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Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie

Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
12. Januar 2023 10:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267584/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
12. Januar 2023 16:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um kurze Sachstandsmitteilung. Es geht um die im Betreff genannte Beschwerde nach Art. 77 …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
17. Januar 2023 10:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte um kurze Sachstandsmitteilung. Es geht um die im Betreff genannte Beschwerde nach Art. 77 DSGVO-EU vom 14.10.22. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267584/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
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Betreff
AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
17. Januar 2023 10:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Guten Tag, ich bitte höfflichst um eine Sachstandsmitteilung zu meiner einfachen Anfrage nach IFG NRW vom 12.1.20…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
6. Februar 2023 20:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte höfflichst um eine Sachstandsmitteilung zu meiner einfachen Anfrage nach IFG NRW vom 12.1.2023. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 267584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267584/
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
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AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
7. Februar 2023 06:42
Status
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Guten Tag, die Identitaet der beschwerdefuehrenden Person ist Ihrer Behoerde auch sonst sicher bekannt. Fast 4 Mo…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
9. Februar 2023 17:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Identitaet der beschwerdefuehrenden Person ist Ihrer Behoerde auch sonst sicher bekannt. Fast 4 Monate nach Beschwerdeeingang sowie fast 3 Monate nach einem weiteren Beschwereingang kann man schon zumindest die Akteneinsicht erwarten. Bitte kommunizieren Sie via fragdenstaat.de zu den allgemein abgefragten Informationen. Sie werden zitiert. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 267584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267584/
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
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AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
10. Februar 2023 06:41
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalende…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
14. Februar 2023 10:53
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ vom 12.01.2023 (#267584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
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Betreff
AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
14. Februar 2023 11:10
Status
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Empfangsbestätigung

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Guten Tag, << Antragsteller:in >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
21. Februar 2023 14:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert a…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie [#267584]
Datum
21. Februar 2023 16:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
23. Februar 2023 21:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267584/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Fristen nach IFG NRW auch fuer die Landesbeauftragte f. Datenschutz und Informationsfreiheit gelten! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 267584.pdf Anfragenr: 267584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267584/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert a…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
24. Februar 2023 06:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zweckbindungsabgeaenderten Medienbruechen stimme ich nicht zu. Mit freundlichen Grüßen << Antra…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
3. März 2023 18:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zweckbindungsabgeaenderten Medienbruechen stimme ich nicht zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, es interessieren weiterhin insbes. Kalenderdaten aller Antwortschreiben des f. die Verarbeitung Verant…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
3. März 2023 19:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es interessieren weiterhin insbes. Kalenderdaten aller Antwortschreiben des f. die Verarbeitung Verantwortlichen des TM Hotel Düsseldorf. Bitte stellen Sie Ihren Bescheid zu dem Antrag via fragdenstaat.de Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
6. März 2023 07:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
6. März 2023 07:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalende…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
17. März 2023 18:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ vom 12.01.2023 (#267584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
20. März 2023 07:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihre staatlich alimentierte Aufsicht bekommt knappe öffentliche Geldern, um andere Stellen nach IFG NR…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
20. März 2023 10:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre staatlich alimentierte Aufsicht bekommt knappe öffentliche Geldern, um andere Stellen nach IFG NRW vermitteln zu ermahnen, wenn diese Fristen aus dem Gesetz missachten. Sie sollten auch daher via fragdenstaat.de nicht selbst als ein informationsfreiheitsrechtlicher Fall der Ignoranz gesetzlicher Fristen und Pflichten nach IFG NRW, DSGVO-EU auftreten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
20. März 2023 10:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bezieht sich auf einen laufenden Verwaltungsvorgang und stel…
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
21. März 2023 07:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bezieht sich auf einen laufenden Verwaltungsvorgang und stellt offensichtlich keinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz dar. Ich bitte Sie daher für Rückfragen oder Anmerkungen im laufenden Verwaltungsverfahren die hier bekannten Kommunikationswege (z.B. private E-Mail, Briefpost, Fax) zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalende…
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
23. März 2023 23:58
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ vom 12.01.2023 (#267584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
31. März 2023 17:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ vom 12.01.2023 (#267584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Datum
4. April 2023 19:25
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ vom 12.01.2023 (#267584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
8. April 2023 00:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ vom 12.01.2023 (#267584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ [#267584]
Datum
11. April 2023 17:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Seitenumfang des Beschwerdevorgangs 41.2.5.1-7203/22 sowie Kalenderdaten Ihrer Schreiben an TM Hotel Düsseldorf sowie der Antwortschreiben von dort an Sie“ vom 12.01.2023 (#267584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Fristen nach DSGVO und sonst gelten auch für Sie. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, hier sind andere Betroffenen des TM Hotel bekannt geworden, die sich abhängig von Ihrer Reaktions(vore…
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Datum
11. April 2023 17:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, hier sind andere Betroffenen des TM Hotel bekannt geworden, die sich abhängig von Ihrer Reaktions(vorent)haltung und Duldung der Fristignorierungen durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen dort Sie ggf. entlasten wollen und Beschwerden direkt an EU-Organe zu melden erwägen, wobei Sie sich zwar nach Generalanwalt beim EuGH zwingend mit jeder Beschwerde generell und sorgfältig zu beschäftigen haben, aber neben demonstrativen Untätigkeiten auch sonst schriftliche Selbstdarstellungen Ihrer Behörde bekannt geworden sind, Sie seien eine rein petitionsähnliche Behörde. Seien Sie denn eine rein petitionsähnliche Behörde und positionieren Sie sich in der Frage gegen Generalanwalt beim EuGH? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Datum
16. April 2023 23:05
An
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