Selbstmordrate 2020

Ich wollte sie bitten, ob sie uns die Todesursachenstatistik für das Jahr 2020 veröffentlichen werden ?. Oder fehlen die Informationen immer noch.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2021
  • Frist
    30. Oktober 2021
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Saarujan Sathiskumar
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wollte sie bi…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Saarujan Sathiskumar
Betreff
Selbstmordrate 2020 [#230089]
Datum
28. September 2021 15:32
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wollte sie bitten, ob sie uns die Todesursachenstatistik für das Jahr 2020 veröffentlichen werden ?. Oder fehlen die Informationen immer noch.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Saarujan Sathiskumar Anfragenr: 230089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230089/ Postanschrift Saarujan Sathiskumar << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Saarujan Sathiskumar

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Todesursachenstatistik 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30502) Sehr geehrte(r) Frau/Herr Sathiskumar, Si…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Todesursachenstatistik 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30502)
Datum
29. September 2021 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Sathiskumar, Sie haben mit Nachricht vom 28. September 2021 eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die Todesursachenstatistik für das Jahr 2020. Wir bestätigen den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30502 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Gleichzeitig teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung Folgendes mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen sind zu unserem Bedauern noch nicht vorhanden. Bei der Aufbereitung der Ergebnisse der Todesursachenstatistik gibt es derzeit Verzögerungen, die eine Veröffentlichung der Jahresergebnisse zum geplanten Termin verhindern werden. Wir arbeiten intensiv daran, die Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Wir planen, die Daten für das Berichtsjahr 2020 Mitte Oktober 2021 zu veröffentlichen. Für die Verzögerungen gibt es zwei wesentliche Gründe: Zum einen stehen Datenlieferungen von Gesundheitsämtern an Statistische Ämter der Länder aus. Es fehlen damit Angaben zu den Todesursachen Verstorbener. Ohne diese Angaben kann die Todesursachenstatistik nicht abschließend bearbeitet werden. Zum anderen können einzelne Statistische Landesämter aufgrund von Personalengpässen die Daten nur verzögert aufbereiten, was wiederum direkten Einfluss auf den Abschluss des Aufbereitungsprozesses hat. Ein Abschluss der Aufbereitungsarbeiten ist erst nach Vorlage der Ergebnisse aller Länder möglich. Dem Statischen Bundesamt liegen also derzeit leider noch keine Daten zu Suiziden während der Corona-Krise vor. Derzeit stehen Daten zu Sterbefällen nach Todesursachen bis zum Berichtsjahr 2019 zur Verfügung. Die verfügbaren Ergebnisse für das Berichtsjahr 2019 finden Sie in unserem Datenangebot unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Darüber hinaus können wir auf die Daten der vorläufigen Todesursachen verweisen, die wir im Monatsrhythmus aktualisieren und die mittlerweile 98% aller Sterbefälle des Berichtsjahres 2020 abdeckt. Dort sind auch die Suizide aufgeführt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Zur weiteren Erläuterung: Die Todesursachenstatistik ist eine dezentrale Statistik, deren Berichtszeitraum ein Kalenderjahr beträgt. Das bedeutet, dass ca. im März nach Abschluss des Berichtsjahres die letzten Todesbescheinigungen in den Statistischen Landesämtern eintreffen, dort qualitätsgesichert verarbeitet werden und das Länderergebnis generiert wird. Dieser Vorgang dauert bis in die Sommerferien hinein, da unklare Fälle beim ausfüllenden Arzt nachgefragt werden müssen. Im Anschluss werden die Länderergebnisse beim Statistischen Bundesamt zusammengespielt und das Bundesergebnis Ende des Jahres veröffentlicht. Die amtlichen qualitätsgesicherten Ergebnisse der Todesursachenstatistik bspw. des Berichtsjahres 2020 liegen daher nicht vor September 2021 vor. Die Zahlen, die wir zu Corona herausgeben und die Sie oft in den Medien lesen können, entstammen der Sterbefallstatistik, nicht der Todesursachenstatistik. Diese Daten geben lediglich Auskunft darüber, wie viele Menschen in einem bestimmten Zeitraum (täglich/wöchentlich/monatlich) verstorben sind. Hier werden also nicht die Todesursachen erhoben. Dieser Prozess ist – wie anfangs beschrieben – deutlich aufwändiger und daher langwieriger. Allerdings zeigt die Pandemie 2020 deutlich, dass ein neuer, deutlich schnellerer Bedarf an Daten aus der Todesursachenstatistik besteht. Der Statistische Verbund unternimmt daher aktuell große Anstrengungen, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Da dies zum einen eine Umstellung des Arbeitsprozesses und der Arbeitsorganisation bedeutet, zum anderen aber insbesondere festgelegt werden muss, welcher Genauigkeitsverlust durch eine schnellere Datenbereitstellung hinnehmbar ist, können wir aktuell noch nicht sagen, wann dieses erfolgreich umgesetzt werden kann." Weitere methodische Erläuterungen können Sie dem Qualitätsbericht "Todesursachen in Deutschland" entnehmen: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Q... Bezüglich internationaler Daten möchten wir Sie auf den aktualisierten Artikel zu den Suizid-Raten im internationalen Vergleich hinweisen. Hier finden Sie auch Links zu den internationalen und europäischen Daten: https://www.destatis.de/DE/Themen/Lae... Wir hoffen, dass wir die entsprechenden Daten Mitte Oktober 2021 veröffentlichen können. Allerdings gibt es mittlerweile durch unsere vorläufigen Ergebnisse auch erste Aussagen zur Todesursachenstatistik. Hierzu hat das Statistische Bundesamt im Juli eine Pressemitteilung herausgegeben: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre... Kommen Sie zu gegebener Zeit gerne wieder auf uns zu. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen derzeit noch nicht zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen