Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten - Kosten (offizielle und tatsächliche) des Neubau des 1984 eröffneten Friedrichstadt-Palastes

Kosten (offizielle und tatsächliche) des Neubau des 1984 eröffneten Friedrichstadt-Palastes (Friedrichstraße 107)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. August 2014
  • Frist
    6. September 2014
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
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Betreff
Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten - Kosten (offizielle und tatsächliche) des Neubau des 1984 eröffneten Friedrichstadt-Palastes [#6888]
Datum
5. August 2014 13:06
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kosten (offizielle und tatsächliche) des Neubau des 1984 eröffneten Friedrichstadt-Palastes (Friedrichstraße 107)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
WG: Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten- Kosten (offizielle und tatsächliche) des Neubau des 1984 eröffneten …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten- Kosten (offizielle und tatsächliche) des Neubau des 1984 eröffneten Friedrichstadt-Palastes
Datum
19. August 2014 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr o.g. Antrag gem. § 3 IFG v. 5.8., der bei der Landesredaktion Berlin einging, ist heute hier eingegangen und wird in Kürze beantwortet werden. Das zuständige Fachreferat wird sich dazu bei Ihnen melden. Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihre Anfrage vom 05. 08. 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in meiner Verwaltung befinden sich keine auf I…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihre Anfrage vom 05. 08. 2014
Datum
22. August 2014 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in meiner Verwaltung befinden sich keine auf Ihre Anfrage bezogenen Akten. Ihre Anfrage bezieht sich auf Ereignisse aus der Zeit vor der Herstellung der Einheit Deutschlands im Jahre 1990. Angaben über die Kosten des Neubaus des Friedrichstadt-Palastes befinden sich vermutlich in den Altakten-Beständen der damals zuständigen Magistratsverwaltung von Berlin (Ost). Ich gebe Ihnen die Empfehlung, sich mit Ihrer Anfrage an das Landesarchiv Berlin zu wenden: www.landesarchiv-berlin.de<http://www.landesarchiv-berlin.de> Eichborndamm 115-121 13403 Berlin. Ich gehe davon, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen