Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Selbständigenförderung, Kooperation mit dem Berliner Beratungsdienst, behördlicher Datenschutz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Frau Dr. Brendel,

ich möchte folgende Auskunftsanfragen stellen und bitte um eine kostenfreie, elektronische Antwort:

1. Wie viele Anträge zur Selbständigenförderung (Gründer*innen, Bestandsselbständige) wurden in den letzten 10 Jahren gestellt? Wie viele wurden bewilligt, wie viele abgelehnt?
2. Welche Geschäftsanweisungen gibt es zur Selbständigenförderung und wo sind sie zu finden?
3. Wie viele Anträge auf Umschulung und Weiterbildung wurden gestellt, wie viele Bewilligungen und Ablehnungen gab es, welche Geschäftsanweisungen existieren und sind wo zu finden?
3. Bei der Selbständigenförderung werden sog. fachkundige Stellungnahmen (FKS) von fachkundigen Stellen (§ 93 Abs. 2 SGB III) benötigt. Der Verein Berliner Beratungsdienst (BBD) gibt auf die Auskunftsanfrage die Antwort, dass er "Partner aller Jobcenter" sei und Werbung bei den Jobcentern betreibe. Das Jobcenter akzeptiert keine FKS von Gründerzentren, Fachverbänden und Unternehmensberatungen, klassifiziert die FKS dieser fachkundigen Stellen als "Gefälligkeitsgutachten"? Es verlangt ausschließlich die Beratung und FKS beim BBD, auf welcher Rechtsgrundlage? Wie ist das mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vereinbar? Welche Absprachen, Vereinbarungen o.ä. gibt es mit dem BBD und in welchen Intervallen wird der BBD bei Ihnen vorstellig?
Das Jobcenter verlangt "Schweigepflichtentbindungen" von Gründern/Selbständigen zum BBD auf Grundlage § 203 Abs.1 und 2 StGB und § 67 Abs. 1 und 2 SGB X., so auch für die Erhebung von Sozialdaten besonderer Kategorien? Wie ist das mit dem Sozialgeheimnis § 35 SGB X vereinbar? Wird keine Einwilligung gegeben, werden Anträge abgelehnt, wie ist das mit o.g. Rechtsgrundlagen vereinbar?
Das SG Berlin (18. und 87. Kammer), LSG Berlin-Brandenburg (31. und 25. Senat) und BSG (14.Senat) sah bis jetzt keinen Anlass, diese Praxis rechtlich zu überprüfen.

4. Wer ist der Datenschutzbeauftragte des Jobcenters und seit wann? Es existiert nur eine Emailadresse auf die keine bzw. monatelang keine Antwort erfolgt. Für welche Zwecke werden die elektronischen Dateisysteme Verbis, Allegro und A2 LL eingesetzt? Gibt es weitere? Auf welches Dateisystem bei der Agentur für Arbeit greifen Sie zu?
Warum kommen Sie § 8 EGovG bzw. § 25 SGB X und § 24 Abs.6 BlnDSG nicht nach?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte folgende Auskunftsanfragen stellen un…
An Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Selbständigenförderung, Kooperation mit dem Berliner Beratungsdienst, behördlicher Datenschutz [#46569]
Datum
20. Januar 2019 16:23
An
Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte folgende Auskunftsanfragen stellen und bitte um eine kostenfreie, elektronische Antwort: 1. Wie viele Anträge zur Selbständigenförderung (Gründer*innen, Bestandsselbständige) wurden in den letzten 10 Jahren gestellt? Wie viele wurden bewilligt, wie viele abgelehnt? 2. Welche Geschäftsanweisungen gibt es zur Selbständigenförderung und wo sind sie zu finden? 3. Wie viele Anträge auf Umschulung und Weiterbildung wurden gestellt, wie viele Bewilligungen und Ablehnungen gab es, welche Geschäftsanweisungen existieren und sind wo zu finden? 3. Bei der Selbständigenförderung werden sog. fachkundige Stellungnahmen (FKS) von fachkundigen Stellen (§ 93 Abs. 2 SGB III) benötigt. Der Verein Berliner Beratungsdienst (BBD) gibt auf die Auskunftsanfrage die Antwort, dass er "Partner aller Jobcenter" sei und Werbung bei den Jobcentern betreibe. Das Jobcenter akzeptiert keine FKS von Gründerzentren, Fachverbänden und Unternehmensberatungen, klassifiziert die FKS dieser fachkundigen Stellen als "Gefälligkeitsgutachten"? Es verlangt ausschließlich die Beratung und FKS beim BBD, auf welcher Rechtsgrundlage? Wie ist das mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vereinbar? Welche Absprachen, Vereinbarungen o.ä. gibt es mit dem BBD und in welchen Intervallen wird der BBD bei Ihnen vorstellig? Das Jobcenter verlangt "Schweigepflichtentbindungen" von Gründern/Selbständigen zum BBD auf Grundlage § 203 Abs.1 und 2 StGB und § 67 Abs. 1 und 2 SGB X., so auch für die Erhebung von Sozialdaten besonderer Kategorien? Wie ist das mit dem Sozialgeheimnis § 35 SGB X vereinbar? Wird keine Einwilligung gegeben, werden Anträge abgelehnt, wie ist das mit o.g. Rechtsgrundlagen vereinbar? Das SG Berlin (18. und 87. Kammer), LSG Berlin-Brandenburg (31. und 25. Senat) und BSG (14.Senat) sah bis jetzt keinen Anlass, diese Praxis rechtlich zu überprüfen. 4. Wer ist der Datenschutzbeauftragte des Jobcenters und seit wann? Es existiert nur eine Emailadresse auf die keine bzw. monatelang keine Antwort erfolgt. Für welche Zwecke werden die elektronischen Dateisysteme Verbis, Allegro und A2 LL eingesetzt? Gibt es weitere? Auf welches Dateisystem bei der Agentur für Arbeit greifen Sie zu? Warum kommen Sie § 8 EGovG bzw. § 25 SGB X und § 24 Abs.6 BlnDSG nicht nach? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.