Selbstbedienungsterminals

Anfrage an: Stadt Leipzig

Die Stadt Leipzig betreibt in verschiedenen Bürgerbüros sogenannte Selbstbedienungsterminals. Diese sollen die Datenbearbeitung beschleunigen und erfassen biometrische Daten.

Wie hoch ist die Zeitersparnis pro Verwaltungsvorgang durch die Nutzung des Terminals?
Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der Terminals (mögliche Nutzer pro Tag, tatsächliche Nutzer)?
Welchen finanziellen Erträge und Kosten sind je Terminal zu verzeichnen?

Aus welchem Grund wird eine Nutzungsgebühr erhoben, wenn die Terminals die Bearbeitungsdauer reduzieren und so je Mitarbeiter mehr Verwaltungsvorgänge durchführbar sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Selbstbedienungsterminals [#271585]
Datum
27. Februar 2023 11:38
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Leipzig betreibt in verschiedenen Bürgerbüros sogenannte Selbstbedienungsterminals. Diese sollen die Datenbearbeitung beschleunigen und erfassen biometrische Daten. Wie hoch ist die Zeitersparnis pro Verwaltungsvorgang durch die Nutzung des Terminals? Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der Terminals (mögliche Nutzer pro Tag, tatsächliche Nutzer)? Welchen finanziellen Erträge und Kosten sind je Terminal zu verzeichnen? Aus welchem Grund wird eine Nutzungsgebühr erhoben, wenn die Terminals die Bearbeitungsdauer reduzieren und so je Mitarbeiter mehr Verwaltungsvorgänge durchführbar sind?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271585/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Selbstbedienungsterminals [#271585]
Datum
27. Februar 2023 12:45
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig/ sächs. UIG zu den Selbstbedienungsterminals in den Bürgerbüros haben wir erhalten und an das Amt Bürgerservice weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist Bürgerservice E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Anfrage. Mit etwas Verspätung - bitte um Verzeihung - erh…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Selbstbedienungsterminals [#271585]
Datum
5. Mai 2023 18:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Anfrage. Mit etwas Verspätung - bitte um Verzeihung - erhalten Sie hier unsere Antwort. Wie hoch ist die Zeitersparnis pro Verwaltungsvorgang durch die Nutzung des Terminals? Durch das Vorhandensein und die Nutzung unserer Terminals entsteht keine messbare Zeitersparnis. Bei dem Terminal handelt sich vor allem um eine Service-Leistung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir können, durch den Einsatz der Terminals, seine intuitive Nutzbarkeit und die sehr gute Bildqualität einen optimalen Vor-Ort-Service bieten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros reduziert sich der Aufwand geringfügig, da das Bild nicht eingescannt, sondern digital abgerufen werden kann. In vielen Fällen ist es im Gegenzug notwendig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros den Bürgerinnen und Bürgern am Terminal helfen. Auch der Betrieb und die Verwaltung der Terminals ist mit einem Aufwand verbunden. Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der Terminals (mögliche Nutzer pro Tag, tatsächliche Nutzer)? Grundsätzlich ist eine Nutzung im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten der unterschiedlichen Standorte möglich. Dementsprechend lässt sich keine quantitative Aussage zur Anzahl der möglichen Nutzer/-innen treffen. Die Gesamtabrufe für alle sieben Terminal-Standorte der Stadt Leipzig im letzten Quartal des Jahres 2022 lassen sich auf 5.667 Aufrufe beziffern. Terminals sind aufgestellt in den Bürgerbüros Ratzelbogen, Wiedebach-Passage, Paunsdorf-Center, Gohlis-Center, Otto-Schill-Straße sowie im Technischen Rathaus in der Fahrerlaubnisbehörde sowie in der Ausländerbehörde. Welchen finanziellen Erträge und Kosten sind je Terminal zu verzeichnen? Die Anschaffungskosten pro Terminal belaufen sich auf etwa 25.000 €. Die Betriebskosten pro Monat betragen in etwa 100 €. Die Personalkosten können nicht anteilig berechnet werden. Die Erträge eines Terminals ergeben im Jahr durchschnittlich 3.240 €. Zur Amortisation bedarf es also 12 Jahre. Dies entspricht der maximalen Betriebszeit eines Terminals. Aus welchem Grund wird eine Nutzungsgebühr erhoben, wenn die Terminals die Bearbeitungsdauer reduzieren und so je Mitarbeiter mehr Verwaltungsvorgänge durchführbar sind? Die Nutzungsgebühr dient nicht der Gewinnerzielung, sondern der Kostendeckung (s. auch Kostendeckungsgebot). Die Grundlage für die Nutzungsgebühr ist in der "Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)" niedergeschrieben. Hier wird in Paragraph 1 zur "Kostenpflicht" ausgeführt: "Die Stadt Leipzig erhebt für ihre Amtshandlungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Leistungen in weisungsfreien Angelegenheiten Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungskosten).“ Hierunter fällt die Nutzungsgebühr für unsere Terminals. Zu ergänzen ist, dass mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (In Kraft getreten zum 12.12.2020) ab Mai 2025 ohnehin nur noch digitale Lichtbilder seitens der Bürger/-innen übermittelt werden dürfen. Das kann zum einen durch die o.g. Terminals erfolgen, zum anderen durch autorisierte privatwirtschaftliche Anbieter, siehe: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-sicherheit-im-pass-ausweis-und-ausl%C3%A4nderrechtlichen/265665?term=he:br%20AND%20dr:663/20&f.typ=Vorgang&rows=25&pos=1 Eine Gebühr wird für die Beantwortung dieser Anfrage nicht erhoben. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße