Selbstbewertung zur Barrierefreiheit von www.bamf.de

die in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf www.bamf.de erwähnte "Selbstbewertung" der Materna Information & Communications SE.

Darin möglicherweise enthaltene personenbezogene Daten können Sie schwärzen.

Ergebnis der Anfrage

Der Prüfbericht wurde übersandt.

Hinweis: Die Dateien sind nicht barrierefrei.

Das BAMF wünscht sich eine gemeinsame Abstimmung zu Problemen und Lösungsansätzen hinsichtlich einer verbesserten Barrierefreiheit der BAMF-Homepage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die in der "Erklärung zur Barrie…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Selbstbewertung zur Barrierefreiheit von www.bamf.de [#300733]
Datum
21. Februar 2024 13:18
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf www.bamf.de erwähnte "Selbstbewertung" der Materna Information & Communications SE. Darin möglicherweise enthaltene personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300733/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: Selbstbewertung zur Barrierefreiheit von ___.bamf.de [#300733] IFG-Antrag 1147 Sehr << Antragsteller:in …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Selbstbewertung zur Barrierefreiheit von ___.bamf.de [#300733] IFG-Antrag 1147
Datum
21. Februar 2024 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.02.2024, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1147 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 21.03.2024. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ihre Anfrage vom 21.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen den IFG-Beschei…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.02.2024
Datum
4. März 2024 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 21.02.2024. Mit freundlichen Grüßen