Sehr
<< Antragsteller:in >>
danke für Ihre Anfrage. Mit etwas Verspätung - bitte um Verzeihung - erhalten Sie hier unsere Antwort.
Wie hoch ist die Zeitersparnis pro Verwaltungsvorgang durch die Nutzung des Terminals?
Durch das Vorhandensein und die Nutzung unserer Terminals entsteht keine messbare Zeitersparnis. Bei dem Terminal handelt sich vor allem um eine Service-Leistung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir können, durch den Einsatz der Terminals, seine intuitive Nutzbarkeit und die sehr gute Bildqualität einen optimalen Vor-Ort-Service bieten.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros reduziert sich der Aufwand geringfügig, da das Bild nicht eingescannt, sondern digital abgerufen werden kann. In vielen Fällen ist es im Gegenzug notwendig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros den Bürgerinnen und Bürgern am Terminal helfen. Auch der Betrieb und die Verwaltung der Terminals ist mit einem Aufwand verbunden.
Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der Terminals (mögliche Nutzer pro Tag, tatsächliche Nutzer)?
Grundsätzlich ist eine Nutzung im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten der unterschiedlichen Standorte möglich. Dementsprechend lässt sich keine quantitative Aussage zur Anzahl der möglichen Nutzer/-innen treffen. Die Gesamtabrufe für alle sieben Terminal-Standorte der Stadt Leipzig im letzten Quartal des Jahres 2022 lassen sich auf 5.667 Aufrufe beziffern.
Terminals sind aufgestellt in den Bürgerbüros Ratzelbogen, Wiedebach-Passage, Paunsdorf-Center, Gohlis-Center, Otto-Schill-Straße sowie im Technischen Rathaus in der Fahrerlaubnisbehörde sowie in der Ausländerbehörde.
Welchen finanziellen Erträge und Kosten sind je Terminal zu verzeichnen?
Die Anschaffungskosten pro Terminal belaufen sich auf etwa 25.000 €. Die Betriebskosten pro Monat betragen in etwa 100 €. Die Personalkosten können nicht anteilig berechnet werden.
Die Erträge eines Terminals ergeben im Jahr durchschnittlich 3.240 €. Zur Amortisation bedarf es also 12 Jahre. Dies entspricht der maximalen Betriebszeit eines Terminals.
Aus welchem Grund wird eine Nutzungsgebühr erhoben, wenn die Terminals die Bearbeitungsdauer reduzieren und so je Mitarbeiter mehr Verwaltungsvorgänge durchführbar sind?
Die Nutzungsgebühr dient nicht der Gewinnerzielung, sondern der Kostendeckung (s. auch Kostendeckungsgebot).
Die Grundlage für die Nutzungsgebühr ist in der "Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)" niedergeschrieben. Hier wird in Paragraph 1 zur "Kostenpflicht" ausgeführt: "Die Stadt Leipzig erhebt für ihre Amtshandlungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Leistungen in weisungsfreien Angelegenheiten Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungskosten).“ Hierunter fällt die Nutzungsgebühr für unsere Terminals.
Zu ergänzen ist, dass mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (In Kraft getreten zum 12.12.2020) ab Mai 2025 ohnehin nur noch digitale Lichtbilder seitens der Bürger/-innen übermittelt werden dürfen. Das kann zum einen durch die o.g. Terminals erfolgen, zum anderen durch autorisierte privatwirtschaftliche Anbieter, siehe:
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-sicherheit-im-pass-ausweis-und-ausl%C3%A4nderrechtlichen/265665?term=he:br%20AND%20dr:663/20&f.typ=Vorgang&rows=25&pos=1
Eine Gebühr wird für die Beantwortung dieser Anfrage nicht erhoben.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße