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Separate Aufstellung der Miesenkungsverfahren für die Jahre 2005 bis 2014 durch das Jobcenter Leipzig

Anfrage an: Jobcenter Leipzig

Bitte benennen Sie mir die Anzahl der Mietsenkungsverfahren in separater Form für die Jahre 2005 bis 2014.
Und wie viel der davon Betroffenen Bedarfsgemeinschaften finanzieren ihre Miete Anteilig aus ihrem Existenzminimum mit?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte benennen S…
An Jobcenter Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Separate Aufstellung der Miesenkungsverfahren für die Jahre 2005 bis 2014 durch das Jobcenter Leipzig [#9370]
Datum
14. April 2015 17:49
An
Jobcenter Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte benennen Sie mir die Anzahl der Mietsenkungsverfahren in separater Form für die Jahre 2005 bis 2014. Und wie viel der davon Betroffenen Bedarfsgemeinschaften finanzieren ihre Miete Anteilig aus ihrem Existenzminimum mit?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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