Sekundarschule Dormagen - Einhaltung der Förderbedingungen ?
Sehr geehrte Herr Bürgermeister Lierenfeld, sehr geehrte Mitglieder der Fraktionen des Stadtrates,
es ist mittlerweile seit meiner Anfrages nach dem IFG NRW am 08.04.2021 über ein Monat vergangen das beim Bürgermeister der Stadt Dormagen die Anfrage über eine Rückzahlung der Fördermittel der Sekundarschule Dormagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW gestellt wurde. Die Frist zur Beantwortung der Rückzahlung der Fördergelder ist bereits verstrichen ohne das Akteneinsicht in die Verwendungsnachweise gewährt wurde.
Nach derzeitiger Sachlage wurden die Förderbedingungen der NRW Bank nicht eingehalten. Es ist nicht ausgeschlossen das gegen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 1 des Landessubventionsgesetzes vom 24. März 1977 (GV NWR, S. 136/SGV NRW, S. 74) und dem Subventionsgesetz vom 29. Juli 1976 (BGBI. I, S. 2037) verstoßen wurde.
Der Aktenlage nach ist der Anspruch auf die Fördergelder verfallen. Hinweise in Form eines Banner auf das Programm Gute Schule 2020 wurden erst am 14.04.2021, mindestens zwei Kalenderjahre nach Baubeginn eingerichtet. Siehe hiezu das Foto in der Anlage vom 14.04.2021.
Ich bitte hiermit nochmals um Einsichtnahme in die Verwendungsnachweise nach dem IFG.
Sie, Herr Bürgermeister Lierenfeld haben bisher keine Antwort über eine Rückgabe der Fördergelder gegeben. Aus diesem Grund informiere ich mit diesem Schreiben auch die Fraktionen des Stadtrates über einen gegebenenfalls vorliegenden Sachverhalt der Rückgabeverpflichtung der Fördergelder.
mit freundlichen Grüssen
Information nicht vorhanden
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Datum19. Mai 2021
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22. Juni 2021
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