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Sei sachlich zutreffend , die Bewertung eines Whistleblowers, im Statistischen Bundesamt selber kommuniziertt werde dass bereits die EVS nicht für wissenschaftlich geeignet angesehen werde Regelbedarfe zu berechnen?

Ist es zutreffend sachlich und richtig in Wahrhaftigkeit zutreffend Statistisches Bundesamt,

dass nach Auskunft und Information, in freier Kommunikation, in uneigennütziger Amtsausübung, einer Bewertung eines Whistleblowers, vom Statistischen Bundesamt auch im Statistischen Bundesamt selber kommuniziert werde dass bereits dort die EVS nicht für wissenschaftlich geeignet angesehen werde , als ein für die Ermittlung von SGB XII und SGB XII Regelsätzen, wirklich qualifiziert geeignetes Verfahren zur Bestimmung des Existenzminimums a, lediglich die Auftraggeber aus dem BMAS u.sw. hätte ein solches, rein eigenes Verständnis hätten .

Ist es zutreffend sachlich und richtig zutreffend Statistisches Bundesamt ,

t intern im Statistisches Bundesam tauch bedauert wird, dass dass Mensch regelmäßig – unschuldig seit Jahren – als Ursache für die zu geringen Regelsätze in Deutschland angesehen werde, dafür werden im Statistischen Bundesamt gar nicht die Ursache gesetzt?

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  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es …
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Betreff
Sei sachlich zutreffend , die Bewertung eines Whistleblowers, im Statistischen Bundesamt selber kommuniziertt werde dass bereits die EVS nicht für wissenschaftlich geeignet angesehen werde Regelbedarfe zu berechnen? [#179790]
Datum
9. Februar 2020 12:35
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es zutreffend sachlich und richtig in Wahrhaftigkeit zutreffend Statistisches Bundesamt, dass nach Auskunft und Information, in freier Kommunikation, in uneigennütziger Amtsausübung, einer Bewertung eines Whistleblowers, vom Statistischen Bundesamt auch im Statistischen Bundesamt selber kommuniziert werde dass bereits dort die EVS nicht für wissenschaftlich geeignet angesehen werde , als ein für die Ermittlung von SGB XII und SGB XII Regelsätzen, wirklich qualifiziert geeignetes Verfahren zur Bestimmung des Existenzminimums a, lediglich die Auftraggeber aus dem BMAS u.sw. hätte ein solches, rein eigenes Verständnis hätten . Ist es zutreffend sachlich und richtig zutreffend Statistisches Bundesamt , t intern im Statistisches Bundesam tauch bedauert wird, dass dass Mensch regelmäßig – unschuldig seit Jahren – als Ursache für die zu geringen Regelsätze in Deutschland angesehen werde, dafür werden im Statistischen Bundesamt gar nicht die Ursache gesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 179790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179790 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir haben Ihre Nachricht vom 09. Februar 2020 erhalten. Ihr Anliegen is…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]Sei sachlich zutreffend , die Bewertung eines Whistleblowers, im Statistischen Bundesamt selber kommuniziertt werde dass bereits die EVS nicht für wissenschaftlich geeignet angesehen werde Regelbedarfe zu berechnen? [#179790]
Datum
11. Februar 2020 08:58
Status
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Sehr geehrte<Information-entfernt> wir haben Ihre Nachricht vom 09. Februar 2020 erhalten. Ihr Anliegen ist leider schwer verständlich formuliert. So, wie wir es verstehen, richtet sich Ihr Anliegen nicht auf den Zugang zu einer amtlichen Information. Aus diesen Gründen ist uns eine Bearbeitung nicht möglich und wir erfassen Ihre Nachricht nicht als einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, bitten wir Sie, eine konkrete und verständliche Frage zu formulieren. Diese werden wir dann gerne beantworten, soweit uns dies möglich ist. Bitte beachten Sie hierbei: Nach dem IFG können Sie lediglich einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen stellen. Im Sinne des IFG ist eine amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Anfragen, die sichtlich keinen Aktenbezug aufweisen, unterfallen nicht dem IFG; ebenso wenig Fragen nach einer (nicht aktenkundigen) Rechtsauffassung oder Einschätzung einer Behörde. Wir sehen Ihrer Nachricht entgegen. Mit freundlichen Grüßen
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Statistisches Bundesamt In welchen Vorgängen oder Akten befindet sich Unterlagen oder die Bewertung von Mitarbeite…
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Betreff
Statistisches Bundesamt In welchen Vorgängen oder Akten befindet sich Unterlagen oder die Bewertung von Mitarbeitern , des Statistischen Bundesamtes, die im Statistischen Bundesamt selber kommuniziert wurde [#179790]
Datum
16. Februar 2020 14:44
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> IFG Bund Anfrage Statistisches Bundesamt In welchen Vorgängen oder Akten befindet sich Unterlagen oder die Bewertung von Mitarbeitern , des Statistischen Bundesamtes, die im Statistischen Bundesamt selber kommuniziert wurden, dass bereits die EVS 2018 nicht für wissenschaftlich geeignet angesehen werde SGB XII und SGB II Regelbedarfe zu berechnen? . ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 179790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179790
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG Antrag 327: Woraus aus welchen Gutachten Vorgängen, Akten ergibt sich grundsätzliche Eignu…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 327: Woraus aus welchen Gutachten Vorgängen, Akten ergibt sich grundsätzliche Eignung / nicht Eignung, des Statistikmodells und der EVS zur Berechnung der Regelbedarfe?. [#180549]
Datum
17. Februar 2020 11:24
Status
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EXTERNStatistischesBundesamtInwelchenVo.eml
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Sehr geehrte<Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17. Februar 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30327 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: EVS geeignet für Bemessung der Regelbedarfe (Az.: A-IR/11100100-IF30327) Sehr geehrte<Informatio…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: EVS geeignet für Bemessung der Regelbedarfe (Az.: A-IR/11100100-IF30327)
Datum
25. Februar 2020 12:33
Status
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Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie haben mit Nachricht vom 16. Februar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30327) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um Zusendung der folgenden Informationen: In welchen Vorgängen oder Akten befinden sich Unterlagen oder die Bewertung von Mitarbeitern des Statistischen Bundesamtes, die im Statistischen Bundesamt selber kommuniziert wurden, dass bereits die EVS 2018 nicht für wissenschaftlich geeignet angesehen werde, SGB XII und SGB II Regelbedarfe zu berechnen? Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Dem Statistischen Bundesamt sind keine internen Vorgänge oder Akten bekannt, in denen die EVS 2018 als wissenschaftlich nicht geeignet für die Bemessung der Regelbedarfe angesehen wird. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010 (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - Fundstelle: BVerfGE 125, 175 - 260) bestätigt, dass die EVS die geeignete Grundlage für die Bemessung der Regelbedarfe ist. Sie haben mit Schreiben ebenfalls vom 16. Februar 2020 noch weitere Fragen vorgelegt. Da sich diese weiteren Fragen auf den gleichen Themenkomplex richten und fast zeitgleich gestellt worden sind, haben wir sie nicht als einen zusätzlichen Antrag nach dem IFG gewertet. Die Beantwortung dieser weiteren Fragen ist nicht im Rahmen einer einfachen Auskunft möglich und würde eine zeitintensive Bearbeitung beanspruchen. Aufgrund des hierbei entstehenden erheblichen Verwaltungsaufwandes ist es für uns unumgänglich, für die Bearbeitung dieser weiteren Fragen Gebühren gemäß Nr. 1.2 der Anlage (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zu erheben. Es würden Gebühren in Höhe von voraussichtlich 60 Euro anfallen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Auskünfte mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
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AW: IFG-Bescheid: EVS geeignet für Bemessung der Regelbedarfe (Az.: A-IR/11100100-IF30327) [#179790]
A-IR/1110010…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: EVS geeignet für Bemessung der Regelbedarfe (Az.: A-IR/11100100-IF30327) [#179790]
Datum
25. Februar 2020 16:37
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
A-IR/11100100-IF30327 Welche Fachabteilung wäre es denn? Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen herzlichen Dank für die schnelle freundliche Rückmeldung zum A-IR/11100100-IF30327 Es erstaunt doch hier zunächst sehr , dass angeblich überhaupt keine Information vor liegen sollen, im Statistischen Bundesamt , dass die EVS 2018 als wissenschaftlich nicht geeignet für die Bemessung der Regelbedarfe angesehen wird , denn Sie teilen mit nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung des Bundesamt das Folgende mit: Dem Statistischen Bundesamt sind keine internen Vorgänge oder Akten bekannt, in denen die EVS 2018 als wissenschaftlich nicht geeignet für die Bemessung der Regelbedarfe angesehen wird. Darf möglicherweise im Umkehrschluss, also davon konkret ausgegangen werden , dass in internen Vorgänge oder Akten bekannt und erfasst seien , Informationen , Bewertungen, wissenschaftliche Einschätzungen , aus denen sich qualifiziert fach ergeben könnte , dass die EVS 2018, im Statistischen Bundesamt, als wissenschaftlich – qualifiziert auf der Höhe der Zeit , geeignet für die Bemessung der Regelbedarfe angesehen, dort bewertet werde ? Welche Akten und Vorgänge u.s.w. gebe es denn so hier zu , mit welchen konkreten Geschäftszeichen, wo wären diese konkret im Statistischen Bundesamt aufzufinden ?. Ihr folgender Hinweis wird dankend aufgenommen Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010 (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - Fundstelle: BVerfGE 125, 175 - 260) bestätigt, dass die EVS die geeignete Grundlage für die Bemessung der Regelbedarfe ist. Auch ich gebe gerne hierzu einen Hinweis: Gutachter sind eigentlich die heimlichen Richter Das deutsche Verfassungsgericht darf gerne tun und lassen was seinem Auftrag entspricht, auch sich auf Sachverständige stützen, die nicht unbedingt ganz auf der Höhe der Zeit immer sind In Deutschland darf sich jeder Gutachter nennen. In kritischen Fachkreisen findet die Einschätzung des Bundesverfassungsreichtes , dass EVS die geeignete Grundlage für die Bemessung der Regelbedarfe ist, wenig doch nur sehr wenig überzeugende konkrete Zustimmung. Mit Statistik lässt sich offenbar ersteinmal alles oder nichts beweisen! Nichts läßt sich mit Statistik beweisen, allenfalls taugt sie dazu, einen Verdacht zu erhärten, eine Hypothese zu bekräftigen, ein Vorurteil abzubauen oder zu bestärken. Als Hilfsmittel der Forschung vermögen statistische Methoden dennoch eine Vermutung so - nur - glaubhaft zu machen, daß sie fortan mit der so gern zitierten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" besteht. Damit haben wir uns dann und Verfassungsrichter/ Richter zu begnügen. Denn Wissenschaft kann mit absolut gesicherten Erkenntnissen nicht eben häufig aufwarten. Im strengen Sinne kommt sogar den Naturgesetzen nur statistische Gültigkeit zu. "Wie wird Lüge gesteigert", fragen witzelnd die einen und erwarten darauf die Antwort: "Notlüge – gewöhnliche Lüge – Statistik." Andere verteufeln sie als Werkzeug der Manipulation, es sei auch in der Realität der Wirklichkeit nicht zu leugnen, daß mit Statistik tatsächlich viel gelogen wird, manchmal mit voller Absicht, häufiger wohl aus Unkenntnis der Regeln dieser mathematischen Disziplin, oder weil die Vorschriften für ihre korrekte Anwendung nicht sorgsam genug beachtet werden. Selbst unter Wissenschaftlern oder in Kreisen, die sich dazu rechnen, kommt solches "Aussieben" positiver Teilergebnisse von Statistiken vor, besonders häufig bei langen Experimentalreihen. Manchmal wird dies offen zugegeben "Auswahl", das ist das Schlüsselwort in der Kunst, erfolgreich mit Statistik zu lügen.Statistik tritt in verschiedenen Masken auf. Von statistischer Qualität ist das Meßergebnis, aus dem hervorgeht, daß Vollmilch einen Fettanteil von vier Prozent hat, weil halt nur Stichproben untersucht werden können. Bemerkenswert ist hier eher die Interpretation des Sachverhalts: Lag früher in der Werbung die Betonung auf den stolzen vier Prozent, so ist heute gelegentlich zu lesen, Vollmilch sei zu 96 Prozent fettfrei. Beides stimmt. Die faustdicksten Statistiklügen werden aus dem Schubfach "Kausalitätsbeweise" geholt. Es handelt sich um Schlüsse, die daraus gezogen werden, daß sich innerhalb eines Zeitraums oder unter anderen variierenden Bedingungen zwei Merkmale in annähernd gleicher Weise verändern. Solche Korrelation ruft den Verdacht hervor, die Veränderung des einen sei von der des anderen Merkmals verursacht. Der einschlägige Standardwitz hierzu: In den zwanziger Jahren machte sich im Elsaß ein starker Geburtenrückgang bemerkbar; zur gleichen Zeit waren in dieser Gegend von Jahr zu Jahr immer seltener Störche zu sehen. Ergo bringt wohl doch der Klapperstorch die Babys. Ohne Statistik wäre es aber auch irgendwie doch auch schlecht um uns bestellt Und auch ein normarles Gericht darf jeden zum Gutachter ernennen: Die Auswirkungen für die betroffenen Kläger, oder Beklagten, oder Verfassungsbeschwerdeführer können katastrophal sein. Gutachter seien Gehilfen des Richters, so heißt es im Gesetz , viele Gutachter seien wirtschaftlich abhängig seien von den Gerichtsaufträgen, viele prüfen gar nicht wirklich ergebnisoffen, sondern anders , weil sie von vornherein wissen, was bei ihrem Gutachten herauskommen soll. Dass die Qualität von Gutachten auch desaströs sein kann, merken Richter, auch des Verfassungsgericht offensichtlich mehr oder weniger häufig nicht , in aller Regel wird mal die Zusammenfassung gelesen und damit hat es sich, dass wird auch oft so dann mal übernommen. " Dabei müsse der Richter eigentlich jede einzelne Seite des Gutachtens überprüfen und auch verstehen was denn, da fachlich so zusammen geschrieben wurde, die Spreu vom Weizen trennen . "Wenn der Richter meint, seine Oma sei sachkundig und der Richter sie bestellt, dann ist sie eben ganz sachkundig" Wenn das keine Qualität sei ? Vielen Da für eine zeitnahe Rückmeldung un ihnen persönlich einen guten und schönen Abend Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 179790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179790
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Vermittlung bei Anfrage [#179790] [#179790] Anfragen: Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage [#179790] [#179790]
Datum
25. Februar 2020 17:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfragen: Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG ). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/179790 Es wird freundlich innerhalb der Widerspruchfrist um eine konkrete Vermittlung freundlich nachgesucht, der ganze Vorgang könnte wörtlich umgestellt werden in sind in Akten, Vorgängen usw. die begehrten Informationen, Inhalte enthalten u.s. w, auch das Fachgericht kann nötigenfalls alle Informationen im Rahmen von Beweisanträgen abfordern Das Statistische Bundesamt kann auch aus hiesiger Sicht, nicht für die Grotten schlechten Umgang mit den Daten, die nicht geeignet seien, ein Existenzminimum wissenschaftlich qualifiziert festzusetzen Die zu realisierende Auftragsarbeit des BMAS ist auch nicht von besonderer Qualität gekennzeichnet , daran trägt das BMAS allein die Verantwortung , nicht das Statistische Bundesamt, dass müsste nicht nur intern , sondern endlich einmal öffentlich Stellung dazu nehmen , dass die EVS nicht das geeignete Mittel der Wahl sei , um hieraus ein Existenzminimum zu berechnen Befragte Hochschullehrer für Statistik fänden auf Nachfrage, dass auch irgendwie recht spaßig fachlich, wenn das Statistische Bundesamt eine solche Auffassung in der Realität der Wirklichkeit tatsächlich wissenschaftlich kommunizieren würde Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für eine zeitnahe Rückmeldung und ihnen persönlich einen guten und schönen Abend Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 179790.pdf - 2020-02-17_1-EXTERNStatistischesBundesamtInwelchenVo.eml Anfragenr: 179790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179790
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bei Anfrage [#179790] [#179790] kurze Korrektur [#179790] Sehr geehrte<Information-entfernt> .Die zu realis…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
bei Anfrage [#179790] [#179790] kurze Korrektur [#179790]
Datum
25. Februar 2020 17:26
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> .Die zu realisierende Auftragsarbeit des BMAS ist auch nicht von besonderer Qualität gekennzeichnet , daran trägt das BMAS allein die Verantwortung , nicht das Statistische Bundesamt, dass müsste nicht nur intern , sondern endlich einmal öffentlich Stellung dazu nehmen , dass die EVS nicht das geeignete Mittel der Wahl sei , um hieraus ein Existenzminimum zu berechnen Befragte Hochschullehrer für Statistik fanden auf Nachfrage, dass auch irgendwie recht spaßig fachlich sei, wenn das Statistische Bundesamt eine andere Auffassung, dass die EVS das geeignete Mittel der Wahl wäre , um hieraus ein Existenzminimum zu berechnen, in der Realität der Wirklichkeit tatsächlich wissenschaftlich kommunizieren würde .. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 179790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179790

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Statistisches Bundesamt
AW: [EXTERN]Statistisches Bundesamt In welchen Vorgängen oder Akten befindet sich Unterlagen oder die Bewertung vo…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]Statistisches Bundesamt In welchen Vorgängen oder Akten befindet sich Unterlagen oder die Bewertung von Mitarbeitern , des Statistischen Bundesamtes, die im Statistischen Bundesamt selber kommuniziert wurde [#179790]
Datum
4. März 2020 10:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte<Information-entfernt> diese Anfrage ist inhaltsgleich mit der später am gleichen Tage wiederholten, von der Fragestellung her erweiterten Anfrage nach dem IFG, für die Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Diese Anfrage wird daher nicht als eigenständiger Antrag nach dem IFG gewertet. Dies der korrekten Darstellung auf fragdenstaat.de halber. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.