SemesterTicket-Vertrag Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

Anfrage an: S-Bahn Hamburg GmbH

den aktuellen Vertrag über das SemesterTicket der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An S-Bahn Hamburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SemesterTicket-Vertrag Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg [#226629]
Datum
11. August 2021 18:01
An
S-Bahn Hamburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
den aktuellen Vertrag über das SemesterTicket der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226629/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
S-Bahn Hamburg GmbH
Ihr Anliegen vom 11.08.2021 Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres Antrages auf Informationszugang vom 11. August…
Von
S-Bahn Hamburg GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 11.08.2021
Datum
18. August 2021 06:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres Antrages auf Informationszugang vom 11. August 2021 teilen wir Ihnen mit, dass die S-Bahn Hamburg GmbH als Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG keine auskunftspflichtige Stelle gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 und 5 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) ist. Bitte wenden Sie deshalb mit Ihrer Frage direkt an den Hamburger Verkehrsverbund/ HVV. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen vom 11.08.2021 [#226629] Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle …
An S-Bahn Hamburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 11.08.2021 [#226629]
Datum
18. August 2021 14:00
An
S-Bahn Hamburg GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Leider wenden Sie das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) aus folgenden Gründen falsch an: * Der Vertrag zwischen einer Studierendenschaft einer hamburgischen Hochschule ist geschlossen mit den Verkehrsunternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV), vertreten durch die S-Bahn Hamburg GmbH. Das bedeutet, dass Sie nicht eigenständig als S-Bahn Hamburg GmbH sondern für Dritte (hier: HVV GmbH) handeln. Da Sie nicht eigenständig sondern für den HVV handeln, welcher zu etwa 85% der FHH gehört, ist das Hamburgische Transparenzgesetz gemäß § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 2b HmbTG auf diese Aufgaben vollständig anwendbar. * Da die Benutzungsbedingungen des Hamburger Verkersverbundes (HVV) für das SemesterTicket als Anlage 1 und 2 gemäß § 1 Absatz 4 Vertragsbestandteil sind, unterliegen Sie zusätzlich gemäß § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 1 HmbTG der Aufsicht durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Diese Aufsicht ergibt sich daraus, dass es sich bei den Benutzungsbedingungen für das SemesterTicket um Beförderungsentgelte und -bedingungen gemäß § 39 PBefG und § 12 AEG handelt. Diese sind gemäß § 5 AEG durch die FHH für die S-Bahn Hamburg GmbH zu genehmigen. Auch allgemein unterliegt die S-Bahn Hamburg GmbH der Aufsicht durch die FHH gemäß § 5 AEG, weil der Sitz in Hamburg liegt. Daher unterliegen Sie gemäß § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 2b der Kontrolle durch die FHH, soweit Sie für den HVV handeln, und zusätzlich unterliegen Sie einer Kontrolle aus § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 1 HmbTG. Daher ist das Hamburgische Transparenzgesetz auf Sie anwendbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226629/

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S-Bahn Hamburg GmbH
Ihr Anliegen vom 18.08.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 18.08.2021. Wie bereits in uns…
Von
S-Bahn Hamburg GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 18.08.2021
Datum
26. August 2021 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 18.08.2021. Wie bereits in unserer Mail vom 18.08.2021 ausgeführt ist die S-Bahn Hamburg GmbH keine auskunftspflichtige Stelle nach § 2 Abs. 5 HmbTG. Insbesondere unterliegt sie als Tochterunternehmen der im Eigentum des Bundes befindlichen Deutschen Bahn AG nicht nach § 2 Abs. 3 und 4 der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts. Entgegen Ihren Ausführungen handelt die S-Bahn Hamburg GmbH hier nicht in Vertretung der HVV GmbH, sondern sie vertritt beim Abschluss der Verträge über das Semesterticket „die Verkehrsunternehmen im HVV“, einen faktischen Zusammenschluss der Verkehrsunternehmen im HVV. Darüber hinaus würde die Stellvertretung einer auskunftspflichtigen Stelle auch nicht zu einer eigenen Auskunftspflicht des Stellvertreters führen. Auch führt das bundesrechtliche Genehmigungserfordernis für Beförderungsbedingungen aus dem PBefG und dem AEG nicht zu einer Kontrolle im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 1 HmbTG. Hinsichtlich des Semestertickets besteht weder ein Kontrahierungszwang oder ein Anschluss- und Benutzungszwang noch eine vergleichbare von § 2 Abs. 4 Nr. 1 HmbTG erfasste Konstellation. Die S-Bahn Hamburg unterliegt oder verfügt hier gegenüber Dritten über keine besonderen Pflichten oder Rechte. Der Abschluss von Verträgen über die Teilnahme am Semesterticket unterliegt keinem Genehmigungserfordernis, sondern lediglich die zugrundeliegenden Beförderungsbedingungen. Nach § 5 Abs. 1a Nr. 1 AEG liegt die Eisenbahnaufsicht bei bundeseigenen Eisenbahnen beim Bund und nicht bei den Ländern. Als Tochtergesellschaft der DB, die eine bundeseigene Eisenbahn ist, unterliegt die S-Bahn Hamburg GmbH also der Eisenbahnaufsicht durch den Bund. Die HVV GmbH hat uns jedoch mitgeteilt, dass sie als auskunftspflichtige Stelle bereit wäre, Ihnen den gewünschten Vertrag herauszugeben. Sie müssten Ihren Antrag daher lediglich hinsichtlich der Antragsgegnerin umstellen und an die HVV GmbH richten. Mit freundlichem Gruß