Sehr geehrter Herr Shahab,
Sie haben mit Nachricht vom 29. April 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30368) eine Anfrage nach § 1
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Wieviel Sterbefälle gab es in Deutschland im Februar und März 2019 im Vergleich zu den Sterbefällen Februar und März 2020?
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:
Grundsätzlich liegt die vollständige plausibilisierte Sterbefallstatistik eines Jahres erst Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Erst mit diesen Daten sind abschließende Bewertungen, Analysen und Vorjahresvergleiche möglich.
Im Zuge der momentanen Entwicklung und des verstärkten Interesses an aktuellen Daten der Sterbefallstatistik hat das Statistische Bundesamt nun eine Sonderauswertung erstellt.
Auswertungen zum Jahresverlauf der Sterbefallzahlen sind auf Basis dieser Sonderauswertung "Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland 2016 bis 2020" möglich.
Für die Jahre 2019 und 2020 werden erste vorläufige Daten dargestellt – hierbei handelt es sich um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind aktuelle Aussagen zur Zahl der Sterbefälle mit einem Verzug von etwa vier Wochen möglich. Durch die verzögerten Meldungen können sich die ersten Ergebnisse für das Jahr 2020 noch leicht erhöhen.
Die Sonderauswertung wird wöchentlich aktualisiert. Daten stehen im Moment bis zum 12.04.2020 zur Verfügung.
Die Informationen sind abrufbar unter folgendem Link:
Themenseite:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges...
Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html
Hier finden Sie auch wichtige Hinweise und weitere Informationen.
Zur Sonderauswertung direkt gelangen Sie unter:
Publikation:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges...
Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html?nn=209016
Auch hier bitten wir Sie, die enthaltenen Hinweise bei der Bewertung der Daten zu beachten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der
Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende
Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen