Sehr
<< Anrede >>
vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Leider wenden Sie das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) aus folgenden Gründen falsch an:
* Der Vertrag zwischen einer Studierendenschaft einer hamburgischen Hochschule ist geschlossen mit den Verkehrsunternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV), vertreten durch die S-Bahn Hamburg GmbH. Das bedeutet, dass Sie nicht eigenständig als S-Bahn Hamburg GmbH sondern für Dritte (hier: HVV GmbH) handeln. Da Sie nicht eigenständig sondern für den HVV handeln, welcher zu etwa 85% der FHH gehört, ist das Hamburgische Transparenzgesetz gemäß § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 2b HmbTG auf diese Aufgaben vollständig anwendbar.
* Da die Benutzungsbedingungen des Hamburger Verkersverbundes (HVV) für das SemesterTicket als Anlage 1 und 2 gemäß § 1 Absatz 4 Vertragsbestandteil sind, unterliegen Sie zusätzlich gemäß § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 1 HmbTG der Aufsicht durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Diese Aufsicht ergibt sich daraus, dass es sich bei den Benutzungsbedingungen für das SemesterTicket um Beförderungsentgelte und -bedingungen gemäß § 39 PBefG und § 12 AEG handelt. Diese sind gemäß § 5 AEG durch die FHH für die S-Bahn Hamburg GmbH zu genehmigen. Auch allgemein unterliegt die S-Bahn Hamburg GmbH der Aufsicht durch die FHH gemäß § 5 AEG, weil der Sitz in Hamburg liegt.
Daher unterliegen Sie gemäß § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 2b der Kontrolle durch die FHH, soweit Sie für den HVV handeln, und zusätzlich unterliegen Sie einer Kontrolle aus § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 1 HmbTG. Daher ist das Hamburgische Transparenzgesetz auf Sie anwendbar.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 226629
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