Senatsbeschluss & -protokoll: Transparenzgesetz

- Protokoll der Senatssitzung, in der das Thema Transparenzgesetz aufgrund des durch die FDP-Franktion im AGH eingebrachten Entwurfes besprochen wurde
- der dazugehörige Beschluss des Senats

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 2 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Senatsbeschluss & -protokoll: Transparenzgesetz [#141618]
Datum
13. Mai 2019 16:38
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Protokoll der Senatssitzung, in der das Thema Transparenzgesetz aufgrund des durch die FDP-Franktion im AGH eingebrachten Entwurfes besprochen wurde - der dazugehörige Beschluss des Senats
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Mai 2019 16:38
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr Antrag vom 15. Mai 2019, dessen Eingang ich hiermit bestätige, wurde zuständigkeit…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Senatsbeschluss & -protokoll: Transparenzgesetz [#141618]
Datum
5. Juni 2019 13:17
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr Antrag vom 15. Mai 2019, dessen Eingang ich hiermit bestätige, wurde zuständigkeitshalber an die Senatskanzlei abgegeben. Ihr Antrag kann derzeit nicht bearbeitet werden, da unklar ist, wer Antragsteller ist. Ein Bescheid kann nur erlassen werden, wenn der Adressat bekannt ist, da er ansonsten unbestimmt (vgl. § 37 Abs. 1 VwVfG) und damit rechtswidrig wäre. Im Übrigen muss geklärt werden, wer Antragsteller ist, damit der etwaige Kostenschuldner festgestellt werden kann. Sie haben den Antrag wie folgt unterzeichnet: Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Damit kommt sowohl in Betracht, dass Sie den Antrag als Privatperson stellen als auch, dass der Antrag für den Verein Open Knowledge Foundation e.V. gestellt wird. Sowohl Privatpersonen als auch Vereine sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 bzw. 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) antragsberechtigt. Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund um Klarstellung, wer Antragsteller ist. Für den Fall, dass Sie den Verein vertreten, benötige ich die Vorlage einer auf Sie ausgestellten Vollmacht. Ich weise - ebenfalls für diesen Fall - darauf hin, dass der Verein nach hiesiger Kenntnis die Widerspruchsgebühr im Verfahren #32508 (Protokolle - Rat der Bürgermeister) noch nicht bezahlt hat. Dies kann für die Beurteilung der Frage von Bedeutung sein, ob ggf. anfallende Gebühren im Voraus zu zahlen sind (vgl. § 17 GebBtrG). Mit freundlichen Grüßen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie kennen das Prozedere ja schon. Ich stelle die Anfrage im Namen des <&…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Senatsbeschluss & -protokoll: Transparenzgesetz [#141618]
Datum
20. Juni 2019 20:42
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
vollmacht_senkzl_senatsbeschluss.pdf
281,6 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie kennen das Prozedere ja schon. Ich stelle die Anfrage im Namen des << Adresse entfernt >> e.V.. Im Anhang finden Sie eine entsprechende Vollmacht im Anhang. Außerdem bitte ich um Gebührenbefreiuung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO. Außerdem sind die Zahlungen bei den zurückliegenden Anfragen nun bereits veranlasst worden. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anhänge: - vollmacht_senkzl_senatsbeschluss.pdf Anfragenr: 141618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>