Seit wann entscheidet das Bundeskartellamt über eine GKV & BKK-Fusion?

.... ich wünsche mir eine tolle Krankenkasse ... und wünsche mir vom BMAS sachdienliche Hinweise ... aber nun mal ernsthaft:

Ich las auf der Bundeskartellamt-Webseite, dass es die Fusion der BIG Direkt gesund mit der bkk Victoria genehmigt hat. Beide sind eigentlich eine SGB V dachte ich.

http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/LaufendeVerfahren/laufendeverfahren_node.html

16.10.2014 B3-166/14 frei­wil­li­ge Ver­ei­ni­gung der BIG di­rekt ge­sund mit der BKK Vic­to­ria-D.A.S. Kran­ken­ver­si­che­run­gen Nord­rhein-West­fa­len 20.10.2014 (Frei­ga­be)

Auszug-Ende

Die BIG Direkt gesund ist aber eine Innungskrankenkasse, also eine GKV, bezeichnet sich aber als Direktversicherung, weil sie eigentlich ohne Filiale arbeitet:

https://www.big-direkt.de/services/infoservice/faq_fragen_und_antworten/faq_zum_unternehmen_big.html

Wer ist BIG direkt gesund?

Die BIG ist die "BundesInnungskrankenkasse Gesundheit". Sie wurde 1996 durch die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker gegründet und ist die erste gesetzliche Direktkrankenkasse Deutschlands. Direktkrankenkasse bedeutet für uns: ein Sitz, wenig Verwaltung und immer erreichbar. Die BIG ist schneller, arbeitet effizienter und kundenorientierter als andere Krankenkassen. Und das Konzept gibt uns Recht: Über 390.000 Versicherte vertrauen der BIG.

Ein weiterer Vorteil für Sie: Wir bieten Ihnen an 7 Tagen in der Woche einen 24-Stunden-Service: Über die kostenlose Hotline 0800.54565456 und auf unserer Internetseite können Sie uns rund um die Uhr erreichen und Ihr Anliegen klären.

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Was heißt »Direktkrankenkasse«?

Als erste Direktkrankenkasse Deutschlands verfolgen wir von Anfang an ein konsequent durchdachtes und einfaches Konzept: das Direktprinzip. Die Idee hinter der BIG lässt sich schnell beschreiben: eine konsequente Online-Ausrichtung und Service in neuer Qualität. Wir verzichten auf teure Filialen und nutzen stattdessen moderne Kommunikationswege. Niedrige Verwaltungskosten, ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis und ein ausgezeichneter Service sind das überzeugende Ergebnis.

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Welchen Vorteil habe ich, wenn ich zur BIG wechsle?

Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Preis-Leistungs-Verhältnis – auch mit Gesundheitsfonds. Denn Einheitsbeitragssatz heißt nicht Einheitspreis! Neben der Sicherheit einer gesetzlichen Krankenversicherung profitieren Sie von vielfältige Zusatzleistungen wie z.B. Homöopathie oder Burnout-Programm, individuellen Einsparmöglichkeiten durch die Wahltarife und einem kompetenten 24-Stunden-Service. Wir sind für Sie da – immer wenn Sie uns brauchen, unbürokratisch und direkt.

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Wo befindet sich Ihr Firmensitz? Wie kann ich die BIG erreichen?

Unser Verwaltungs-Standort befindet sich in Dortmund.

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BIG direkt gesund
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44137 Dortmund

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kostenlose 24-Stunden-Hotline: 0800.54565456
Telefon: 0231.5557-0
Telefax: 0231.5557-199

Internet: www.big-direkt.de
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Als Direktkrankenkasse bündeln wir unsere Kräfte an unserem Verwaltungs-Standort in Dortmund. Durch unsere schlanke und effiziente Verwaltung können Sie uns jederzeit flexibel erreichen.

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Direktkrankenkassen im GKV-Bereich wurden aber mal vor vielen Jahren verboten, wenn diese als gesetzliche GKV fungieren wollen. Sie ist eine Innungskrankenkasse, also eigentlich eine IKK. Aber sie bekam vom Bundeskartellamt, die Erlaubnis mit einer weiteren SGB V, eine BKK zu fusionieren.

Dafür ist normalerweise das Bundesversicherungsamt die Erlaubnisbehörde, aber nicht das für private Unternehmen gebildete Konstrukt "Bundeskartellamt".

Nun meine Fragen:

Seit wann ist das Bundeskartellamt für gesetzliche Krankenkassen zuständig?
Hat sich die BIG Direkt gesund klammheimlich als PKV bezeichnet und ist es in Wahrheit - laut Ihrer Meinung bzw, gesetzlichen Prüfung auch?
Wäre es möglich eine Kopie der Fusionierungsanträge zu erhalten?

Ich bin Journalistin. www.achtung-intelligence.org

Vielen Dank für Ihr rasches Feeback, weil es doch eine Überraschung dann für alle wäre, wenn die BIG so tut, sie sei eine GKV, aber sie ist dann doch eine PKV bzw. umgekehrt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Dezember 2014
  • Frist
    6. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes: .... ich …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seit wann entscheidet das Bundeskartellamt über eine GKV & BKK-Fusion? [#8126]
Datum
5. Dezember 2014 17:35
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
.... ich wünsche mir eine tolle Krankenkasse ... und wünsche mir vom BMAS sachdienliche Hinweise ... aber nun mal ernsthaft: Ich las auf der Bundeskartellamt-Webseite, dass es die Fusion der BIG Direkt gesund mit der bkk Victoria genehmigt hat. Beide sind eigentlich eine SGB V dachte ich. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/LaufendeVerfahren/laufendeverfahren_node.html 16.10.2014 B3-166/14 frei­wil­li­ge Ver­ei­ni­gung der BIG di­rekt ge­sund mit der BKK Vic­to­ria-D.A.S. Kran­ken­ver­si­che­run­gen Nord­rhein-West­fa­len 20.10.2014 (Frei­ga­be) Auszug-Ende Die BIG Direkt gesund ist aber eine Innungskrankenkasse, also eine GKV, bezeichnet sich aber als Direktversicherung, weil sie eigentlich ohne Filiale arbeitet: https://www.big-direkt.de/services/infoservice/faq_fragen_und_antworten/faq_zum_unternehmen_big.html Wer ist BIG direkt gesund? Die BIG ist die "BundesInnungskrankenkasse Gesundheit". Sie wurde 1996 durch die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker gegründet und ist die erste gesetzliche Direktkrankenkasse Deutschlands. Direktkrankenkasse bedeutet für uns: ein Sitz, wenig Verwaltung und immer erreichbar. Die BIG ist schneller, arbeitet effizienter und kundenorientierter als andere Krankenkassen. Und das Konzept gibt uns Recht: Über 390.000 Versicherte vertrauen der BIG. Ein weiterer Vorteil für Sie: Wir bieten Ihnen an 7 Tagen in der Woche einen 24-Stunden-Service: Über die kostenlose Hotline 0800.54565456 und auf unserer Internetseite können Sie uns rund um die Uhr erreichen und Ihr Anliegen klären. nach oben Was heißt »Direktkrankenkasse«? Als erste Direktkrankenkasse Deutschlands verfolgen wir von Anfang an ein konsequent durchdachtes und einfaches Konzept: das Direktprinzip. Die Idee hinter der BIG lässt sich schnell beschreiben: eine konsequente Online-Ausrichtung und Service in neuer Qualität. Wir verzichten auf teure Filialen und nutzen stattdessen moderne Kommunikationswege. Niedrige Verwaltungskosten, ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis und ein ausgezeichneter Service sind das überzeugende Ergebnis. nach oben Welchen Vorteil habe ich, wenn ich zur BIG wechsle? Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Preis-Leistungs-Verhältnis – auch mit Gesundheitsfonds. Denn Einheitsbeitragssatz heißt nicht Einheitspreis! Neben der Sicherheit einer gesetzlichen Krankenversicherung profitieren Sie von vielfältige Zusatzleistungen wie z.B. Homöopathie oder Burnout-Programm, individuellen Einsparmöglichkeiten durch die Wahltarife und einem kompetenten 24-Stunden-Service. Wir sind für Sie da – immer wenn Sie uns brauchen, unbürokratisch und direkt. nach oben Wo befindet sich Ihr Firmensitz? Wie kann ich die BIG erreichen? Unser Verwaltungs-Standort befindet sich in Dortmund. Anschrift: BIG direkt gesund Rheinische Straße 1 44137 Dortmund Unser Rechtssitz befindet sich in Berlin. BIG direkt gesund Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62 10969 Berlin kostenlose 24-Stunden-Hotline: 0800.54565456 Telefon: 0231.5557-0 Telefax: 0231.5557-199 Internet: www.big-direkt.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> nach oben Haben Sie auch andere Zweigstellen? Als Direktkrankenkasse bündeln wir unsere Kräfte an unserem Verwaltungs-Standort in Dortmund. Durch unsere schlanke und effiziente Verwaltung können Sie uns jederzeit flexibel erreichen. Auszug-Ende Direktkrankenkassen im GKV-Bereich wurden aber mal vor vielen Jahren verboten, wenn diese als gesetzliche GKV fungieren wollen. Sie ist eine Innungskrankenkasse, also eigentlich eine IKK. Aber sie bekam vom Bundeskartellamt, die Erlaubnis mit einer weiteren SGB V, eine BKK zu fusionieren. Dafür ist normalerweise das Bundesversicherungsamt die Erlaubnisbehörde, aber nicht das für private Unternehmen gebildete Konstrukt "Bundeskartellamt". Nun meine Fragen: Seit wann ist das Bundeskartellamt für gesetzliche Krankenkassen zuständig? Hat sich die BIG Direkt gesund klammheimlich als PKV bezeichnet und ist es in Wahrheit - laut Ihrer Meinung bzw, gesetzlichen Prüfung auch? Wäre es möglich eine Kopie der Fusionierungsanträge zu erhalten? Ich bin Journalistin. www.achtung-intelligence.org Vielen Dank für Ihr rasches Feeback, weil es doch eine Überraschung dann für alle wäre, wenn die BIG so tut, sie sei eine GKV, aber sie ist dann doch eine PKV bzw. umgekehrt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meine obige Anfrage. Ich habe bereits Antwort vom Bundeskarte…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Seit wann entscheidet das Bundeskartellamt über eine GKV & BKK-Fusion? [#8126]
Datum
12. Dezember 2014 15:20
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meine obige Anfrage. Ich habe bereits Antwort vom Bundeskartellamt erhalten. Aber das verwies mich ebenso an das Bundesversicherungsamt für meine weiteren Fragen. Ich zitierte dabei Sie, das BMAS Ich zitiere aus der Antwort des Bundekartellamts: Betreff Krankenkassenfusion - seit wann erfolgt Genehmigung einer GKV-Schmelze beim Bundeskartellamt [#8125] Datum 5. Dezember 2014 17:32:28 An Bundeskartellamt Auszug aus der Antwort des Bundeskartellamts von heute 12. Dezember 2014 Aufgabe des Bundeskartellamtes ist der Schutz des Wettbewerbs. Wesentlicher Bestandteil dieser Aufgabe ist unter anderem die Fusionskontrolle. Mit der achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde in § 172 a des fünften Sozialgesetzbuchs ausdrücklich die Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse von Krankenkassen erstreckt (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb... <http://www.gesetze-im-internet.de/sgb...; ). Vor einer Untersagungsentscheidung muss das Bundeskartellamt das Benehmen mit dem Bundesversicherungsamt herstellen. Die kartellrechtliche Fusionskontrolle ersetzt nicht das Genehmigungsverfahren des Bundesversicherungsamtes. Sollten Sie zu diesem Verfahren Information benötigen, bitten wir Sie, sich unmittelbar an das Bundesversicherungsamt (http://www.bundesversicherungsamt.de/ <http://www.bundesversicherungsamt.de/>; ) zu wenden. Bei der „BIG direkt gesund“ handelt es sich, wie auch aus Ihrer E-Mail hervorging, um eine gesetzliche Krankenkasse. Die „BIG direkt gesund“ hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt auch nicht als private Krankenversicherung bezeichnet. Auszug-Ende Hier meine Antwort an das Bundeskartellamt - die auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrifft Betreff AW: AW: Krankenkassenfusion - seit wann erfolgt Genehmigung einer GKV-Schmelze beim Bundeskartellamt [#8125] Datum 12. Dezember 2014 15:02:54 An Bundeskartellamt Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre so umfassende Antwort. Sie haben mir selber geholfen. Aber ich habe jedoch auch noch Anmerkungen und hätte gerne eine Einschätzung Ihrer Experten. Mir sind Gesetzesfehler aufgefallen. Ich bin sehr überrascht, dass das SGB V, Sie als Behörde zulässt, weil die BIG Direkt Gesund im Unterschied zu der Techniker Krankenkasse oder AOK Rheinland als Beispiel hier gesagt, eine echte SGB V IK-Nummer im Impressum hat, aber die anderen GKV wie die Barmer GEK eine Umsatzsteuer-Nummer ID im Impressum auflisten. Es war deswegen auch so irritierend, weil die gesetzliche Unfallversicherung, VBG, eine SGB VII, vom Finanzamt Hamburg, eine UST-ID für Großunternehmen aufgedrückt bekam, obwohl die eigentlich auch nur eine IK sind und wie alle anderen auch in Wahrheit Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Teilweise sind sie bundesunmittelbare siehe DRV-Bund (vormals BfA), die aber auch in Berlin eine Umsatzsteuer ID hat, obwohl sie auch nur eine IK benötigt und wie der Rest eine Körperschaftsnummer. Keiner hat eine Körperschaftsnummer im Impressum. Die IK ist eine SGB Institutionskennzeichennummer. Deshalb wirkt das mit dem Wettbewerb so dumm auf mich. Körperschaften stehen nicht im betriebswirtschaftlichen Wettbewerb, wenn diese in Wahrheit Teil des Artikel 87 GG ab Absatz 2 stehen. (Bundesverwaltung) Die Anfrage ist insofern wichtig, weil es natürlich die Leser von www.achtung-intelligence.org interessiert. Früher waren die Versicherungen unterteilt in TK für die Techniker, AOK, allgemeine, DAK für die Angestellten etc pp Ich hätte gerne also eine juristische Ansicht oder tatsächlich Info über die korrekte Zuständigkeit, wieso dieser Fehler sich eingeschlichen haben. Körperschaften sind immer Bund in Wahrheit (GKVs finanziert vom Bundesfinanzministerium - die stehen dort im Haushalt des Bundes, fast "uns Versicherte" komplett steuerlich von der Lohnsteuerkarte dann im Neujahr absetzbar) Ich verzichte aber Einsicht in die Verschmelzungs-Unterlagen, aber die Gesetze erscheinen mir nicht in sich nicht konform und die Impressums der vielen GKVs auch nicht. Es gibt zahlreiche Gesetze, die nicht miteinander korrekt verzahnt sind. Per Artikel 25 GG und Artikel 1 GG Absatz 2 hat das Völkerrecht Vorrang, das Menschenrecht auch und ist bindend für Behörden auch per 20 GG Absatz 3. Die BRD ist ein Sozialstaat per Artikel 20 GG Absatz 1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht seit vielen Jahren dieses (je nach Layout bekommt die Seite mal einen anderen Link und neues Layout) Hier geht es um Gesundheit im SGB V bzw. SGB-Bereich. http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-E… (...) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (VN-Sozialpakt). Zu den in diesem Pakt verankerten Rechten zählen insbesondere Rechte im Arbeitsleben, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht eines jeden auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, das Recht auf Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben sowie der Anspruch auf Genuss dieser Rechte ohne Diskriminierung. Die Vertragsstaaten unterliegen einer progressiven Implementierungspflicht zur Verwirklichung dieser Rechte, d.h., sie sind aufgefordert, unter Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten geeignete Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der in dem Pakt niedergelegten Rechte zu ergreifen. Auszug-Ende Dadurch kann es keinen Wettbewerb an sich geben im Sinne der freien Marktwirtschaft geben, sondern nur de Luxe Medizin im Soziales (Höchstmaß) deshalb sind die "nur" Körperschaften, was die nicht immer wahrhaben wollen und es herrscht Luxusmedizin.Pflicht (aber nicht für das private Säckerl an Pharmadeluxe-Reisen korrupter Art) Ich sehe also eine Nachbesserungspflicht bezüglich der von Ihnen zitierten SGB V Paragraphen. Ich werde mich zusätzlich an das Bundesversicherungsamt, wie von Ihnen vorgeschlagen, aber auch noch wenden. Das BMAS vergaß die Superbehandlungen, jemand erfand auch dem Höchstmaß - so wenig wie möglich. Wann wird denn mal so nachgebessert? Die Rechte gibt es ja nicht seit gestern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: SOR [IVBV] AW: Seit wann entscheidet das Bundeskartellamt über eine GKV & BKK-Fusion= 3F [#8126]
Sehr gee…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] AW: Seit wann entscheidet das Bundeskartellamt über eine GKV & BKK-Fusion= 3F [#8126]
Datum
15. Dezember 2014 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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AW: AW: SOR [IVBV] AW: Seit wann entscheidet das Bundeskartellamt über eine GKV & BKK-Fusion= 3F [#8126] Sehr…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: SOR [IVBV] AW: Seit wann entscheidet das Bundeskartellamt über eine GKV & BKK-Fusion= 3F [#8126]
Datum
24. Februar 2015 08:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Seit wann entscheidet das Bundeskartellamt über eine GKV & BKK-Fusion? " vom 05.12.2014 (#8126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.Über eine Antwort, die ich dann auf Achtung Intelligence veröffentlichen kann, würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>