Serologischer Nachweis von Borrelien/ Meldepflicht
Sehr geehrtes Robert Koch Institut, vor kurzem stellte ich eine Anfrage. Hierzu habe ich auch Ihre Stellungnahme erhalten, jedoch die Frage, 1. WANN mit standardisierten LB-AK-Tests zu rechnen ist, die alle humanpathogenen Borrelienspezis enthalten, finde ich nicht beantwortet. 2. Wann kommen denn die Ergebnisse des Ringversuchs bei behandelnden Ärzten an? 3. Ist sichergestellt, dass alle Labore in der BRD VLsE mit abtesten? 4. Interessant wäre auch zu wissen, ob inzwischen Ihrer Kenntnis nach alle Testhersteller mindestens alle 3 humanpathogenen Borrelienspezies in ihren Testkits berücksichtigen? 5. Wann ist z. B. mit der Erweiterung auf Borrelia spielmanii zu rechnen? 6. Hinsichtlich der S3 Leitlinie: Wie können dann Ärzte aufgrund von solch unsicheren Tests eine Erkrankung ausschließen und Kranke nicht behandeln da es derzeit nicht möglich ist eine Borreliose serologisch sicher zu diagnostizieren? 7. Das RKI machte folgende Aussage: "Aufgrund fehlender oder seltener klinischer Berichte und Meldungen schätzt das RKI das Risiko einer schwerwiegenden Erkrankung in Deutschland als niedrig ein." Auf was beruht diese Einschätzung, wenn es, wie das RKI einräumt, überhaupt keine verlässliche Diagnostik gibt? Dies sind eine Menge Fragen, ich bitte jedoch keine Frage ausser Acht zu lassen und mir bis zum 20. Januar Ihre Antwort zukommen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Bemühung mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum18. Dezember 2011
-
19. Januar 2012
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!