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Serologischer Nachweis von Borrelien/ Meldepflicht

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Sehr geehrtes Robert Koch Institut, vor kurzem stellte ich eine Anfrage. Hierzu habe ich auch Ihre Stellungnahme erhalten, jedoch die Frage, 1. WANN mit standardisierten LB-AK-Tests zu rechnen ist, die alle humanpathogenen Borrelienspezis enthalten, finde ich nicht beantwortet. 2. Wann kommen denn die Ergebnisse des Ringversuchs bei behandelnden Ärzten an? 3. Ist sichergestellt, dass alle Labore in der BRD VLsE mit abtesten? 4. Interessant wäre auch zu wissen, ob inzwischen Ihrer Kenntnis nach alle Testhersteller mindestens alle 3 humanpathogenen Borrelienspezies in ihren Testkits berücksichtigen? 5. Wann ist z. B. mit der Erweiterung auf Borrelia spielmanii zu rechnen? 6. Hinsichtlich der S3 Leitlinie: Wie können dann Ärzte aufgrund von solch unsicheren Tests eine Erkrankung ausschließen und Kranke nicht behandeln da es derzeit nicht möglich ist eine Borreliose serologisch sicher zu diagnostizieren? 7. Das RKI machte folgende Aussage: "Aufgrund fehlender oder seltener klinischer Berichte und Meldungen schätzt das RKI das Risiko einer schwerwiegenden Erkrankung in Deutschland als niedrig ein." Auf was beruht diese Einschätzung, wenn es, wie das RKI einräumt, überhaupt keine verlässliche Diagnostik gibt? Dies sind eine Menge Fragen, ich bitte jedoch keine Frage ausser Acht zu lassen und mir bis zum 20. Januar Ihre Antwort zukommen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Bemühung mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2011
  • Frist
    19. Januar 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Serologischer Nachweis von Borrelien/ Meldepflicht
Datum
18. Dezember 2011 10:01
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrtes Robert Koch Institut, vor kurzem stellte ich eine Anfrage. Hierzu habe ich auch Ihre Stellungnahme erhalten, jedoch die Frage, 1. WANN mit standardisierten LB-AK-Tests zu rechnen ist, die alle humanpathogenen Borrelienspezis enthalten, finde ich nicht beantwortet. 2. Wann kommen denn die Ergebnisse des Ringversuchs bei behandelnden Ärzten an? 3. Ist sichergestellt, dass alle Labore in der BRD VLsE mit abtesten? 4. Interessant wäre auch zu wissen, ob inzwischen Ihrer Kenntnis nach alle Testhersteller mindestens alle 3 humanpathogenen Borrelienspezies in ihren Testkits berücksichtigen? 5. Wann ist z. B. mit der Erweiterung auf Borrelia spielmanii zu rechnen? 6. Hinsichtlich der S3 Leitlinie: Wie können dann Ärzte aufgrund von solch unsicheren Tests eine Erkrankung ausschließen und Kranke nicht behandeln da es derzeit nicht möglich ist eine Borreliose serologisch sicher zu diagnostizieren? 7. Das RKI machte folgende Aussage: "Aufgrund fehlender oder seltener klinischer Berichte und Meldungen schätzt das RKI das Risiko einer schwerwiegenden Erkrankung in Deutschland als niedrig ein." Auf was beruht diese Einschätzung, wenn es, wie das RKI einräumt, überhaupt keine verlässliche Diagnostik gibt? Dies sind eine Menge Fragen, ich bitte jedoch keine Frage ausser Acht zu lassen und mir bis zum 20. Januar Ihre Antwort zukommen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Bemühung mit freundlichen Grüßen
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Serologischer Nachweis von Borrelien/ Me…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Serologischer Nachweis von Borrelien/ Meldepflicht
Datum
5. Februar 2012 10:07
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Serologischer Nachweis von Borrelien/ Meldepflicht" vom 18.12.2011 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Serologischer Nachweis von Borrelien/ Me…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: AW: Serologischer Nachweis von Borrelien/ Meldepflicht
Datum
5. Februar 2012 10:11
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Serologischer Nachweis von Borrelien/ Meldepflicht" vom 18.12.2011 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.12.11 und die heutige Nachfrage. Bitte entschuldi…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Serologischer Nachweis von Borrelien/ Meldepflicht
Datum
20. Februar 2012 16:34
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.12.11 und die heutige Nachfrage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Die Expertise für die Labordiagniostik von Borreliose liegt beim Nationalen Referenzzentrum für Borrelien. Zu Ihrer 7. Frage: Das Zitat "aufgrund fehlender oder seltener klinischer Berichte und Meldungen schätzt das RKI das Risiko einer schwerwiegenden Erkrankung in Deutschland als niedrig ein" bezieht sich nicht auf Borreliose, sondern auf Infektionen mit Anaplasmen, Rickettsien, Bartonellen oder Babesien bei Zeckenstich-Exposition. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.