selbstständige Alleinerziehende und HandwerksmeisterInnen

differenzierte Anzahl alleinerziehender Frauen und Männer in Selbstständigkeit bundesweit gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und klassifiziert nach Höhe der Einkommen. Anzahl der selbstständigen HandwerksmeisterInnen bundesweit und nach Bundesländern klassifiziert nach Familienstand und durchschnittlichem Einkommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: differenzierte An…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
selbstständige Alleinerziehende und HandwerksmeisterInnen [#252298]
Datum
28. Juni 2022 17:02
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
differenzierte Anzahl alleinerziehender Frauen und Männer in Selbstständigkeit bundesweit gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und klassifiziert nach Höhe der Einkommen. Anzahl der selbstständigen HandwerksmeisterInnen bundesweit und nach Bundesländern klassifiziert nach Familienstand und durchschnittlichem Einkommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252298/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: selbstständige Alleinerziehende und HandwerksmeisterInnen
Datum
29. Juni 2022 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juni 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30565 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 28. Juni 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]selbstständige Alleinerziehende und HandwerksmeisterInnen [#252298]
Datum
7. Juli 2022 13:34
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
f23-2022-066.xlsx
28,1 KB
f25-ifg565.xlsx
14,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 28. Juni 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30565) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Differenzierte Anzahl alleinerziehender Frauen und Männer in Selbstständigkeit bundesweit gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und klassifiziert nach Höhe der Einkommen. Anzahl der selbstständigen HandwerksmeisterInnen bundesweit und nach Bundesländern klassifiziert nach Familienstand und durchschnittlichem Einkommen." Hierzu teilen wir Ihnen das Folgende mit: Im Anhang beigefügt finden Sie drei Tabellen aus dem Mikrozensus 2021. Zunächst die Tabelle AE10 Alleinerziehende nach der Stellung im Beruf. Dann die Auswertung f23_2022_066, diese stellt selbstständige Alleinerziehende nach Ländern, Geschlecht und Nettoeinkommen dar - mit und ohne mithelfende Familienangehörige. Das Nettoeinkommen ist für Haushalte und auf der persönlichen Ebene ausgewertet. Darunter finden sich Daten zu Kindern unter 18 Jahren bei Alleinerziehenden. Informationen zum Mikrozensus (auch Glossar) finden Sie außerdem im Vorblatt der Sonderauswertung verlinkt. Anmerkung zum persönlichen Nettoeinkommen: Im Mikrozensus wird für jedes Haushaltsmitglied die Höhe des persönlichen Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu stufen sich die Befragten in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen ein. Haushaltsnettoeinkommen: Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wird für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu wird das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen eingestuft. Die dritte Tabelle enthält eine Sonderauswertung aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2021. Handwerksmeister/-innen werden im Rahmen des Mikrozensus nicht gesondert erhoben, daher kann die Anzahl nur behelfsmäßig bestimmt werden. Auf Grund der geringen Fallzahl ist eine weitergehende Analyse der Ergebnisse nicht sinnvoll. Zur Darstellung der Ergebnisse finden Sie Hinweise unter den Tabellen der Auswertung. Hochgerechnete Ergebnisse werden standardmäßig in der Einheit 1000 dargestellt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen