bei der Erarbeitung einbezogenen Fachgesellschaften sowie Vorgehensweise und Entscheidungsgründe der Arbeitsgruppe sind dokumentiert unter http://www.forschungsinfo.de/kerndatens…. Die nächste Revision der Fächersystematiken des Statistischen Bundesamts steht zum Wintersemester 2020/2021 an. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse, hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen