Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin

Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin

Grund: Die Kopie ist vom öffentlichen Interesse, da dort anscheinend, wie Betroffene berichten, Ihre unverbindliche Einschätzung zu finden ist, Datenverarbeitungen in veröffentlichten Gerichtsentscheidungen seien (entgegen der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG) Teil der "Rechtsprechung" und sei die Beschwerde des Petenten daher "unzulässig".

Hinter-Grund: Nach Rechtsprechung des EuGH kann und soll eine Aufsichtsbehörde mit einem etwas abweichenden Profil Verstöße nach DSGVO z. B. mitbewerten und sanktionieren.

Die Informationen werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, um die Arbeit Ihrer aus Steuergeldern finanzierten Behörde weiter auszuleuchten.

Ergebnis der Anfrage

Der Bundesbeauftragte ist weniger transparenz- und stärker datenausforschungsorientiert als etwa die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die auf fragdenstaat.de problemlos in solchen Fällen Schreiben aus Verfahren nach Art. 77 DS-GVO zur Verfügung stellt

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin [#300380]
Datum
17. Februar 2024 13:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin Grund: Die Kopie ist vom öffentlichen Interesse, da dort anscheinend, wie Betroffene berichten, Ihre unverbindliche Einschätzung zu finden ist, Datenverarbeitungen in veröffentlichten Gerichtsentscheidungen seien (entgegen der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG) Teil der "Rechtsprechung" und sei die Beschwerde des Petenten daher "unzulässig". Hinter-Grund: Nach Rechtsprechung des EuGH kann und soll eine Aufsichtsbehörde mit einem etwas abweichenden Profil Verstöße nach DSGVO z. B. mitbewerten und sanktionieren. Die Informationen werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, um die Arbeit Ihrer aus Steuergeldern finanzierten Behörde weiter auszuleuchten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300380/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/002 II#1180 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin [#300380] # IFG-780/002 II#1180
Datum
19. Februar 2024 15:02
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/002 II#1180 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/002 II#1180 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin" # IFG-780/002 II#
Datum
12. März 2024 13:05
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
24502-2024hinweisschreibenanantragstellerin.pdf
172,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/002 II#1180 Sehr geehrte Damen und Herren, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auch die beschwerdeführende Person, welche Sie erst gar nicht gefragt haben, ist entgegen Ihren Leerfl…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin IFG-780/002 II# [#300380]
Datum
12. März 2024 13:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auch die beschwerdeführende Person, welche Sie erst gar nicht gefragt haben, ist entgegen Ihren Leerfloskeln mit Veröffentlichung einverstanden und wird dies so mitteilen. Sie will Sie ferner selbst öffentlich zitieren. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 300380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300380/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, haben Sie unionsrechtlich die Verhältnismäßigkeit der Datenerhebungsabsicht mit Ihrer Kontrollstelle n…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin IFG-780/002 II# [#300380]
Datum
12. März 2024 13:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie unionsrechtlich die Verhältnismäßigkeit der Datenerhebungsabsicht mit Ihrer Kontrollstelle nach Art. 38-39 DS-GVO abgestimmt? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 300380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300380/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte -unter Beteiligung der weisungsfreien Kontrollstelle nach Art. 38 f. DS-GVO- um Vermittlung …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin“ [#300380]
Datum
12. März 2024 13:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte -unter Beteiligung der weisungsfreien Kontrollstelle nach Art. 38 f. DS-GVO- um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/300380/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet und habe Gründe vorgetragen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 300380.pdf - 2024-02-19_1-16630-2024eingangsbesttigung.pdf - 2024-02-19_1-datenschutzerklrung.pdf - 2024-03-12_1-24502-2024hinweisschreibenanantragstellerin.pdf Anfragenr: 300380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300380/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, sind Sie also - entgegen Ihrer transparenzrechtspolitischen Stellungnahmen - weniger transparenz- und…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin“ [#300380]
Datum
13. März 2024 10:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sind Sie also - entgegen Ihrer transparenzrechtspolitischen Stellungnahmen - weniger transparenz- und deutlich stärker datenausforschungsorientiert als etwa die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die auf fragdenstaat.de problemlos in solchen Fällen Schreiben aus Verfahren nach Art. 77 DS-GVO zur Verfügung stellt, ganz ohne Drittbeteiligung oder gar Postanschriftenerhebung? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 300380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300380/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Einlassungen Ihrer für Veröffentlichungen von - der teilweisen expliziten "Nichtanonymisierun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs nach Art. 77 DS-GVO, Az. 12-224 II#0038, betr. die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung sowie Ablichtung Ihres um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens vom 25.8.23 darin“ [#300380]
Datum
28. März 2024 10:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Einlassungen Ihrer für Veröffentlichungen von - der teilweisen expliziten "Nichtanonymisierung" (c) freigegebenen - Gerichtsentscheidungen im Rahmen der reinen Gerichtsverwaltungstätigkeit "unzuständigen" und an Beh. DSB verweisenden Aufsicht werden zeitnah hier veröffentlicht, zumal bei selbstverständnisbedingter oder sonst motivierter Untätigkeit andere Aufsichtsbehörden Verstöße nach DSGVO mitbewerten und sanktionieren dürfen und sollen. Bitte speichern Sie für alle Fälle das relevante Az. zum EuGH Urteil vom 11. Januar aus diesem Jahr. Mit freundlichen Grüßen