Nicht-öffentliche Anhänge:
f23-2022-066.xlsx
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Sehr << Antragsteller:in >>
Sie haben mit Nachricht vom 28. Juni 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30565) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:
"Differenzierte Anzahl alleinerziehender Frauen und Männer in Selbstständigkeit bundesweit gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und klassifiziert nach Höhe der Einkommen. Anzahl der selbstständigen HandwerksmeisterInnen bundesweit und nach Bundesländern klassifiziert nach Familienstand und durchschnittlichem Einkommen."
Hierzu teilen wir Ihnen das Folgende mit:
Im Anhang beigefügt finden Sie drei Tabellen aus dem Mikrozensus 2021.
Zunächst die Tabelle AE10 Alleinerziehende nach der Stellung im Beruf.
Dann die Auswertung f23_2022_066, diese stellt selbstständige Alleinerziehende nach Ländern, Geschlecht und Nettoeinkommen dar - mit und ohne mithelfende Familienangehörige. Das Nettoeinkommen ist für Haushalte und auf der persönlichen Ebene ausgewertet. Darunter finden sich Daten zu Kindern unter 18 Jahren bei Alleinerziehenden.
Informationen zum Mikrozensus (auch Glossar) finden Sie außerdem im Vorblatt der Sonderauswertung verlinkt.
Anmerkung zum persönlichen Nettoeinkommen:
Im Mikrozensus wird für jedes Haushaltsmitglied die Höhe des persönlichen Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu stufen sich die Befragten in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen ein.
Haushaltsnettoeinkommen:
Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wird für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu wird das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen eingestuft.
Die dritte Tabelle enthält eine Sonderauswertung aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2021.
Handwerksmeister/-innen werden im Rahmen des Mikrozensus nicht gesondert erhoben, daher kann die Anzahl nur behelfsmäßig bestimmt werden.
Auf Grund der geringen Fallzahl ist eine weitergehende Analyse der Ergebnisse nicht sinnvoll.
Zur Darstellung der Ergebnisse finden Sie Hinweise unter den Tabellen der Auswertung.
Hochgerechnete Ergebnisse werden standardmäßig in der Einheit 1000 dargestellt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen