Sehr geehrter Bundesminister Maas, "darum sollten Sie Facebook noch heute verlassen"

Akten, die für mich als Steuerzahler hachvollziehbar machen, womit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Unterhaltung eines Accounts auf Facebook begründet.

= Hintergrund =
Den Medien "Darum sollten Sie Facebook noch heute verlassen" http://www.manager-magazin.de/unternehmen/it/facebook-darum-sollten-sie-facebook-noch-heute-verlassen-a-1126239.htm habe ich entnommen, dass Facebook eine Plattform ist, die sich durch:

Desinformation, Hass, Gesundheitsgefährdung, Steuervermeidung, exzessives Sammeln von Nutzerdaten, Konsumentenmanipulation, Wählermanipulation, Sinnlosigkeit, Uncoolness

auszeichnet.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Dezember 2016
  • Frist
    20. Januar 2017
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die für m…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Sehr geehrter Bundesminister Maas, "darum sollten Sie Facebook noch heute verlassen" [#19596]
Datum
17. Dezember 2016 08:08
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die für mich als Steuerzahler hachvollziehbar machen, womit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Unterhaltung eines Accounts auf Facebook begründet. = Hintergrund = Den Medien "Darum sollten Sie Facebook noch heute verlassen" http://www.manager-magazin.de/unternehmen/it/facebook-darum-sollten-sie-facebook-noch-heute-verlassen-a-1126239.htm habe ich entnommen, dass Facebook eine Plattform ist, die sich durch: Desinformation, Hass, Gesundheitsgefährdung, Steuervermeidung, exzessives Sammeln von Nutzerdaten, Konsumentenmanipulation, Wählermanipulation, Sinnlosigkeit, Uncoolness auszeichnet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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