"Selenskyj trifft Studierende" am 17. Januar 2023

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gesamte Korrespondenz sowie Vermerke zu Telefonaten oder Gesprächen mit Seiner Exzellenz dem Präsidenten der Ukraine, Herrn Wolodmyr Selenskyj, oder mit einem seiner Beauftragten (z.B. Mitarbeiter des ukrainischen Präsidialamtes oder der ukrainischen Botschaft in Berlin) bezüglich der Veranstaltung "Selenskyj trifft Studierende" am 17. Januar 2023.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesamte Kor…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Selenskyj trifft Studierende" am 17. Januar 2023 [#267590]
Datum
12. Januar 2023 11:54
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesamte Korrespondenz sowie Vermerke zu Telefonaten oder Gesprächen mit Seiner Exzellenz dem Präsidenten der Ukraine, Herrn Wolodmyr Selenskyj, oder mit einem seiner Beauftragten (z.B. Mitarbeiter des ukrainischen Präsidialamtes oder der ukrainischen Botschaft in Berlin) bezüglich der Veranstaltung "Selenskyj trifft Studierende" am 17. Januar 2023. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/267590/upload/c6650fb1344f708ecc5948e070be50caa59538aa/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viel…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: "Selenskyj trifft Studierende" am 17. Januar 2023 [#267590]
Datum
13. Januar 2023 09:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> per E-Mail vom 12.01.2023 erbaten Sie Übermittlung der gesamten Korrespo…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
"Selenskyj trifft Studierende" am 17. Januar 2023 [#267590]
Datum
27. Januar 2023 17:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> per E-Mail vom 12.01.2023 erbaten Sie Übermittlung der gesamten Korrespondenz sowie Vermerke zu Telefonaten oder Gesprächen mit dem ukrainischen Präsidenten oder mit seinen Beauftragten, die die Veranstaltung am 17.01.2023 betreffen. Bei der von Ihnen erbetenen Korrespondenz handelt es sich inhaltlich um Abstimmungsfragen sowohl innerhalb der HU als auch zwischen der HU und Beauftragten des ukrainischen Präsidenten, mithin also um Inhalte, die sich auf den Prozess der inner- und zwischenbehördlichen Willensbildung beziehen. Bezüglich solcher Inhalte soll die Akteneinsicht oder Aktenauskunft gemäß § 10 Abs. 4 IFG Berlin versagt werden. Diese Vorschrift erlaubt der Behörde im Rahmen des Ermessens eine Akteneinsicht oder Auskunft abweichend von der Soll-Vorgabe zu gewähren, wenn hierfür ein gegenüber dem Normalfall erhöhtes, berechtigtes Interesse, das den Schutz der Geheimhaltung der Abstimmungsprozesse überwiegt, vorliegt. Ein derartiges Interesse ist Ihrer Anfrage nicht zu entnehmen. Zudem handelt es sich bei der erbetenen Korrespondenz um solche, die im Weiteren zusätzlich dem Ausschlussgrund des § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Berlin unterfallen könnte. Ihr Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft wird daher zurückgewiesen. Das VIG ist nicht einschlägig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin, Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen