sektorale Heilpraktikererlaubnis
in der Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz wird unter dem Kapitel 1 Inhalte der Überprüfung, im speziellen unter 1.6.5. aufgeführt, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem für die sektorale Heilpraktikererlaubnis einschlägigen bundesgesetzlich geregelten Heilberuf, zu einem Wegfall der schriftlichen Prüfung führen kann.
Meine Frage an Sie ist nun, welche Ausbildungen gehören hierzu? Zählt die Ausbildung zum Notfallsanitäter ebenfalls hierzu?
Ich freue mich über Ihre Antwortmail und bedanke mich schon jetzt für Ihre Bemühungen.
Information nicht vorhanden
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Datum6. März 2018
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7. April 2018
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