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Separate Anzahl der Mietsenkungsverfahren von 2005 bis 2014

Bitte benennen Sie mir die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften separat aufgestellt für die Jahre 2005 bis 2014 die von Mietsenkungsverfahren durch Ihr Jobcenter betroffen waren.
Und wie viel Bedarfsgemeinschaften zahlen davon Anteilig ihre Miete aus Ihrem Existenzminimum selbst?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An job-com Jobcenter Düren Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Separate Anzahl der Mietsenkungsverfahren von 2005 bis 2014 [#9366]
Datum
14. April 2015 17:00
An
job-com Jobcenter Düren
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte benennen Sie mir die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften separat aufgestellt für die Jahre 2005 bis 2014 die von Mietsenkungsverfahren durch Ihr Jobcenter betroffen waren. Und wie viel Bedarfsgemeinschaften zahlen davon Anteilig ihre Miete aus Ihrem Existenzminimum selbst?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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