Sendemast in der Brachtstraße / Düsseldorf

Anfrage an: Bundesnetzagentur

in Kalenderwoche 3/2019 wurde in Düsseldorf Bilk auf einem Dach der Gebäude Brachtstraße 3,5,7,9 ein Funkmast oder etwas ähnliches aufgestellt. Ich kann diesen leider nicht in Ihrem öffentlich zugänglichen Verzeichnis finden.

Ich bitte Sie daher, mir alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die folgende Auskünfte beinhalten:
- Zweck des Funkmastens
- Typ-/ bzw. Modellbezeichnung des Funkmastens
- Betreiber des Funkmastens

Des Weiteren bitte ich um die Dokumente des Genehmigungsprozesses und um die Rechtsgrundlage, die der Genehmigung zu Grunde liegt.

Vielen Dank,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Kalenderwoche 3/…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sendemast in der Brachtstraße / Düsseldorf [#45082]
Datum
17. Januar 2019 14:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Kalenderwoche 3/2019 wurde in Düsseldorf Bilk auf einem Dach der Gebäude Brachtstraße 3,5,7,9 ein Funkmast oder etwas ähnliches aufgestellt. Ich kann diesen leider nicht in Ihrem öffentlich zugänglichen Verzeichnis finden. Ich bitte Sie daher, mir alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die folgende Auskünfte beinhalten: - Zweck des Funkmastens - Typ-/ bzw. Modellbezeichnung des Funkmastens - Betreiber des Funkmastens Des Weiteren bitte ich um die Dokumente des Genehmigungsprozesses und um die Rechtsgrundlage, die der Genehmigung zu Grunde liegt. Vielen Dank,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in an einem Standort mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr darf …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Sendemast in der Brachtstraße / Düsseldorf [#45082]
Datum
22. Januar 2019 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
103,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in an einem Standort mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr darf eine ortsfeste Funkanlage nur mit einer gültigen Standortbescheinigung betrieben werden. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Dabei werden u. a. von der Bundesnetzagentur die Sicherheitsabstände auf Basis der gesetzlichen Personenschutzgrenzwerte ermittelt. Diese Grenzwerte sind in der Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgesetzt. Der von Ihnen angefragte Standort 49013038, << Adresse entfernt >>, Brachtstr. 3-9 erhielt am 11.06.2018 von der Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung. Dabei wurden folgende Sicherheitsabstände festgelegt: - Sicherheitsabstand horizontal = 17,58m - Sicherheitsabstand vertikal = 4,46 m (bezogen auf die Unterkante der niedrigsten relevanten Antenne in einer Höhe von 26,70m) Dies bedeutet: Eine Überschreitung der geltenden Personenschutzgrenzwerte ist nur dann möglich, wenn Sie sich seitlich auf weniger als 17,58 m Abstand an eine Antenne nähern und sich gleichzeitig weniger als 4,46 m unterhalb der am niedrigsten montierten Mobilfunkantenne befinden. Sind Sie in einer oder gar beiden Richtungen weiter entfernt, werden die Personenschutzgrenzwerte auch bei maximaler angemeldeter Sendeleistung eingehalten (praktisch ein kaum vorkommender Fall, da Mobilfunksysteme ihre Leistung bedarfsabhängig steuern). Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Standortbescheinigung (Anlage). Die Funksystembezeichnung „MB09_DT“ bedeutet: MB: Mobiles Breitband. Betrieb entweder im Einzel-Technologiebetrieb oder kombiniert im Multi-Technologiebetrieb 09: Frequenzbereich 900 MHz DT: Deutsche Telekom Dieser Standort wird vom Betreiber neu errichtet und der Betrieb ist uns noch nicht gemeldet worden. Da in unserer EMF-Datenbank nur Standorte die in Betrieb sind aufgenommen werden, können Sie den Standort zurzeit noch nicht finden. Allgemeine Informationen erhalten Sie auch unter https://emf3.bundesnetzagentur.de/ Zu Fragen zur Festsetzung der Grenzwerte oder auch über gesundheitliche Beeinflussungen durch elektromagnetische Wellen kann durch die Bundesnetzagentur keine Stellungnahme erfolgen, da die Bundesnetzagentur hierfür nicht die fachliche und rechtliche Kompetenz besitzt. Hierzu empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme mit dem für solche Fragen zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), welches auch aus medizinischer Sicht kompetent Auskunft geben kann. Das BfS bietet hierzu ausführliches Informationsmaterial an und verfolgt dazu fortlaufend den aktuellen Forschungsstand. Link: http://www.bfs.de/DE/themen/emf/emf_nod… Email: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen