Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Auswertung über die Diagnosezeit von seltenen erkrankungen, vor und nach der Gründung der ZSE's. Wie hat sie sich seit Gründung entwickelt?
Die Anzahl der Menschen mit seltenen erkrankungen, die sich in Behandlung befinden.
Die unnötigen Operationen bei Menschen mit seltenen erkrankungen.
Die Anzahl der psychischen Behandlung, die auf die falsche und fehlende Aufmerksamkeit der Ärzte zurückzuführen ist.
Die Kosten für falsche Informationen. (Ich muss jetzt über 1000 Ärzte anschreiben, da es offiziell keinen im Umkreis von 200km gibt. Ich beschäftige 5 Leute damit anders Informationen zu bekommen. Oder halt über 1000 Arzthelferin)
Ptbs aufgrund von Inkompetenz im Gesundheitswesen.
Die Anzahl von Ärzten die einen spezifizierung auf eine seltene erkrankung haben.
Hiermit stelle ich einen Antrag auf die Bezahlung einer Rechtsschutzversicherung für Menschen mit seltenen erkrankungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 253772
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